Rechtsprechung der Mitgliedstaaten

Die Gerichte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben sowohl das Recht ihres jeweiligen Mitgliedstaats als auch das EU-Recht auszulegen und anzuwenden. Daher ist es im Interesse der Bürger und der Angehörigen der Rechtsberufe, Zugang nicht nur zur Rechtsprechung der Gerichte ihres eigenen Mitgliedstaats zu haben, sondern auch zur Rechtsprechung der Gerichte der anderen EU-Mitgliedstaaten.

Die meisten Mitgliedstaaten verfügen über eine oder mehrere Datenbanken mit den Entscheidungen und Gutachten ihrer Gerichte zum EU-Recht, zum nationalen Recht und auch zum regionalen und/oder kommunalen Recht. Die im Internet verfügbaren Informationen beschränken sich mitunter auf bestimmte Gerichte (z. B. höchstrichterliche Rechtsprechung) oder auf bestimmte Arten gerichtlicher Entscheidungen.

Sie können auf die Rechtsprechung der Gerichte eines Mitgliedstaats entweder über die Datenbank des betreffenden Mitgliedstaats zugreifen, indem Sie in der rechten Seitenleiste die entsprechende Fahne anklicken und damit automatisch auf die betreffende nationale Seite weitergeleitet werden, oder Sie können eine der europäischen Datenbanken aufrufen (die nachstehende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit):

  • JURE, eine von der Europäischen Kommission eingerichtete Datenbank, enthält Rechtsprechung zur gerichtlichen Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen und zur Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in einem anderen Staat als dem Urteilsstaat. Sie umfasst auch die Rechtsprechung zu den einschlägigen internationalen Übereinkommen (Brüsseler Übereinkommen von 1968, Lugano-Übereinkommen von 1988) sowie die Rechtsprechung der EU-Gerichte und der Gerichte der Mitgliedstaaten.
  • Die Vereinigung der Staatsräte und obersten Verwaltungsgerichte der Europäischen Union (Association of the Councils of State and Supreme Administrative Jurisdictions of the European Union, ACA Europe) stellt mit „JuriFast“ und „Dec.Nat“ zwei Datenbanken über die Rechtsprechung der Gerichte der Mitgliedstaaten zur Anwendung des EU-Rechts bereit. Die gerichtlichen Entscheidungen sind in der jeweiligen Verfahrenssprache mit einer Zusammenfassung in englischer und französischer Sprache aufgeführt. Die Datenbank „Dec.Nat” enthält auch die vom wissenschaftlichen Dienst / Dokumentationsdienst des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Fundstellen und Analysen von Entscheidungen der Gerichte der Mitgliedstaaten.
  • Die Website des Netzes der Präsidenten der Obersten Gerichtshöfe der Europäischen Union (Network of the Presidents of the supreme judicial courts of the EU) enthält Links zu den Websites einer ganzen Reihe nationaler Datenbanken (auch von Datenbanken beitrittswilliger Länder) mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung dieser Staaten.
  • Das Informationsportal der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte enthält eine Datenbank zu den Entscheidungen nationaler Gerichte und spezialisierter Einrichtungen zu Fragen des Gleichbehandlungs-/Antidiskriminierungsrechts.
  • CODICES, eine von der sog. Venedig-Kommission (Europäische Kommission für Demokratie durch Recht) beim Europarat eingerichtete Datenbank, enthält Rechtsprechung zu verfassungsrechtlichen Angelegenheiten nicht nur der EU-Mitgliedstaaten, sondern auch anderer Mitglieder des Europarats.

Auch das europäische Portal „E-Justiz“ enthält Informationen zu den verschiedenen Gerichten der Mitgliedstaaten. Viele dieser Gerichte verfügen über eine Website mit einer eigenen Rechtsprechungsdatenbank.

Letzte Aktualisierung: 17/11/2021

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