Mediatorinnen und Mediatoren

Estland

Diese Seite hilft Ihnen, in Estland einen Mediator zu finden.

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Estland

Es gibt in Estland keine allgemeine Website oder Datenbank zu Mediatoren. Danach kann jeder, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, als Mediator tätig werden. Es gibt keine staatliche Überwachung der Tätigkeit von Mediatoren.

Gemäß dem Gesetz über Schiedsverfahren können die folgenden Personen als Mediator tätig werden:

  1. jede natürliche Person, die von den Parteien damit beauftragt wurde, ein Schiedsverfahren durchzuführen und bei der Beilegung einer Streitigkeit zu helfen. Der Mediator kann im Auftrag einer juristischen Person handeln, zu der ein Beschäftigungs- oder sonstiges Vertragsverhältnis besteht;
  2. ein Prozessanwalt – auf der Website der estnischen Anwaltskammer finden Sie eine Liste ihrer Mitglieder;
  3. ein Notar – auf der Website der Notarkammer finden Sie eine Liste der Notariate;
  4. in gesetzlich geregelten Fällen eine kommunale oder staatliche Schlichtungsstelle.

Bestimmte urheberrechtliche Streitigkeiten (vgl. Urheberrechtsgesetz) werden durch einen Ausschuss gelöst, der sich aus Urheberrechtsexperten zusammensetzt und als Mediator fungiert. Dieser Ausschuss wurde vom Justizministerium eingesetzt.

Obwohl der Begriff des „Bürgerbeauftragten“ im Justizkanzlergesetz nicht verwendet wird, übt der Justizkanzler auch die Funktion eines Bürgerbeauftragten aus. Er wacht darüber, dass die Regierungsbehörden die Grundrechte und -freiheiten der Menschen und die Grundsätze einer verantwortungsvollen Regierungsführung einhalten, und kontrolliert Gemeindeverwaltungen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und private Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Gemäß Artikel 4 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes ist der Justizkanzler seit 2011 auch der Bürgerbeauftragte für Kinder. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Justizkanzlers.

Für die Lösung kollektiver Arbeitskonflikte ist der nationale Schlichter zuständig. Nähere Informationen finden Sie auf dieser Website.

Sie können sich auch an die nachstehenden Nichtregierungsorganisationen (NGO) wenden:

  • Der Estnische Verein für Kindeswohl ist eine gemeinnützige Vereinigung, die die Rechte von Kindern vertritt. Unter anderem berät er Eltern, die sich trennen oder scheiden lassen wollen, und ermutigt sie, auf die Dienste von Mediatoren zurückzugreifen, um die Interessen ihrer Kinder zu schützen. Der Verein hat Fortbildungen im Bereich Familienmeditation organisiert.
  • Die estnische Versicherungsvereinigung hat eine Schlichtungsstelle für das Versicherungswesen eingerichtet, die sich mit der außergerichtlichen Beilegung von Versicherungsstreitigkeiten befasst. Formal betrachtet handelt es sich um einen Schlichter und nicht um eine Schlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Schlichtungsverfahren.
  • Das estnische Kraftfahrzeugversicherungsamt hat eine Schlichtungsstelle für Fragen betreffend Kfz-Versicherungen eingerichtet. Diese befasst sich mit der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kfz-Versicherungen. Formal betrachtet handelt es sich um einen Schlichter und nicht um eine Schlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Schlichtungsverfahren.
  • In Estland werden Familienmediatoren derzeit durch den estnischen Mediatorenverband und das Mediationsinstitut vertreten.
Letzte Aktualisierung: 09/12/2021

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