Für die Rechtspflege sind das Oberste Kassationsgericht, das Oberste Verwaltungsgericht, die Appellationsgerichte, Bezirksgerichte, Militärgerichte und die Kreisgerichte zuständig. Strafurteile und Entscheidungen sind in den Datenbanken der jeweiligen Gerichte sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form gespeichert.
Das Oberste Kassationsgericht ist die höchste gerichtliche Instanz in Straf-, Handels- und Zivilsachen. Gemäß Artikel 124 der bulgarischen Verfassung übt das Oberste Kassationsgericht die oberste gerichtliche Aufsicht über die genaue und gleiche Anwendung der Gesetze durch alle Gerichte aus. Seine Zuständigkeit erstreckt sich auf das gesamte Hoheitsgebiet Bulgariens.
Das Oberste Verwaltungsgericht übt die oberste gerichtliche Aufsicht über die genaue und gleiche Anwendung der Gesetze durch die Verwaltungsgerichte aus.
Das Oberste Verwaltungsgericht ist zuständig für:
- Rechtsmittel gegen Verwaltungsakte mit Ausnahme der Verwaltungsakte von Gemeinderäten;
- Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Ministerrates, des Ministerpräsidenten, der stellvertretenden Ministerpräsidenten und der Minister, die sie in Ausübung der ihnen durch die Verfassung übertragenen Befugnisse zur Ausrichtung und Durchführung des Regierungshandelns getroffen haben; Rechtsmittel gegen Verwaltungsakte, die auf Grundlage einer Befugnisübertragung erlassen wurden, werden in den gesetzlich vorgesehenen Fällen von dem zuständigen Verwaltungsgericht entschieden;
- Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Obersten Justizrats;
- Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Bulgarischen Nationalbank und ihrer Organe;
- Kassationsbeschwerden und Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Entscheidungen;
- Rechtsmittel gegen Rundschreiben und Weisungen;
- Anträge auf Aufhebung rechtskräftiger Gerichtsentscheidungen in Verwaltungssachen;
- Rechtsmittel gegen andere gesetzlich festgelegte Rechtsakte.
Online verfügbare Rechtsprechung
Das Oberste Verwaltungsgericht verfügt seit Anfang 2002 über eine Website. Diese wurde eingerichtet, um natürlichen Personen, juristischen Personen und Verwaltungsstellen den Zugang zu Informationen über die Rechtsprechungstätigkeit des Gerichts zu erleichtern.
Die Rechtsprechung steht auf der Website des Gerichts zur Verfügung. Die Datenbank ist für jeden nach einfacher Registrierung (Nutzername und Passwort) einsehbar.
Das Oberste Kassationsgericht verfügt über eine Website mit einem direkten Zugang zur Informationsdatenbank des Gerichts.
Aufmachung der Entscheidungen/Titelsätze
Oberstes Verwaltungsgericht
Im Internet verfügbare Informationen zu Entscheidungen oder anderen Tätigkeiten des Obersten Verwaltungsgerichts sind nicht über Titel oder Titelsätze abrufbar. Entscheidungen werden mit Nummer, Verkündungsdatum und Nummer der Rechtssache veröffentlicht – Beispiel:
Entscheidung Nr. 5908 vom 23.06.2005 in der Rechtssache Nr. 4242/2005.
Oberstes Kassationsgericht
Die Entscheidungen werden in Papierform ausgefertigt und im Mitteilungsblatt, im Jahrbuch und auf der Website des Obersten Kassationsgerichts der Republik Bulgarien veröffentlicht.
Gesucht werden kann anhand folgender Kriterien: Gericht und Namen der Streitparteien, Nummer der Rechtssache beim Obersten Kassationsgericht, Nummer der Rechtssache bei der jeweiligen Kammer des Obersten Kassationsgerichts.
Die nach dem 1. Oktober 2008 ergangenen Entscheidungen können im Volltext (ohne personenbezogene Daten) über einen Link unten auf der Seite der „Suchergebnisse“ aufgerufen werden.
Nachrichten und Pressemitteilungen des Obersten Kassationsgerichts der Republik Bulgarien werden regelmäßig auf seiner Website unter der Rubrik Pressemitteilungen veröffentlicht. Entscheidungen von großem öffentlichen Interesse werden unter dieser Rubrik sowie in der Informationsdatenbank des Obersten Kassationsgerichts veröffentlicht.
Formate
Oberstes Verwaltungsgericht
Die Rechtsprechung ist auf der Website des Obersten Verwaltungsgerichts im HTML-Format verfügbar.
Oberstes Kassationsgericht
Die Rechtsprechung ist auf der Website des Obersten Kassationsgerichts im PDF-Format verfügbar.
Gerichte
Weitere Verfahren
Oberste Gerichte – Oberstes Verwaltungsgericht und Oberstes Kassationsgericht |
Andere Gerichte |
|
Gibt es Informationen
|
Ja |
Ja |
|
Ja |
Ja |
|
Ja |
Ja |
|
Ja |
Ja |
einem anderen inländischen Gericht (Verfassungsgericht usw.)? dem Gerichtshof der Europäischen Union? dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte? |
Keine Angabe |
Keine Angabe |
Bekanntmachungsvorschriften
Auf nationaler Ebene |
Auf Ebene der Gerichte |
|
Gibt es verbindliche Vorschriften für die Bekanntmachung der Rechtsprechung? |
Ja – Artikel 64 Absatz 1 des Gesetzes über das Justizsystem |
Ja |
Oberste Gerichte |
Andere Gerichte |
|
Wird die Rechtsprechung vollständig oder werden nur ausgewählte Entscheidungen veröffentlicht? |
Oberstes Verwaltungsgericht und Oberstes Kassationsgericht – vollständige Rechtsprechung |
Vollständige Rechtsprechung/nur ausgewählte Entscheidungen |
Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl? |
Keine Angabe |
Keine Angabe |
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.