Informationen nach Regionen suchen
Nach dem Gesetz 5/2012 über Mediation in Zivil- und Handelssachen muss ein Mediator ein Hochschulstudium oder eine berufliche Aus- und Fortbildung abgeschlossen sowie eine spezielle Mediationsausbildung bei einer anerkannten Einrichtung absolviert haben. Die entsprechenden Qualifikationen müssen in ganz Spanien Gültigkeit haben.
In einigen Autonomen Gemeinschaften gibt es Gesetze und Durchführungsbestimmungen, die Angaben zu der für einen Familienmediator erforderlichen Ausbildung enthalten. In der Regel muss ein Mediator zumindest einen Hochschulabschluss besitzen sowie eine praktische Mediationsausbildung von 100 bis 300 Stunden vorweisen.
Eine Mediationsausbildung wird normalerweise von Universitäten, Berufsverbänden und Kammern wie denen für Psychologen oder Rechtsanwälte angeboten.
Es gibt kein einheitliches Verzeichnis der Mediatoren, doch können spezialisierte Mediatoren auf verschiedenen Wegen gefunden werden:
Bislang sind es die Autonomen Gemeinschaften, die von den Berufsverbänden die Führung solcher Listen fordern.
Es gibt kein Verzeichnis auf nationaler Ebene, doch der Zugriff auf die Listen der Berufsverbände ist in jedem Fall kostenlos.
Sie können sich an den entsprechenden Berufsverband wenden, um Auskunft über registrierte Mediatoren zu erhalten.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.