Rechtsprechung der Mitgliedstaaten

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Online-Datenbanken zur Rechtsprechung

Seit dem 9. Dezember 1999 wird die Rechtsprechung der Bezirksgerichte (rechtbanken), Rechtsmittelgerichte (gerechtshoven), des Obersten Gerichtshofs der Niederlande (Hoge Raad der Nederlanden), der Abteilung Verwaltungssachen des Staatsrats (Afdeling Bestuursrechtspraak van de Raad van State), des Zentralen Rechtsmittelgerichts (Centrale Raad van Beroep) und des Rechtsmittelkollegiums für die Wirtschaft (College van Beroep voor het bedrijfsleven) online veröffentlicht. Die Urteilssuche ist in der Rechtsprechungsdatenbank unter rechtspraak.nl anhand von Text, Nummer der Rechtssache, Datum des Urteils oder der Veröffentlichung, Gericht, Rechtsgebiet (Teilgebiet), ECLI oder Fundstelle möglich.

Aufmachung der Entscheidungen/Titelsätze

Der Titelsatz gibt ‚Hinweise auf den Inhalt’ und kann aus einer Überschrift (einem Satz), einer kurzen oder längeren Zusammenfassung, einigen Schlüsselwörtern, einem Absatz mit einer Kurzdarstellung des Rechtsgebiets, um das es in der Sache geht, oder einem Zitat aus dem Kernteil der Entscheidung bestehen.

Beispiel für einen Titelsatz

Mietrecht: Kündigung des Mietvertrags über Büroraum (Huurrecht; ontbinding van huurovereenkomst kantoorruimte) (81 RO).

Formate

Die Urteile werden im HTML-Format auf rechtspraak.nl veröffentlicht. Informationen stehen für (weitere) professionelle Nutzer auch in RDF zur Verfügung.

Gerichte

Urteile aller Gerichte sind auf der Website über eine Suchmaschine zu finden. Dazu gehören:

  • Oberster Gerichtshof (Hoge Raad der Nederlanden)
  • Abteilung Verwaltungssachen des Staatsrats (Afdeling Bestuursrechtspraak van de Raad van State)
  • Zentrales Rechtsmittelgericht (Centrale Raad van Beroep)
  • Rechtsmittelkollegium für die Wirtschaft (College van Beroep voor het bedrijfsleven)
  • Vier Rechtsmittelgerichte (gerechtshoven)
  • Elf Bezirksgerichte (rechtbanken)

Weitere Verfahren


Obergerichte

Andere Gerichte

Gibt es Informationen zu:

– Rechtsmittelverfahren?

Ja

Ja

– anhängigen Verfahren?

Nein

Nein

– Ergebnissen von Rechtsmittelverfahren?

Ja

Ja

– Rechtskraft der Entscheidung?

Nein

Nein

– weiteren Verfahren vor:

– einem anderen niederländischen Gericht (Verfassungsgerichtshof…)?

– dem Gerichtshof der Europäischen Union?

– dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte?

Ja

Nein

Nein

Ja

Nein

Nein

Bekanntmachungsvorschriften

Die Gerichte haben für die Veröffentlichung der Rechtsprechung zwei Leitfäden ausgearbeitet. Der eine befasst sich mit der Anonymisierung (Entfernung personenbezogener Daten), der andere mit der Auswahl.

Anonymisierungsleitfaden rechtspraak.nl

Nach den Anonymisierungsleitlinien müssen veröffentlichte Urteile anonymisiert werden. Dies bedeutet, dass Urteile keine Angaben zu Personen enthalten sollten, die nicht beruflich an einer Rechtssache beteiligt sind.

Dieser Leitfaden stützt sich auf die Empfehlung R (95) 11 „Über die Auswahl, Verarbeitung, Darstellung und Archivierung gerichtlicher Entscheidungen in Rechtsinformationsdatenbanken“ des Europarates. Die Obersten Gerichte veröffentlichen alle Entscheidungen, es sei denn, sie sind eindeutig weder rechtlich noch für die Gesellschaft von Interesse, während andere Gerichte nur die Entscheidungen veröffentlichen, die von eindeutig rechtlichem oder gesellschaftlichem Interesse sind. In den niederländischen Leitfäden werden diese Begriffe näher ausgeführt.

Letzte Aktualisierung: 27/03/2023

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