Mediatorinnen und Mediatoren

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Wo kann man sich über Mediation informieren?

Das Register der Mediatoren und Mediationsstellen (Registro de Mediadores e Instituciones de Mediación) computergestützte Datenbank, die auf der Website des Justizministeriums kostenlos zugänglich ist. Als amtliches Register professioneller Mediatoren und Mediationseinrichtungen erleichtert es den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zur Mediation zum Zwecke der Streitbeilegung.

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Die Eintragung in das Register der Mediatoren und Mediationseinrichtungen ist jedoch für Mediatoren oder Einrichtungen nicht zwingend vorgeschrieben. Es ist auch möglich, einen Mediator direkt über Mediationseinrichtungen wie etwa Berufsverbände und Handels-, Industrie-, Dienstleistungs- und Schifffahrtskammern zu finden, von denen viele Mediationszentren eingerichtet haben, die den geeigneten Mediator für den jeweiligen Fall bereitstellen. Der Zugang zur Mediation wird auch durch Mediationsvereinigungen erleichtert, die sich auf Familien-, Zivil-, Handels- oder allgemeine Angelegenheiten spezialisiert haben.

In Fällen, die von den Gerichten zur Mediation verwiesen werden, verfügen die Gerichte über die Kanäle für die Verweisung an Mediationseinrichtungen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Auch diese Einrichtungen ermöglichen es den Parteien, den geeigneten Mediator zu finden.

Mediation

Mediation ist bezeichnungsunabhängig ein Mittel zur Streitbeilegung, wobei zwei oder mehr Parteien freiwillig versuchen, mit Hilfe eines unparteiischen und neutralen Mediators selbst eine Einigung zu erzielen.

Mediator/-in

Mediatoren können natürliche Personen sein, die ihre bürgerlichen Rechte in vollem Umfang ausüben, sofern die Rechtsvorschriften, die hinsichtlich der Ausübung ihres Berufs für sie gelten, dies nicht ausschließen.

Juristische Personen, die Mediationsdienstleistungen erbringen, müssen unabhängig davon, ob es sich um Berufsorganisationen oder sonstige gesetzlich geregelte Organisationen handelt, als Mediator eine natürliche Person benennen, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Anforderungen an die Mediatorentätigkeit

Der Mediator muss über einen offiziellen Hochschulabschluss oder eine berufliche Weiterbildung und eine spezielle Ausbildung zur Ausübung der Mediation verfügen, der bzw. die durch einen oder mehrere spezifische Kurse, die von entsprechend akkreditierten Einrichtungen abgehalten werden, erworben wurde. Diese Qualifikation berechtigt zur Ausübung der Mediationstätigkeit überall im Land. In Spanien müssen Mediatoren mindestens 100 Stunden dieser spezifischen Schulung nachweisen und ihre Kenntnisse durch Auffrischungsschulungen fortlaufend aktualisieren.

Mediatoren müssen eine Versicherung abschließen oder eine gleichwertige Garantie für die Haftpflicht vorweisen, die sich aus ihrem Eingreifen in den von ihnen vermittelten Konflikten ergibt.

Insolvenzmediator (mediador concursal)

Insolvenzmediatoren sind natürliche Personen, die die Voraussetzungen für eine Mediatorentätigkeit sowie die Anforderungen des Artikels 27.1 des Insolvenzgesetzes 22/2003 vom 9. Juli 2003 an Insolvenzverwalter erfüllen müssen und die von Notaren oder Handelsregistraren in den außergerichtlichen Zahlungsvereinbarungen nach Titel X dieses Gesetzes zu Insolvenzmediatoren bestellt werden können. Juristische Personen können auch Insolvenzmediatoren sein, sofern sie bei der Insolvenzmediation über eine natürliche Person tätig werden, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllt. Diese Mediatoren werden aus dem Kreis der Mediatoren benannt, die in dem offiziellen, auf der Grundlage der Informationen des Registers der Mediatoren und Mediationseinrichtungen erstellten Verzeichnis des Portals des Amtsblatts aufgeführt sind. Unternehmer können sich auch an die Handels-, Industrie-, Dienstleistungs- und Schifffahrtskammern wenden, damit diese eine Schlichtungsstelle für sie benennt, die einen Insolvenzmediator umfassen muss und sie bei der Aushandlung der außergerichtlichen Zahlungsvereinbarung unterstützt.

Mediationseinrichtung

Mediationseinrichtungen sind spanische oder ausländische öffentliche oder private Einrichtungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, deren Zweck u. a. darin besteht, die Mediation zu fördern und auf transparente Weise den Zugang zu und die Verwaltung der Mediation zu ermöglichen, einschließlich der Ernennung von Mediatoren. Befassen sie sich auch mit Schiedsverfahren, so ergreifen sie Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die beiden Tätigkeitsbereiche voneinander getrennt bleiben.

Die Mediationseinrichtung kann die Mediationsleistung nicht direkt erbringen. Das bedeutet, dass die Einrichtung selbst nicht der Mediator ist, sondern die Identität der Mediatoren in ihrem Zuständigkeitsbereich bekannt machen und Informationen über ihre Ausbildung, Fachrichtung und Erfahrung bereitstellen muss, um den Parteien dabei zu helfen, den Mediator zu wählen, der sie am besten unterstützen kann.

Letzte Aktualisierung: 26/02/2024

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