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Rechtsprechung der Mitgliedstaaten

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Online-Datenbanken zur Rechtsprechung

Aufmachung der Entscheidungen/Leitsätze

Oberste Gerichte

Sonstige Gerichte

Rechtsprechung mit Leitsätzen

  • Verfassungsgerichtshof (Trybunał Konstytucyjny)
  • Oberstes Verwaltungsgericht (Naczelny Sąd Administracyjny)
  • Oberstes Gericht (Sąd Najwyższy) (Urteile der vier Kammern):
    • Strafkammer
    • Zivilkammer
    • Kammer für Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und öffentliche Angelegenheiten
    • Militärkammer

Nein


Beispiel für Leitsätze

Verfassungsgerichtshof – Kommunale Förderung einer nichtöffentlichen Vorschuleinrichtung

Erläuterung

Entscheidung vom 18.12.2008, Nummer K 19/07

Art der Entscheidung (Urteil/Beschluss/...), Datum und Aktenzeichen der Rechtssache

Kommunale Förderung einer nichtöffentlichen Vorschuleinrichtung

Leitsatz

Z.U. 2008 / 10A / 182

In der amtlichen Entscheidungssammlung des Verfassungsgerichtshofes veröffentlicht, die von der Geschäftsstelle des Gerichtshofes herausgegeben wird

Dz. U. 2008.235.1618 vom 30.12.2008

Im Amtsblatt veröffentlicht

Verknüpfung mit dem Urteil im MS-WORD- und PDF-Format


Oberstes Verwaltungsgericht

7.4.2009

Urteil ist rechtskräftig

Eingangsdatum

10.9.2007

Bezeichnung des Gerichts

Oberstes Verwaltungsgericht (Naczelny Sąd Administracyjny)

Namen der Richter

Janusz Zubrzycki

Marek Kołaczek

Tomasz Kolanowski

Kurzbezeichnung:

6110 VAT

Stichwörter:

Besteuerungsverfahren

Mehrwertsteuer (MwSt)

Sonstige einschlägige Rechtssachen:

I SA/Lu 454/05 - Wyrok WSA w Lublinie z 2007-05-09
I FZ 201/06 - Postanowienie NSA z 2006-07-17

Gegen:

Direktor der Steuerkammer

Inhalt:

Das angefochtene Urteil wurde aufgehoben, und die Sache wurde dem Bezirksverwaltungsgericht zur erneuten Prüfung vorgelegt.

Rechtsgrundlagen:

Dz.U. 2005 nr 8 poz 60 Artikel 70 Absatz 1, Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 2 Buchstabe a, Artikel 116 Absatz 1, Artikel 118 Absatz 1, Artikel 127, Artikel 151, Artikel 152, Artikel 187, Artikel 188, Artikel 191
Gesetz vom 29. August 1997 über das Besteuerungsverfahren (ustawa z dnia 29 sierpnia 1997 r. Ordynacja podatkowa)

Dz.U. 2002 nr 153 poz 1270 Artikel 141 Absatz 4, Artikel 145 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c, Artikel 151
Gesetz vom 30. August 2002 betreffend die Verwaltungsgerichtsordnung (ustawa z dnia 30 sierpnia 2002 r. Prawo o postępowaniu przed sądami administracyjnymi)

Dz.U. 1934 nr 93 poz 836 Artikel 1, Artikel 2, Artikel 4, Artikel 20.
Rechtsverordnung des Präsidenten der Republik Polen vom 24. Oktober 1934 zum Verfahrensaufbau (rozporządzenie Prezydenta Rzeczypospolitej z dnia 24 października 1934 r. Prawo o postępowaniu układowem).


Format

  • Verfassungsgerichtshof (Trybunał Konstytucyjny) – DOC, PDF
  • Oberstes Verwaltungsgericht (Naczelny Sąd Administracyjny) – HTML
  • Oberstes Gericht (Sąd Najwyższy) – PDF
  • Oberstes Verwaltungsgericht – HTML

Weitere Verfahren

Oberste Gerichte

Sonstige Gerichte

Sind Informationen verfügbar:
– zu Rechtsmittelverfahren?

Ja, Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof

Alle Urteile des Obersten Gerichts ergehen in Rechtsmittelverfahren.

Keine Daten verfügbar

– zu anhängigen Verfahren?

Ja, Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof

Das Rechtsmittel beim Obersten Gericht hängt vom Inhalt des Urteils ab.

Keine Daten verfügbar

– zum Ausgang von Rechtsmittelverfahren?

Ja

Keine Daten verfügbar

– zur Rechtskraft der Entscheidung?

Ja, bei Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof

Ja, bei Verfahren vor dem Obersten Verwaltungsgericht

Die Entscheidung hängt vom Inhalt des Urteils ab.

Keine Daten verfügbar

- zu Verfahren vor einem anderen innerstaatlichen Gericht:

– Verfassungsgericht?

– zu Verfahren vor einem ausländischen Gericht:

– Europäischer Gerichtshof?

– Gerichtshof für Menschenrechte?

Nein

Keine Daten verfügbar


Es gibt sowohl Verwaltungsgerichte der einzelnen Provinzen (erste Instanz) als auch das Oberste Verwaltungsgericht (zweite Instanz); deren Urteile sind auf der Website verfügbar. Es besteht auch eine Verknüpfung zwischen den einschlägigen Urteilen.

Bekanntmachungsvorschriften

Für die Veröffentlichung der Rechtsprechung in Polen gibt es verbindliche Vorschriften. Sie gelten für:

  • den Verfassungsgerichtshof (Trybunał Konstytucyjny) (die gesamte Rechtsprechung wird veröffentlicht)
  • das Oberste Verwaltungsgericht (Naczelny Sąd Administracyjny) (die gesamte Rechtsprechung wird veröffentlicht)
  • das Oberste Gericht (Sąd Najwyższy) (nur ein Teil der Rechtsprechung wird veröffentlicht).

Die Bekanntmachungspflichten des Obersten Gerichts (Sąd Najwyższy) sind in Artikel 7 des Gesetzes über das Oberste Gericht vom 23. November 2002 (ustawa z dnia 23 listopada 2002 r. o Sądzie Najwyższym) geregelt. Gemäß dem Handbuch des Obersten Gerichts sind für die Veröffentlichung der Pressesprecher und die Gerichtsassistenten zuständig.

Die Bekanntmachung der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes (Trybunał Konstytucyjny) ist in Artikel 190 der polnischen Verfassung vorgesehen.

Die vollständige Fassung eines Urteils wird auf der Website veröffentlicht, sobald die Richter die Urteilsbegründung unterzeichnet haben.

Artikel 42 des Gesetzes über die Organisation der Verwaltungsgerichte (Prawo o ustroju sądów administracyjnych) verpflichtet auch den Präsidenten des Obersten Verwaltungsgerichts (Prezes Naczelnego Sądu Administracyjnego) zur Veröffentlichung. Ausführlichere Regeln sind in der Verordnung des Vorsitzenden des Obersten Verwaltungsgerichts enthalten. So muss beispielsweise eine zentrale Datenbank für Urteile und Informationen in Rechtssachen der Verwaltungsgerichte eingerichtet und der Zugang zu diesen Urteilen auf der Website ermöglicht werden.

Letzte Aktualisierung: 10/12/2012

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