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Derzeit gibt es in Estland keine allgemeine Website oder Datenbank über Mediatoren. Danach kann jeder, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, als Mediator tätig werden. Es gibt keine staatliche Überwachung der Tätigkeit von Mediatoren.
Gemäß dem Gesetz über Schiedsverfahren können die folgenden Personen als Mediator tätig werden:
Bestimmte urheberrechtliche Streitigkeiten (vgl. Urheberrechtsgesetz) werden durch einen Ausschuss gelöst, der sich aus Urheberrechtsexperten zusammensetzt und als Mediator fungiert. Dieser Ausschuss wurde vom Justizministerium eingesetzt.
Obwohl der Begriff des „Bürgerbeauftragten“ in dem Justizkanzlergesetz nicht verwendet wird, übt der Justizkanzler auch die Funktion eines Bürgerbeauftragten aus. Er wacht darüber, dass die Regierungsbehörden die Grundrechte und –freiheiten der Menschen und die Grundsätze einer verantwortungsvollen Regierungsführung einhalten, und kontrolliert Gemeindeverwaltungen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und private Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Gemäß Artikel 4 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes ist der Justizkanzler seit 2011 auch der Bürgerbeauftragte für Kinder. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Justizkanzlers.
Für die Lösung kollektiver Arbeitskonflikte ist der nationale Schlichter zuständig. Nähere Informationen finden Sie auf dieser Website.
Sie können sich auch an die nachstehenden Nichtregierungsorganisationen (NGO) wenden:
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