Mediatorinnen und Mediatoren

Litauen

In Litauen existiert keine zentrale Stelle für Mediation. Dies soll sich jedoch mit der Umsetzung der Richtlinie 2008/52/EG ändern.

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Litauen

Wie finde ich einen Mediator in Litauen?

In Litauen ist die gerichtliche und außergerichtliche Mediation möglich. Außergerichtliche Mediationsdienste werden in der Regel von Rechtsanwälten erbracht.

Gerichtliche Mediation ist ein Streitbeilegungsverfahren, das Beteiligten in Zivilsachen helfen soll, ihre Streitigkeiten mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren (Vermittler) friedlich beizulegen.

Die gerichtliche Mediation wird von Mediatoren durchgeführt. Bei diesen handelt es sich um speziell geschulte Richter, Rechtspfleger oder andere entsprechend qualifizierte Personen, deren Namen in die Liste der gerichtlichen Mediatoren aufgenommen wurden. Auf seiner Sitzung vom 28. Januar 2011 einigte sich der Justizrat darauf, dass die gerichtliche Mediation in Zivilverfahren bei allen Gerichten in Litauen angewendet werden kann und dieser Dienst unabhängig von der Region verfügbar sein sollte.

Gerichtliche Mediation ist ein kostenlos bereitgestellter Dienst. Außerdem spart die Inanspruchnahme der gerichtlichen Mediation zur Beilegung einer zivilrechtlichen Streitigkeit viel Zeit und Mühe, die sonst in einem Gerichtsverfahren aufgewendet werden müsste. Auch Kosten werden eingespart, da 75 % der Gerichtskosten erstattungsfähig sind, wenn durch die gerichtliche Mediation eine gütliche Einigung herbeigeführt wird.

Die Verweisung einer Zivilsache in die gerichtliche Mediation kann vom vorsitzenden Richter vorgeschlagen werden. Auch die Verfahrensbeteiligten können den Wunsch dazu äußern. Wird eine Streitigkeit in die gerichtliche Mediation verwiesen, erläutert der Richter den Beteiligten das Konzept des gerichtlichen Mediationsverfahrens. Die Benennung oder Ersetzung eines Mediators wird vom Präsidenten des Gerichts, dem Leiter der Abteilung für Zivilsachen des Gerichts oder einem von ihnen benannten Richter entschieden. Gegebenenfalls können zwei Mediatoren benannt werden. Bei der Benennung eines Mediators muss die Meinung der Beteiligten bei Beantragung bzw. Zustimmung zur Verweisung der Streitigkeit in die gerichtliche Mediation berücksichtigt werden.


An einer gerichtlichen Mediation dürfen nur Verfahrensbeteiligte, Dritte und ihre Vertreter teilnehmen. Andere Personen, deren Mitwirkung zur Beilegung des Streits beitragen könnte, können auf Wunsch oder mit Zustimmung eines Beteiligten ebenfalls teilnehmen. Gerichtliche Mediationsverfahren werden nicht protokolliert.

Ein gerichtliches Mediationsverfahren kann abgeschlossen werden, wenn die Beteiligten zu einer Einigung über die strittige Angelegenheit gelangen und einen gerichtlichen Vergleich schließen, der dann vom vorsitzenden Richter genehmigt wird.

Letzte Aktualisierung: 07/04/2023

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