Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die portugiesische Rechtsprechung.
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In Portugal gehört das Recht auf Informationen über das Justizsystem zu den Grundrechten der Bürger und ist ausdrücklich in Artikel 20 Absatz 2 der portugiesischen Verfassung verankert. Dieser Artikel wurde durch das Gesetz Nr. 34/2004 vom 29. Juli 2004, geändert durch das Gesetz Nr. 47/2007 vom 28. August 2007 über den Zugang zur Justiz und zu den Gerichten, umgesetzt.
Nach Artikel 4 dieses Gesetzes ist die Regierung verpflichtet, für die Verbreitung rechtlicher und juristischer Informationen zu sorgen. Dem Justizministerium obliegt es, diese Informationen durch Veröffentlichungen oder auf anderen Kommunikationswegen bereitzustellen, um die Wahrnehmung gesetzlicher Rechte und Pflichten zu fördern.
Der internationale Grundsatz der Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen ist sowohl in Artikel 10 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte als auch in Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben. In Portugal wird dieses Prinzip (auch für Gerichtsverhandlungen) vor allem durch Artikel 206 der Verfassung, aber auch in weiteren Rechtsvorschriften für die verschiedenen Zweige der Gerichtsbarkeit bekräftigt:
Das Ministerium verwaltet mehrere Datenbanken mit Rechtsdokumenten, auf die unter http://www.dgsi.pt/ zugegriffen werden kann. Außerdem werden die Dokumente in Gesetzblättern veröffentlicht und sind abrufbar unter https://dre.pt/:
Die Website http://www.dgsi.pt/ bietet Zugang zu Datenbanken mit Präzedenzfällen und zu den bibliografischen Referenzbibliotheken des Justizministeriums.
Wenn Sie diese Datenbanken aufrufen, erscheinen die zuletzt eingegebenen Dokumente sowie eine Navigationsleiste mit verschiedenen Suchoptionen (freie Begriffssuche, Suchfelder und Schlagwortsuche).
Auf der Eingabe- bzw. Ergebnisseite werden die Dokumente mit Titel, Inhaltsangabe und folgenden weiteren Informationen angezeigt:
Gestaltungsbeispiel
Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs
DATUM DER VERHANDLUNG |
AKTENZEICHEN |
BERICHTERSTATTER |
DESKRIPTOR |
25.3.2009 |
08S2592 |
BRAVO SERRA |
BEENDIGUNG DES ARBEITSVERTRAGS |
Die Urteile liegen im Volltext (unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen) im HTML-Format vor.
Die Datenbanken auf http://www.dgsi.pt/ enthalten Entscheidungen der folgenden Gerichte:
In Portugal stehen Informationen zu einer Vielzahl von Verfahren zur Verfügung, wie die nachstehende Tabelle zeigt.
Sind Informationen verfügbar |
Oberste Gerichte |
Sonstige Gerichte |
zu Rechtsmittelverfahren? |
Ja |
Ja |
zu anhängigen Verfahren? |
Nein |
Nein |
zum Ergebnis von Rechtsmittelverfahren? |
Ja |
Ja |
zur Rechtskraft von Entscheidungen? |
Nein |
Nein |
zu weiteren Verfahren vor |
||
- einem weiteren portugiesischen Gericht (Verfassungsgericht usw.)? - dem Gerichtshof der Europäischen Union? - dem Gerichtshof für Menschenrechte? |
Ja Ja Ja |
Ja Ja Ja |
Auf nationaler Ebene gibt es keine Vorschriften für die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen. Es existieren jedoch verbindliche Regelungen für die Veröffentlichung der Entscheidungen durch die Gerichte.
Nur eine Auswahl der Rechtsprechung wird in Portugal bekanntgemacht. Auswahlkriterien sind hierbei Wichtigkeit und Relevanz.
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