Während das Recht der Europäischen Union (EU-Recht) von allen Gerichten der Mitgliedstaaten anzuwenden ist (unabhängig davon, ob es sich dabei um ein Gericht mit nationaler, regionaler oder örtlicher Zuständigkeit handelt), stellt der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) sicher, dass das EU-Recht in allen Mitgliedstaaten ordnungsgemäß und auf die gleiche Weise ausgelegt und angewendet wird. Somit erfolgt die Fortbildung des EU-Rechts im Rahmen des Richterrechts hauptsächlich durch den Gerichtshof der Europäischen Union.
Die Gerichtsbarkeit der Europäischen Union besteht aus zwei Gerichten: dem Gerichtshof und dem Gericht (errichtet 1988).
Der Gerichtshof der Europäischen Union verkörpert die rechtsprechende Gewalt der Europäischen Union. Er stellt in Zusammenarbeit mit den Gerichtsinstanzen der Mitgliedstaaten die Anwendung und die einheitliche Auslegung des Rechts der Europäischen Union sicher. Er ist ein mehrsprachiges Organ, da in einer Rechtssache jede Amtssprache der Europäischen Union Verfahrenssprache sein kann. Der Gerichtshof muss ferner sicherstellen, dass seine Rechtsprechung in allen Mitgliedstaaten Verbreitung findet.
Seit ihrer Errichtung haben die zwei Gerichte der Europäischen Union etwa 38 000 Urteile erlassen.
Ihre Rechtsprechung ist seit 1997 in sämtlichen Amtssprachen der EU über die Website des Gerichtshofs zugänglich. Die Datenbank enthält den vollständigen Wortlaut der Urteile und Gutachten des Gerichtshofs, der Schlussanträge der Generalanwälte und der Entscheidungen und Beschlüsse der EU-Gerichte. Die Suchfunktionen der Datenbank ermöglichen die Suche nach Aktenzeichen, Datum, Name der Parteien, Suchbegriffen im Volltext usw. Ferner enthält die Datenbank Zusammenfassungen der Entscheidungen und Informationen zu bestimmten Entscheidungen, die nicht in der amtlichen Sammlung der Rechtsprechung und in den Mitteilungen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht sind.
Weitere rechtsprechungsrelevante Datenbanken sind
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