Die Gerichte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben sowohl das Recht ihres jeweiligen Mitgliedstaats als auch das EU-Recht auszulegen und anzuwenden. Daher ist es im Interesse der Bürger und der Angehörigen der Rechtsberufe, Zugang nicht nur zur Rechtsprechung der Gerichte ihres eigenen Mitgliedstaats zu haben, sondern auch zur Rechtsprechung der Gerichte der anderen EU-Mitgliedstaaten.
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Die meisten Mitgliedstaaten verfügen über eine oder mehrere Datenbanken mit den Entscheidungen und Gutachten ihrer Gerichte zum EU-Recht, zum nationalen Recht und auch zum regionalen und/oder kommunalen Recht. Die im Internet verfügbaren Informationen beschränken sich mitunter auf bestimmte Gerichte (z. B. höchstrichterliche Rechtsprechung) oder auf bestimmte Arten gerichtlicher Entscheidungen.
Sie können auf die Rechtsprechung der Gerichte eines Mitgliedstaats entweder über die Datenbank des betreffenden Mitgliedstaats zugreifen, indem Sie in der rechten Seitenleiste die entsprechende Fahne anklicken und damit automatisch auf die betreffende nationale Seite weitergeleitet werden, oder Sie können eine der europäischen Datenbanken aufrufen (die nachstehende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit):
Auch das europäische Portal „E-Justiz“ enthält Informationen zu den verschiedenen Gerichten der Mitgliedstaaten. Viele dieser Gerichte verfügen über eine Website mit einer eigenen Rechtsprechungsdatenbank.
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