Strategie der europäischen justiziellen Aus- und Fortbildung

Die Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Rechtsberufe im Unionsrecht ist ein unerlässliches Instrument, um die korrekte und wirksame Anwendung des Unionsrechts sicherzustellen, das gegenseitige Vertrauen von Angehörigen der Rechtsberufe in grenzüberschreitende Gerichtsverfahren zu fördern und die Umsetzung der Werte und Grundsätze der EU, zu denen die Rechtsstaatlichkeit gehört, zu unterstützen. Alle Angehörigen der Rechtsberufe (Richter, Staatsanwälte, Justizbedienstete, Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher, Bewährungshelfer, Strafvollzugspersonal usw.) sollen damit befähigt werden, die Rolle des Unionsrechts in ihrer täglichen Praxis zu erkennen, ihm volle Wirkung zu verleihen und die Achtung der sich aus dem Unionsrecht ergebenden Rechte und Pflichten in nationalen und grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren sicherzustellen.

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Die juristische Aus- und Fortbildung ist für alle Angehörigen der Rechtsberufe wie Mitarbeiter der Gerichte, Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher, Notare, Mediatoren und vor allem Richter und Staatsanwälte von grundlegender Bedeutung.

Mit dem Vertrag von Lissabon wurde der Europäischen Union die Befugnis verliehen, im Hinblick auf die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen die „Weiterbildung von Richtern und Justizbediensteten“ zu fördern. Seitdem hat die justizielle Aus- und Fortbildung im Unionsrecht die korrekte und einheitliche Anwendung des Unionsrechts verbessert sowie gegenseitiges Vertrauen in grenzüberschreitende Gerichtsverfahren geschaffen und so zur Entwicklung des Europäischen Rechtsraums beigetragen.

Die Europäische Kommission veröffentlichte 2011 die Mitteilung „Förderung des Vertrauens in eine EU-weite Rechtspflege – Eine neue Dimension der justiziellen Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene“, die im Jahr 2020 auslief. Zentrale Zielvorgabe dieser Mitteilung war es, der europäischen justiziellen Aus- und Fortbildung eine neue Dimension zu verleihen und bis 2020 die Hälfte (800 000) aller Angehörigen der Rechtsberufe in der EU im Unionsrecht aus- und fortzubilden. Dank des großen gemeinsamen Engagements der Kommission, der Mitgliedstaaten, der nationalen Aus- und Fortbildungseinrichtungen sowie einzelner Angehörige der Rechtsberufe wurde dieses Ziel bereits 2017, zwei Jahre früher als geplant, erreicht.

2019 verabschiedete die Kommission die Evaluierung der Strategie der europäischen justiziellen Aus- und Fortbildung 2011–2020. Diese zeigte, dass es dank der Strategie gelungen ist, die Zahl der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu steigern und gleichzeitig neue Formen von Aktivitäten, beispielsweise Austauschprogramme, zu fördern. Die Aus- und Fortbildung einiger Kategorien von Angehörigen der Rechtsberufe, insbesondere von Richtern und Staatsanwälten, im Unionsrecht wurde verbessert. Außerdem konnten die Kapazitäten von Netzen wie dem Europäischen Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten (European Judicial Training Network – EJTN) und auf EU-Ebene agierende Netze und Aus- und Fortbildungseinrichtungen ausgebaut werden.

Aus dem jährlichen Statistikbericht 2020 über die europäische justizielle Aus- und Fortbildung geht hervor, dass die Teilnehmerzahl im Jahr 2019 mit mehr als 182 000 Angehörigen der Rechtsberufe, die eine Aus- und Fortbildung im Unionsrecht erhielten, nach wie vor auf einem bemerkenswert hohen Niveau lag. Zwischen den Mitgliedstaaten und den verschiedenen Rechtsberufen bestehen jedoch noch immer Unterschiede in Bezug auf die Beteiligung an der Aus- und Fortbildung.

Aufbauend auf den gewonnenen Erkenntnissen und den neuen Entwicklungen seit Verabschiedung der Strategie der europäischen justiziellen Aus- und Fortbildung 2011–2020 hat die Europäische Kommission ein umfassendes Paket für die justizielle Aus- und Fortbildung veröffentlicht, das darauf abzielt, eine noch größere Zahl von Justizsystemen und Justizbediensteten zu unterstützen, die für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts und die ständige Weiterentwicklung des Unionsrechts gerüstet werden sollen, und Folgendes umfasst:

Im Rahmen der neuen Strategie, dem Kernstück des Pakets für die justizielle Aus- und Fortbildung, werden neue, ambitionierte Aus- und Fortbildungsziele sowie neue Prioritäten festgelegt:

  • Mit den neuen operativen Zielen der Strategie soll der Bedarf der unterschiedlichen Rechtsberufe gedeckt werden.
  • Erreicht werden soll ein breiteres Zielpublikum und ein neues geografisches Zielgebiet, um die neuen Herausforderungen entsprechend dem Bedarf der Angehörigen der Rechtsberufe zu bewältigen.
  • Die justizielle Aus- und Fortbildung sollte insbesondere eine gemeinsame Kultur der Rechtsstaatlichkeit fördern, die Grundrechte wahren, die Digitalisierung im Justizbereich vorantreiben, über die rein juristische Ausbildung hinausgehen sowie den Erwerb beruflicher Kompetenzen fördern. Gleichzeitig sollten zeitgemäße Ausbildungsangebote schnell verfügbar sein, die auf den Aus- und Fortbildungsbedarf im Unionsrecht eingehen.
  • Zwar hat die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten Vorrang, doch sollten alle Angehörigen der Rechtsberufe teilnehmen: Justizbedienstete, Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher, Mediatoren, Gerichtsdolmetscher und -übersetzer, Gerichtssachverständige sowie gegebenenfalls Strafvollzugspersonal und Bewährungshelfer. Vor allem bei Justizbediensteten und Rechtsanwälten besteht besonderer Bedarf. Strafvollzugspersonal und Bewährungshelfer wurden in der letzten Strategie nicht angesprochen.
  • Im Mittelpunkt der neuen Strategie stehen die Angehörigen der Rechtsberufe in der EU, aber es geht dabei auch um eine mögliche EU-Mitgliedschaft des westlichen Balkans sowie um Länder außerhalb Europas, insbesondere Afrika und Lateinamerika, wo Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit der Rücken gestärkt werden soll.
  • Die Europäische Kommission wird mit EU-Mitteln aus künftigen Programmen wie „Justiz“ und „Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ hochwertige grenzüberschreitende Projekte auf dem Gebiet des Unionsrechts fördern.

Für die Erreichung dieser neuen Ziele sind alle Beteiligten gemeinsam verantwortlich. Deshalb müssen sich die Mitgliedstaaten, die Räte für das Justizwesen, die nationalen und europäischen justiziellen Aus- und Fortbildungseinrichtungen und die Angehörigen der Rechtsberufe auf nationaler und europäischer Ebene dafür einsetzen, dass das Unionsrecht und seine Anwendung in nationale und lokale Aus- und Fortbildungsmaßnahmen einbezogen werden und dass mehr Veranstaltungen zum Unionsrecht angeboten und von mehr Teilnehmern besucht werden.

Handeln

Die Kommission wird ihr großes Engagement für die justizielle Aus- und Fortbildung aufrechterhalten, um die Weiterführung der bisherigen Erfolge sicherzustellen und die neuen Herausforderungen entsprechend dem Bedarf der Angehörigen der Rechtsberufe zu bewältigen. Die justizielle Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene ist ein übergreifendes Thema und ein Mittel, um die ordnungsgemäße Umsetzung der politischen Instrumente der EU im Bereich Justiz zu gewährleisten. Sie sollte sich in den meisten Initiativen im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der EU sowie im Zusammenhang mit den Initiativen zur Rechtsstaatlichkeit niederschlagen.

Weitere Informationen über die finanzielle Unterstützung der EU für Projekte der justiziellen Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene finden Sie auf den Websites der Generaldirektion Justiz und Verbraucher, der Generaldirektion Wettbewerb, der Generaldirektion Migration und Inneres und des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF).

Ergänzend zur neuen Strategie hat die Kommission die Europäische Plattform für Aus- und Fortbildung (ETP) ins Leben gerufen. Die ETP ist ein Suchwerkzeug für Angehörige der Rechtsberufe, die sich zum Unionsrecht oder zu damit zusammenhängenden Themen fortbilden möchten. Angehörige der Rechtsberufe können dort nach Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im Unionsrecht suchen und sich über Fortbildungsmaßnahmen in verschiedenen Sprachen auf dem Laufenden halten. Die erste Testphase der ETP ist 2021 unter Einbeziehung von vier EU-weit anerkannten justiziellen Aus- und Fortbildungseinrichtungen angelaufen: dem Europäischen Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten (EJTN), der Europäische Rechtsakademie (ERA), dem Europäischen Institut für öffentliche Verwaltung (European Institute of Public Administration – EIPA) und dem Europäische Hochschulinstitut (European University Institute – EUI). Die Kommission leistet durch aktuelle und gebrauchsfertige Schulungsmaterialien oder Handbücher, die vor allem dank finanzieller Unterstützung durch die EU erstellt wurden, einen Beitrag zur Plattform.

Bewertung der derzeitigen Lage

Die Kommission veröffentlicht jedes Jahr einen Bericht in englischer Sprache über die Teilnahme von Rechtspraktikern an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im Unionsrecht in der Europäischen Union:

Seit 2013 unterstützt die Kommission AÏAKOS, ein zweiwöchiges Austauschprogramm für neu ernannte Richter und Staatsanwälte, das vom Europäischen Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten (EJTN) verwaltet wird. Ergänzende Maßnahmen wurden von der Kommission entwickelt, indem sie die unterstützende Rolle des Europäischen Justizportals gestärkt und praktische Leitlinien erstellt hat, z. B. zu den Lehrmethoden und den Evaluierungsverfahren.

Im Zeitraum 2013/2014 führte die Kommission das vom Europäischen Parlament vorgeschlagene Pilotprojekt zur europäischen justiziellen Aus- und Fortbildung durch, um bewährte Methoden für die Aus- und Fortbildung von Rechtspraktikern im Unionsrecht zu ermitteln. Die Ergebnisse können hier abgerufen werden:

  • Studie zu bewährten Methoden für die Aus- und Fortbildung von Rechtspraktikern, durchgeführt vom Europäischen Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten (EJTN):
    Der Bericht liegt in englischer Sprache  PDF (1619 Kb) en vor. Eine Zusammenfassung ist in englischer  PDF (593 Kb) en und französischer  PDF (589 Kb) fr Sprache verfügbar.
    Die Informationsblätter zu bewährten Aus- und Fortbildungsmethoden finden Sie im Abschnitt „Bewährte Verfahren in Aus- und Fortbildung“ des Portals. Sie helfen den Lehrkräften und den Aus- und Fortbildungseinrichtungen für alle Rechtsberufe dabei, ihre Praxis in Bezug auf Fragen wie die Feststellung des Aus- und Fortbildungsbedarfs, Fortbildungsmethoden oder die Evaluierung zu verbessern.
  • Studie zum Stand der Aus- und Fortbildung von Justizbediensteten im Unionsrecht und zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Aus- und Fortbildungseinrichtungen für Justizbedienstete auf EU-Ebene, durchgeführt von einem Konsortium, das sich wie folgt zusammensetzt: Europäisches Zentrum für Juristen und Rechtsexperten des EIPA, Justice Coopération Internationale (JCI, Frankreich), Centro de Estudios Jurídicos (Spanien), Krajowa Szkoła Sądownictwa i Prokuratury (Polen) und Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa (Deutschland):
    Die Studie liegt in englischer Sprache  PDF (1379 Kb) en vor. Eine Zusammenfassung ist in englischer  PDF (909 Kb) en und französischer  PDF (893 Kb) fr Sprache verfügbar. Die Empfehlungen der Studie zur Verbesserung der Aus- und Fortbildung von Justizbediensteten liegen ebenfalls in englischer  PDF (938 Kb) en und französischer  PDF (950 Kb) fr Sprache vor.
    Die wichtigsten Aufgaben und Funktionen der Justizbediensteten in der EU sind in dieser Tabelle  PDF (383 Kb) en zusammengefasst. Eine ausführliche Beschreibung der Aufgaben der Justizbediensteten in den einzelnen Mitgliedstaaten wird demnächst auf den Seiten des Portals zu den Mitgliedstaaten veröffentlicht.
    Die Beschreibung der Aus- und Fortbildungssysteme für Justizbedienstete in den Mitgliedstaaten wird im Abschnitt „Nationale Aus- und Fortbildungsstrukturen“ des Portals veröffentlicht.

Hintergrund

2006 legte die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Mitteilung über die Fortbildung von Vertretern der Justizberufe in der Europäischen Union vor.

2008 wurde die Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Weiterbildung von Richtern, Staatsanwälten und Justizbediensteten in der Europäischen Union angenommen.

2009 veröffentlichte das Europäische Parlament eine Studie zur Stärkung der justiziellen Aus- und Fortbildung in der Europäischen Union  PDF (553 Kb) fr, in französischer Sprache.

Der im Dezember 2009 in Kraft getretene Vertrag von Lissabon schuf eine Rechtsgrundlage für Maßnahmen im Zusammenhang mit der europäischen justiziellen Aus- und Fortbildung. In den Artikeln 81 und 82 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist „die Förderung der Weiterbildung von Richtern und Justizbediensteten“ unter den Maßnahmen aufgeführt, die zur Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen sowie in Strafsachen notwendig sind.

Im Dezember 2009 verabschiedete der Rat das Stockholmer Programm, das sich auf die Frage der europäischen justiziellen Aus- und Fortbildung für alle Rechtsberufe konzentriert.

Im Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms und im Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010 erhob die Kommission die europäische justizielle Aus- und Fortbildung zur Priorität. Auch das Europäische Parlament hat wiederholt darauf hingewiesen, dass eine angemessene justizielle Aus- und Fortbildung einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Funktion des Binnenmarkts leistet und den Bürgern die Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtert.

Ende 2010 leitete die Kommission eine Konsultation der Interessenträger ein, an der unter anderem die Mitgliedstaaten, die Mitglieder des Rechtsforums sowie die EU-Fortbildungsnetze und -einrichtungen und ihre Mitglieder teilnahmen. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Konsultation finden Sie hier  PDF (192 Kb) en.

Am 13. September 2011 verabschiedete die Europäische Kommission die Mitteilung „Förderung des Vertrauens in eine EU-weite Rechtspflege – Eine neue Dimension der justiziellen Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene“.

In seinen Schlussfolgerungen vom 27. und 28. Oktober 2011 zur europäischen justiziellen Aus- und Fortbildung (in englischer Sprache) befürwortete der Rat (Justiz und Inneres) einen jährlichen Informationsaustausch mit der Kommission über das Aus- und Fortbildungsangebot im Unionsrecht und die Zahl der teilnehmenden Rechtspraktiker und forderte die Kommission auf, die Ausarbeitung eines jährlichen Berichts über die europäische justizielle Aus- und Fortbildung in Betracht zu ziehen.

2012 schlug das Europäische Parlament ein Pilotprojekt zur europäischen justiziellen Aus- und Fortbildung mit folgenden Zielen vor:

  • Ermittlung bewährter Methoden für die Aus- und Fortbildung von Richtern, Staatsanwälten und anderen Angehörigen der Rechtsberufe in den nationalen Rechtsordnungen und -traditionen sowie im Unionsrecht,
  • Ermittlung der effizientesten Möglichkeiten für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Unionsrecht und in den nationalen Rechtsordnungen für Richter, Staatsanwälte und andere Angehörige der Rechtsberufe auf lokaler Ebene sowie für die Förderung des Dialogs und der Koordinierung zwischen Richtern und Staatsanwälten in der EU,
  • Aufforderung der justiziellen Aus- und Fortbildungseinrichtungen in der EU zum Austausch von Ideen zu bewährten Methoden und deren Verbreitung in der ganzen EU,
  • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen dem EJTN und den nationalen justiziellen Aus- und Fortbildungseinrichtungen. Einbezogen werden sollen Aus- und Fortbildungseinrichtungen wie die Europäische Rechtsakademie und Berufsverbände auf europäischer Ebene wie das Europäische Netz der Räte für das Justizwesen, das Netz der Präsidenten der obersten Gerichtshöfe, die Vereinigung der Staatsräte und der obersten Verwaltungsgerichte und das Netz der Generalstaatsanwaltschaften der obersten Gerichtshöfe der EU.

Im November 2013 hielt Vizepräsidentin Reding anlässlich eines Workshops des Europäischen Parlaments eine Rede in englischer Sprache mit dem Titel „Legal training: an essential tool for European judicial excellence“.

Das Europäische Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten (EJTN) hat im Juni 2016 neun elementare Grundsätze der justiziellen Fortbildung verabschiedet. Sie bilden nunmehr sowohl das Fundament für die Justiz, damit diese ihren Aus- und Fortbildungsbedarf verwalten kann, als auch den Rahmen für Aus- und Fortbildungseinrichtungen, sodass diese Fortbildungen für Richter und Staatsanwälte organisieren und veranstalten können. Die Grundsätze sind auf folgende Aspekte ausgerichtet: das Recht auf justizielle Fortbildung im Rahmen der Arbeitszeit, die Verantwortung für die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen, die obligatorische Grundausbildung zu Beginn der beruflichen Laufbahn, den Einsatz moderner Unterrichtsmethoden und die Einbindung technischer und nicht rechtsbezogener Aspekte in die Themenbereiche. Der Wortlaut der Grundsätze sowie Hintergrundinformationen stehen hier in englischer und in französischer Sprache zur Verfügung.

2019 verabschiedete die Kommission die Evaluierung der Strategie der europäischen justiziellen Aus- und Fortbildung 2011–2020. Die Evaluierung und der jährliche Bericht der Generaldirektion Justiz und Verbraucher für das Jahr 2019 mit Statistiken und Zahlen über die Teilnahme von Angehörigen der Rechtsberufe an Aus- und Fortbildungen zum Unionsrecht zeigen, dass die Ziele insgesamt effizient erreicht wurden. Die Evaluierung hat Folgendes ergeben:

  • Die in der Mitteilung 2011 vorgestellte zentrale Zielvorgabe, zwischen 2011 und 2020 die Hälfte (800 000) aller Angehörigen der Rechtsberufe auf dem Gebiet des EU-Rechts aus- und fortzubilden, wurde bereits 2017, zwei Jahre früher als geplant, erreicht.
  • Im Laufe der Jahre wurde in fast allen Kategorien von Angehörigen der Rechtsberufe das jährliche Ziel von 5 % aus- oder fortgebildeten Angehörigen der Rechtsberufe in jeder Berufsgruppe erreicht.
  • Dank der Strategie ist es nicht nur gelungen, die Zahl der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu steigern, sondern auch, neue Formen von Aktivitäten wie beispielsweise Austauschprogramme zu fördern.
  • Das Ziel, 1200 justizielle Austauschmaßnahmen pro Jahr zu erreichen, wurde übertroffen, und die Zahl der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen stieg kontinuierlich an.
  • Der Erfolg des AÏAKOS-Programms stellt einen erheblichen Fortschritt im Hinblick auf das Ziel dar, dass alle neu ernannten Richter und Staatsanwälte an einem Austausch teilnehmen sollten, der von nationalen justiziellen Aus- und Fortbildungseinrichtungen organisiert wird.
  • Die Strategie hat dazu geführt, dass die Gesamtmittel, die im Rahmen von EU-Programmen für die Ausbildung von Angehörigen der Rechtsberufe zur Verfügung gestellt werden, fast verdoppelt wurden.
  • Zudem hat sie dazu beigetragen, die Kapazitäten von Netzen wie dem Europäischen Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten (EJTN) auszubauen und auf EU-Ebene agierende Netzwerke und Aus- und Fortbildungseinrichtungen wie die Europäische Rechtsakademie (ERA) und das Europäische Institut für öffentliche Verwaltung (EIPA-Luxemburg) zu stärken.

Dokumente zum Thema

Studie zur Stärkung der justiziellen Aus- und Fortbildung in der Europäischen Union  PDF (1694 Kb) fr, 2009, in französischer Sprache

Justizielle Aus- und Fortbildung in den EU-Mitgliedstaaten, 2011, in englischer Sprache

Workshop des Europäischen Parlaments zur „Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Rechtsberufe im Unionsrecht und in richterlichen Fähigkeiten“: Session I – Learning and Accessing EU Law: Some Best Practices und Session II – Improving Mutual Trust (in englischer Sprache), 2013

Letzte Aktualisierung: 19/02/2024

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