Rechtsprechung der Mitgliedstaaten

Estland

Diese Seite bietet einen Überblick über die estnische Rechtsprechung und eine Beschreibung der wichtigsten Rechtsprechungsdatenbanken.

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Estland

Online verfügbare Rechtsprechung

Die Rechtsprechung von Gerichten erster und zweiter Instanz ist seit 2001 online verfügbar. Die Entscheidungen des Staatsgerichtshofs sind seit der Neuordnung des Gerichtswesens im Jahr 1993 zugänglich und werden in der elektronischen Ausgabe des estnischen Amtsblatts (Riigi Teataja) und auf der Website des Staatsgerichtshofs veröffentlicht. Die Rechtsprechung der Gerichte erster und zweiter Instanz ist im elektronischen Riigi Teataja verfügbar.

Die Pflicht zur Veröffentlichung der Rechtsprechung ist im Informationsgesetz geregelt; besondere Vorschriften hierzu finden sich in den verschiedenen Gerichtsordnungen. Normalerweise werden alle rechtskräftigen Entscheidungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Bei Zivil- und Verwaltungsverfahren sind jedoch Ausnahmen vorgesehen, wonach die Gerichte in ihren Entscheidungen entweder auf eigene Initiative oder auf Antrag der betreffenden Person davon absehen, den Namen der Person (der durch Initialen oder andere Zeichen ersetzt wird), die Personenkennnummer, das Geburtsdatum, die Registernummer und die Anschrift zu nennen. Die Gerichte können in Zivil- und Verwaltungsverfahren entweder auf eigene Initiative oder auf Antrag der betreffenden Person auch beschließen, nur den Tenor einer Entscheidung, die sensible personenbezogene Daten enthält, zu veröffentlichen oder von einer Veröffentlichung ganz abzusehen, wenn die Privatsphäre der Person bei Ersetzung ihres Namens durch Initialen oder andere Zeichen beeinträchtigt werden könnte. Enthält die Entscheidung Informationen, die rechtlich einer anderen Zugriffsbeschränkung unterliegen, dürfen die Gerichte ebenfalls nur den Tenor der Entscheidung veröffentlichen.

Bei Strafverfahren werden alle rechtskräftigen Entscheidungen veröffentlicht, wobei jedoch nur die personenbezogenen Angaben des Beklagten (Name und Personenkennnummer oder Geburtsdatum) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die personenbezogenen Angaben von minderjährigen Beklagten werden in der Regel nicht offengelegt (ihr Name und ihre Personenkennnummer oder ihr Geburtsdatum werden durch Initialen oder andere Zeichen ersetzt). Enthält eine Entscheidung sensible personenbezogene Daten, können die Gerichte auf Antrag oder von sich aus in Strafverfahren auch nur die Einleitung und den Tenor oder den Schlussteil der Entscheidung veröffentlichen. Gleiches gilt, wenn die Entscheidung personenbezogene Daten enthält, die rechtlich einer anderen Zugriffsbeschränkung unterliegen und eine Identifizierung der betreffenden Person ermöglichen, obwohl Namen und andere personenbezogene Angaben durch Initialen oder andere Zeichen ersetzt wurden.

Die Veröffentlichung der Rechtsprechung gilt als Teil der Rechtspflege; gegen die Veröffentlichung bestimmter Informationen können Rechtsmittel eingelegt werden. Daher müssen Gerichte erwägen, auf welche Art und Weise ihre Entscheidungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Aufmachung der Entscheidungen und Leitsätze


Staatsgerichtshof

Andere Gerichte

Darstellung der Rechtsprechung in Leitsätzen?

Ja

Nein

Eine Suche in der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs kann im Riigi Teataja und auf der Website des Staatsgerichtshofs nach Jahr, Art der Rechtssache, Aktenzeichen, Tag der Urteilsverkündung, Zusammensetzung des Gerichts, Verfahrensart, Art des Vergehens, Annotation und Inhalt erfolgen. Auf der Website des Staatsgerichtshofs kann auch mittels Schlagworten gesucht werden.

Bei Urteilen der Gerichte erster und zweiter Instanz ist eine Suche nach der Verfahrensart möglich. Je nach Verfahrensart ist eine Suche anhand verschiedener Kriterien möglich. Bei allen Verfahrensarten können Suchkriterien wie Aktenzeichen, Gerichtsstand, Verfahrensart, Art und Datum des Urteils, Beginn des Verfahrens, Annotation und Inhalt verwendet werden. Bei Strafsachen kann auch anhand der Nummer des Vorverfahrens, der Art der Rechtssache und des Urteils, der Verfahrensart, Klageschrift, der Art der Strafe oder der Gründe für einen Freispruch gesucht werden. Bei Urteilen in Zivil- und Verwaltungssachen ist eine Recherche nach Kategorie der Rechtssache und Verfahrensart sowie Art der Entscheidung möglich.

Beispiel eines Titelsatzes

Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Artikel 71 Absatz 2 Satz 2 des Luftfahrtgesetzes.

Formate


Staatsgerichtshof

Andere Gerichte

Dokument

Metadaten

Dokument

Metadaten

Wird die Rechtsprechung in XML angeboten?

Nein

Nein

Nein

Nein

Welche anderen Formate werden verwendet?

HTML

HTML

PDF

HTML

Weitere Verfahren


Staatsgerichtshof

Andere Gerichte

Werden Angaben zu folgenden Punkten gemacht:

Rechtsmittelverfahren?

-

Nein

Anhängigkeit einer Sache?

Ja

Nein

Ergebnis des Rechtsmittelverfahrens?

-

Ja

Rechtskraft der Entscheidung?

Ja

Ja

Informationen über höherinstanzliche Verfahren vor

einem anderen estnischen Gericht (z. B. Verfassungsgerichtshof)?

dem Europäischen Gerichtshof?

dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte?

Nein

Nein

Nein

Nein

Nein

Nein

Nein

Nein

Bekanntmachungsvorschriften


Auf nationaler Ebene

Auf Ebene der Gerichte

Gibt es verbindliche Vorschriften für die Bekanntmachung der Rechtsprechung?

Ja

-

Die Vorschriften über die Bekanntmachung der Rechtsprechung sind in den entsprechenden Prozessordnungen festgelegt. Für Straf- und Zivilverfahren gelten unterschiedliche Vorschriften.


Staatsgerichtshof

Andere Gerichte

Wird die Rechtsprechung vollständig oder werden nur ausgewählte Urteile veröffentlicht?

Nur eine Auswahl

Nur eine Auswahl

Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl?

Die Auswahl erfolgt auf folgender Grundlage:

1) Die Entscheidung muss in Kraft getreten sein.

2) Die Entscheidung kann veröffentlicht werden, wenn

a) (in Zivil- und Verwaltungssachen) sie keine sensiblen personenbezogenen Daten enthält; die Entscheidung wird mit durch Initialen oder andere Zeichen ersetzten Namen und in einer Weise veröffentlicht, dass die Privatsphäre der betreffenden Person nicht beeinträchtigt wird; die Entscheidung enthält keine Informationen, die rechtlich einer anderen Zugriffsbeschränkung unterliegen;

b) (in Strafsachen) sie keine sensiblen personenbezogenen Daten oder personenbezogenen Daten enthält, die rechtlich einer anderen Zugriffsbeschränkung unterliegen, oder wenn Namen und andere personenbezogene Angaben in der Entscheidung durch Initialen und andere Zeichen ersetzt werden, sodass die betreffende Person nicht identifiziert werden kann; die Entscheidung enthält keine Informationen, die rechtlich einer anderen Zugriffsbeschränkung unterliegen.

Die Auswahl erfolgt auf folgender Grundlage:

1) Die Entscheidung muss in Kraft getreten sein.

2) Die Entscheidung kann veröffentlicht werden, wenn

a) (in Zivil- und Verwaltungssachen) sie keine sensiblen personenbezogenen Daten enthält; die Entscheidung wird mit durch Initialen oder andere Zeichen ersetzten Namen und in einer Weise veröffentlicht, dass die Privatsphäre der betreffenden Person nicht beeinträchtigt wird; die Entscheidung enthält keine Informationen, die rechtlich einer anderen Zugriffsbeschränkung unterliegen;

b) (in Strafsachen) sie keine sensiblen personenbezogenen Daten oder personenbezogenen Daten enthält, die rechtlich einer anderen Zugriffsbeschränkung unterliegen, oder wenn Namen und andere personenbezogene Angaben in der Entscheidung durch Initialen und andere Zeichen ersetzt werden, sodass die betreffende Person nicht identifiziert werden kann; die Entscheidung enthält keine Informationen, die rechtlich einer anderen Zugriffsbeschränkung unterliegen.

Rechtsdatenbanken

Name und URL der Datenbank

Die veröffentlichte Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs kann auf der Website des Strafgerichtshofs und im Riigi Teataja eingesehen werden.

Entscheidungen von erst- und zweitinstanzlichen Gerichten, die in Kraft getreten sind und veröffentlicht wurden, lassen sich mittels Suche in der Rechtsprechung im Riigi Teataja finden.

Anträge estnischer Gerichte auf Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Union können über die Website des Staatsgerichtshofs eingesehen werden. Dort sind der Name des antragstellenden Gerichts, das Datum der Antragstellung, eine Beschreibung des Antragsinhalts sowie das estnische Aktenzeichen und das Aktenzeichen beim Gerichtshof der Europäischen Union aufgeführt.

Zusammenfassungen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sind im Riigi Teataja nachzulesen.

Auf der Website der Gerichte können Statistiken zu Verfahren vor Gerichten erster und zweiter Instanz seit 1996 eingesehen werden. Statistiken zur Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs sind auf dessen Website verfügbar. Statistiken zu Prüfungen der Verfassungsmäßigkeit sind ab dem Jahre 1993 verfügbar und Statistiken zu Verwaltungs-, Zivil-, Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren seit 2002.

Auf der Website des Staatsgerichtshofs befinden sich darüber hinaus seit 2006 Analysen der Rechtsprechung zu bestimmten Themen.

Ist der Zugang zu den Datenbanken kostenlos?

Ja, der Zugang zu den Datenbanken ist kostenlos.

Letzte Aktualisierung: 09/09/2021

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.