Legal translators/interpreters

If you need to understand and be understood during a hearing held in another Member State or if you need a legal translation of a contract or other legal document, you may wish to find an interpreter or a legal translator.

Introduction

With the increase in mobility and migration within the European Union, there is also a commensurate increase in the number of relationships of all kinds (be they commercial, legal, academic or personal) between citizens of different nationalities, cultures and with different languages. This in turn leads to a wide variety of situations demanding language translation and interpretation services. Since many of these situations must be either sanctioned or witnessed by the authorities (frequently by courts or other legal institutions), it is quite common to require official translations of documents originally written in another language

The purposes of an official translation are to certify facts in a legal or administrative process/court case; to have legal facts originating in a foreign country recognised and to apply the source law to foreign citizens (Private International Law).

Official translation services are organised differently in the Member States of the European Union with very different professional frameworks (heterogeneous systems and practices). For instance, in civil law countries such as Spain or Greece the profession of sworn translator is subject to different access rules and performed under different working conditions regarding statutes, fee payment or certification.

What is a legal translator?

A translator produces a written document by translating a text from one language into another language. A legal translator must master the basic concepts and terminology of not just law, but also the area to which it is being applied. Legal translation is at the heart of multilingual communication as it enables individuals, companies, legal and government agencies to communicate across different languages and cultures within and across state borders. Legal translation requires knowledge of specialist terminology and knowledge of the linguistic conventions that are used in related documents. Being part of the legal team and by having access to legal experts, the legal translator will enable your full understanding of any particular case and the required legal terminology. His/her understanding of the legal system or systems and the legal processes involved will ensure that the legal translator can assist you in your legal actions.

Professional standards concerning linguistic competence, translation skills, and knowledge of systems, processes, terminology and linguistic conventions which apply in particular cases will be very important when you are looking for a legal translator.

What is a legal interpreter?

An interpreter provides an oral language service, using various modes to interpret from one language into another language (simultaneous, consecutive, or whispered interpretation). Legal Interpreters are specialists who work primarily with lawyers on legal cases such as trials, depositions, hearings, mediations, arbitrations, client meetings, etc. These experts will help you to communicate with other parties when you are involved in cross-border proceedings.

Court translator/interpreter

Court translators/interpreters are authorised to translate official documents (marriage certificates, school certificates, university diplomas, court submissions, judgments, etc.), as well as to interpret in court (e.g. when parties or witnesses give evidence), at police stations (during interviews, after an arrest) or before administrative authorities (such as during customs inspections). Official court translators/interpreters are authorized to affix an official stamp to their translations to certify the translation.

Court translators/interpreters should typically have a university education in their working language(s) and have mastered various translating and interpreting skills, although requirements vary from one Member State to another.

Most EU Member States have a system to select and appoint court translators/interpreters. Usually, a sworn translator is also qualified to work as a court interpreter. Different countries use different official designations to refer to court translators/interpreters.

How can I find translators/interpreters?

Finding a legal translator or an interpreter is currently possible by accessing national databases of translators and/or interpreters.  However, such databases do not exist in all Member States. Occasionally, the websites of Ministries of Justice or higher regional courts will have a link to official or semi-official registers of qualified translators/interpreters.

In criminal matters, Member States have been required under Directive 2010/64/EU to endeavour to establish such a register by 27 October 2013, the deadline set for the transposition of the Directive into national law. Under this Directive, Member States have to put in place a procedure or mechanism to ascertain whether suspected or accused persons need the assistance of an interpreter and of a translator, and it is for the Member States to provide suspects or accused with interpretation without delay. Translation should be provided for documents which are essential to safeguard the exercise of the right of defence and, exceptionally, an oral translation or an oral summary of those essential documents may be provided on condition that the fairness of the proceedings is not prejudiced. Member States shall meet the costs of interpretation and translation, irrespective of the outcome of the proceedings.

To obtain more detailed information, for instance on:

  • the body hosting the relevant national database,
  • the rules applying for recourse to translators and interpreters,
  • geographical areas of responsibility of translators and interpreters,
  • training/qualifications of translators and interpreters,
  • costs,
  • insurance systems and existence of complaints procedures,

please select one of the flags listed on the right hand side.

Last update: 01/02/2020

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Gerichtsübersetzer/-dolmetscher - Belgien

Hier erhalten Sie Informationen zur Suche nach einem Dolmetscher für ein Gerichtsverfahren oder nach einem Übersetzer, die in Zukunft über eine offizielle Website möglich sein soll.

Wie finde ich in Belgien einen Übersetzer?

Belgien verfügt derzeit über zwei zentrale offizielle Datenbanken, eine für Gerichtssachverständige und eine für Übersetzer, Dolmetscher sowie Personen, die sowohl als Übersetzer als auch als Dolmetscher tätig sind.

Der Aufbau dieser Datenbanken geht auf das Gesetz vom 10. April 2014 zurück.

Ihre offiziellen Namen lauten wie folgt:

  • Nationales Register der Gerichtssachverständigen (Registre national des experts judiciaires)
  • Nationales Register der Übersetzer, Dolmetscher sowie Personen, die sowohl als Übersetzer als auch als Dolmetscher tätig sind (Registre national des traducteurs, interprètes et traducteurs-interprètes)

Das Gesetz trat am 1. Dezember 2016 in Kraft.

Seit dem 15. Juni 2017 haben die Gerichte Zugang zu den Registern. Dies bedeutet, dass die Geschäftsstellen der Gerichte und die Staatsanwaltschaft keine Listen von Gerichtssachverständigen oder Übersetzern/Dolmetschern mehr führen.

Zu einem späteren Zeitpunkt wird auch die Polizei Zugang zu diesen Registern erhalten.

Langfristig sollen die Register auf der Website des Link öffnet neues FensterFöderalen Öffentlichen Dienstes Justiz (Service public fédéral (SPF) Justice) für alle frei zugänglich werden.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterNationale Register der Übersetzer/Dolmetscher und der Gerichtssachverständigen

Letzte Aktualisierung: 03/05/2023

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Gerichtsübersetzer/-dolmetscher - Bulgarien

Bulgarien verfügt über keine Übersetzer- und Dolmetscherdatenbank.

Derzeit gibt es keine elektronische Datenbank für Gerichtsübersetzer.

Gemäß § 6 Absatz 4 der Schlussbestimmungen des Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung wurde Artikel 403 des Gesetzes über das Justizsystem geändert, um einen neuen Absatz 2 aufzunehmen. Darin wird der Justizminister ermächtigt, in Abstimmung mit dem Obersten Justizrat eine Verordnung zu erlassen, in der Folgendes festgelegt wird: die Verfahren und Fristen für Aufnahme- und Änderungsvorschläge in Bezug auf die Listen der beeidigten Übersetzer, die dafür zu erfüllenden Voraussetzungen, die Bedingungen und das Verfahren für die Festsetzung der Übersetzervergütung. Auf der Grundlage dieser gesetzlichen Ermächtigung wurde die Verordnung Nr. N-1 vom 16. Mai 2014 über Gerichtsübersetzer (SG Nr. 43 vom 23. Mai 2014) erlassen. Jedes Provinz- oder Verwaltungsgericht und das Spezialisierte Strafgericht verfügen über ein Verzeichnis der beeidigten Gerichtsübersetzer. Vorschläge zur Aufnahme in die Listen der Gerichtsübersetzer können von Ministerien, Agenturen, Einrichtungen, Gemeinden, Berufsverbänden und anderen Organisationen und wissenschaftlichen Instituten sowie von angehenden Gerichtsübersetzern eingereicht werden. Die Aufnahmevorschläge werden dem Präsidenten des zuständigen Provinz- oder Verwaltungsgerichts oder dem Präsidenten des Spezialisierten Strafgerichts vorgelegt.

Fragen der rechtlichen Anerkennung und Übersetzung von Schriftstücken werden durch die Vorschriften zur rechtlichen Anerkennung, Beglaubigung und Übersetzung von Schriftstücken und anderen Texten geregelt, die mit dem Erlass Nr. 184 des Ministerrates von 1958 angenommen wurden.

Die Verordnung Nr. 1 vom 16. Januar 2008 über die Registrierung, die Qualifikationen und die Gebühren von Sachverständigen wurde vom Obersten Verwaltungsgericht aufgehoben. Gemäß Artikel 26 Absatz 2 des Gesetzes über Rechtsetzungsakte wurde eine neue Verordnung ausgearbeitet und ein Entwurf zur öffentlichen Konsultation auf der Website des Justizministeriums veröffentlicht. Der Entwurf wurde dem Obersten Justizrat und dem Innenministerium zur Billigung vorgelegt.

Letzte Aktualisierung: 21/11/2022

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Gerichtsübersetzer/-dolmetscher - Tschechien

Dieser Abschnitt hilft bei der Suche nach einem Gerichtsübersetzer/ dolmetscher in der Tschechischen Republik.

Welche Informationen bietet die Sachverständigen- und Übersetzer-/Dolmetscherdatenbank?

Sie können in der tschechischen Datenbank für Sachverständige und Übersetzer/Dolmetscher nach Personen suchen, die als Sachverständige und Übersetzer/Dolmetscher registriert, also für die Ausübung dieser Tätigkeiten zugelassen sind. Die von den einzelnen Bezirksgerichten vorgehaltenen Verzeichnisse von Sachverständigen und Übersetzern/Dolmetschern sind in eine Rubrik für Sachverständige und eine für Übersetzer/Dolmetscher unterteilt. Alle in diesem Verzeichnis geführten Übersetzer/Dolmetscher sind sowohl für das Dolmetschen als auch für das Übersetzen in der Sprache zugelassen, unter der sie jeweils eingetragen sind.

Die Link öffnet neues Fenstertschechische Datenbank für Sachverständige und Übersetzer/Dolmetscher untersteht dem Link öffnet neues FensterJustizministerium der Tschechischen Republik und wird von diesem geführt. Verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben sind jedoch die jeweiligen Bezirksgerichte.

Ist der Zugang zur Datenbank kostenlos?

Ja.

Suche in der tschechischen Sachverständigen- und Übersetzer-/Dolmetscherdatenbank

Mit Hilfe der einfachen Suchfunktion können online die Kontaktdaten (oder andere Angaben) zu Sachverständigen und Übersetzern/Dolmetschern herausgesucht werden. Übersetzer/Dolmetscher können nach der Sprache, für die sie mit ihrer Tätigkeit zugelassen sind, nach dem Gerichtsbezirk, in dem sie leben, oder nach Name und Vorname gesucht werden.

Letzte Aktualisierung: 15/06/2020

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Gerichtsübersetzer/-dolmetscher - Dänemark

In Dänemark wird keine öffentlich zugängliche Datenbank mit Angaben zu Übersetzern/Dolmetschern geführt.

Letzte Aktualisierung: 03/05/2022

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Gerichtsübersetzer/-dolmetscher - Deutschland

Diese Seite hilft bei der Suche nach einem Gerichtsübersetzer/–dolmetscher in Deutschland.

Wie finde ich einen Gerichtsübersetzer/–dolmetscher in Deutschland?

In der bundeseinheitlich geführten Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank sind Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer verzeichnet, die in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland allgemein beeidigt, öffentlich bestellt bzw. allgemein ermächtigt sind.

Die allgemeine Beeidigung, öffentliche Bestellung bzw. allgemeine Ermächtigung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie Übersetzerinnen und Übersetzern richtet sich nach dem Recht der einzelnen Länder der Bundesrepublik Deutschland und unterliegt daher länderspezifischen Anforderungen.

Ist die Einsichtnahme in das Übersetzerregister kostenlos?

Ja.

Wie suche ich nach einem Gerichtsübersetzer/-dolmetscher in Deutschland?

Es besteht die Möglichkeit, einzeln oder kombiniert nach bestimmten Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie Übersetzerinnen und Übersetzern über den Namen, den Ort oder die Sprache zu recherchieren. Nach Auswahl eines bestimmten Treffers in der Ergebnisliste werden Details wie die angebotenen Sprachen und Kontaktdaten angezeigt.

Links zum Thema

Link öffnet neues Fensterhttp://www.justiz-dolmetscher.de/

Link öffnet neues Fensterhttp://www.justiz-uebersetzer.de/

Link öffnet neues Fensterhttp://www.gerichts-dolmetscher.de/

Link öffnet neues Fensterhttp://www.gerichts-uebersetzer.de/

Link öffnet neues Fensterhttp://www.gerichtsdolmetscherverzeichnis.de/

Link öffnet neues Fensterhttp://www.gerichtsuebersetzerverzeichnis.de/

Letzte Aktualisierung: 13/11/2020

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Gerichtsübersetzer/-dolmetscher - Estland

In diesem Abschnitt finden Sie Hilfe bei der Suche nach einem gerichtlich beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher in Estland.

Wie finde ich einen beeidigten Übersetzer in Estland?

Das Link öffnet neues Fensterestnische Verzeichnis beeidigter Übersetzer enthält Informationen zu Namen und Kontaktinformationen beeidigter Übersetzer.

Das Verzeichnis wird vom estnischen Justizministerium geführt und gepflegt.

Ist die Einsichtnahme in das Übersetzerverzeichnis kostenlos?

Ja, der Zugang zum Verzeichnis ist kostenlos.

Was ist bei der Suche im Verzeichnis zu beachten?

Es gibt kein besonderes Verfahren für die Abfrage des Übersetzerverzeichnisses. Die Internetseite des Justizministeriums enthält eine Liste der Sprachen, die Sie auswählen können. Nach Anklicken der von Ihnen gesuchten Sprache werden die Namen und Kontaktinformationen der für Übersetzungen in die und aus der entsprechenden Sprache qualifizierten Übersetzer angezeigt.

Letzte Aktualisierung: 13/08/2019

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Gerichtsübersetzer/-dolmetscher - Irland

Die Irish Translators' and Interpreters' Association (ITIA) wurde 1986 gegründet und ist der einzige Berufsverband in Irland, der die Interessen praktizierender Übersetzer und Dolmetscher vertritt.

Die Datenbank der ITIA enthält Angaben zu Personen, die als Gerichtsübersetzer und ‑dolmetscher registriert und entsprechend qualifiziert sind.

Auf der Link öffnet neues FensterWebsite der ITIA können Sie nach einem Rechtsübersetzer oder -dolmetscher suchen, indem Sie die Ausgangs- und Zielsprache aus einer Liste auswählen.

ITIA
19 Parnell Square North,
Dublin 1
D01 E102

Letzte Aktualisierung: 18/01/2024

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Gerichtsübersetzer/-dolmetscher - Griechenland

Es gibt in Griechenland keine Website mit einem Verzeichnis ermächtigter Übersetzer oder Dolmetscher. Wir arbeiten derzeit an der Digitalisierung unserer Datenbanken und den damit einhergehenden elektronischen Schnittstellen.

Wie finde ich einen Gerichtsübersetzer/-dolmetscher in Griechenland?

Das Übersetzen und Dolmetschen vor griechischen Gerichten ist in den Artikeln 233 bis 238 der griechischen Strafprozessordnung geregelt. Übersetzer und Dolmetscher werden vom zuständigen Gericht anhand der jährlich vom Gremium des erstinstanzlichen Gerichts erstellten und vom übergeordneten Gericht endgültig bestätigten Liste bestellt. In äußerst dringenden Fällen können Dolmetscher bestellt werden, die nicht auf dieser Liste geführt sind.

Für Zivilverfahren sieht Artikel 252 der Zivilprozessordnung vor, dass das Gericht einen Dolmetscher bestellt, wenn ein Zeuge, ein Experte oder eine der Parteien des Griechischen nicht mächtig ist. Eine gleichartige Bestimmung enthält Artikel 137 der Verwaltungsverfahrensordnung.

Außerdem sei auf das Link öffnet neues FensterRegister der vom Außenministerium beeidigten Übersetzer hingewiesen. In dieses Register sind Übersetzer eingetragen, die im Einklang mit dem neuen Rechtsrahmen Übersetzungen von öffentlichen Schriftstücken und Privaturkunden erstellen.

Übersetzungen ausländischer öffentlicher Schriftstücke werden gemäß dem Haager Übereinkommen von 1961 nur angefertigt, wenn die Dokumente die Apostille von Ländern tragen, die Parteien des Haager Übereinkommens von 1961 sind, das in Griechenland mit dem Gesetz 1497/1984 (Link öffnet neues FensterStaatsanzeiger, Serie I, Nr. 188) ratifiziert wurde. Alle anderen ausländischen Schriftstücke sind von einer griechischen konsularischen Stelle im Herkunftsland des Schriftstücks oder von einer konsularischen Stelle des betreffenden Landes in Griechenland zu beglaubigen.

Für die Übersetzung ist eine Gebühr zu entrichten. Die Höhe der Gebühr wird vom stellvertretenden Außenminister festgelegt.

Nach der Rechtsanwaltsordnung (Artikel 36 des Gesetzes Nr. 4194/2013, veröffentlicht im Link öffnet neues FensterStaatsanzeiger Serie I Nr. 208) umfasst der Tätigkeitsbereich von Rechtsanwälten die Übersetzung ausländischer Schriftstücke sowie die Übersetzung griechischer Schriftstücke in eine Fremdsprache. Die Übersetzung ist vor jedem Gericht und jeder Behörde voll rechtsgültig, sofern ihr eine beglaubigte Kopie des Originals beiliegt und der Rechtsanwalt versichert, über ausreichende Kenntnisse der Ausgangs- und Zielsprache zu verfügen.

Ist die Einsichtnahme in die Datenbank griechischer Übersetzer kostenlos?

In Griechenland gibt es keine zentrale Datenbank griechischer Gerichtsübersetzer/-dolmetscher.

Es gibt jedoch eine Datenbank der Mitglieder der Link öffnet neues Fenster Panhellenic Association of Translators (Πανελλήνια Ένωση Μεταφραστών - Mitglied der Fédération Internationale des Traducteurs - FIT). Bei diesen handelt es sich um Berufsübersetzer, von denen einige zugleich Dolmetscher sind. Die Datenbank ermöglicht die Dolmetscher-/Übersetzersuche nach Sprachen und Regionen.

Weitere Informationen über Berufsübersetzer in den verschiedenen Regionen Griechenlands finden Sie in der Datenbank der Link öffnet neues FensterPanhellenic Association of Professional Translators, Graduates of the Ionian University (Πανελλήνια Ένωση Επαγγελματιών Μεταφραστών Πτυχιούχων Ιονίου Πανεπιστημίου – FIT-Mitglied), deren Mitglieder jeweils auf zwei der drei folgenden Sprachen spezialisiert sind: Englisch, Französisch oder Deutsch (Informationen über die Sprachspezialisierung der Mitglieder erteilt der Verband).

Wie finde ich einen Gerichtsübersetzer in Griechenland?

Siehe oben.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterRegister der vom Außenministerium beeidigten Übersetzer

Link öffnet neues FensterPanhellenic Association of Translators

Link öffnet neues FensterPanhellenic Association of Professional Translators, Graduates of the Ionian University

Link öffnet neues FensterJustizministerium (Kontaktdaten der griechischen Staatsanwaltschaften und Gerichte)

Letzte Aktualisierung: 25/04/2023

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Gerichtsübersetzer/-dolmetscher - Spanien

Diese Seite hilft Ihnen bei der Suche nach einem Gerichtsdolmetscher/-übersetzer in Spanien.

Wie finde ich einen Gerichtsdolmetscher/-übersetzer in Spanien?

I. Dolmetscher und Übersetzer im Justizwesen.

Folgendes gilt für ermächtigte Dolmetscher und Übersetzer im Justizwesen in Spanien:

Artikel 231 Absatz 5 des Organgesetzes über die rechtsprechende Gewalt sieht vor, dass in mündlichen Verhandlungen jede Person im Einklang mit geltendem Verfahrensrecht als Dolmetscher (auch für Gebärdensprache) zugelassen werden kann.

In Artikel 440 der Strafprozessordnung ist das Recht auf Unterstützung durch einen Dolmetscher verankert. Artikel 441 enthält hierzu folgende Erläuterung: „Der Dolmetscher wird unter den Personen ausgewählt, die eine entsprechende Qualifikation besitzen, sofern solche Personen am Ort vorhanden sind. Ist dies nicht der Fall, wird ein Lehrer der entsprechenden Sprache bestellt, andernfalls eine beliebige Person, die der Sprache kundig ist.“

In Artikel 762 Absatz 8 der Strafprozessordnung heißt es: „Wenn ein Angeklagter oder Zeuge die spanische Sprache nicht spricht oder versteht, wird gemäß Artikel 398, 440 und 441 verfahren, wobei der Dolmetscher keine offizielle Qualifikation besitzen muss.“

In Artikel 9 des Gesetzes 4/2015 vom 27. April 2015 über die Rechte der Opfer von Straftaten wird das Recht auf Übersetzung und Dolmetschleistungen anerkannt.

Allgemein übernimmt in Zivilverfahren sowie in Strafverfahren, in denen Prozesskostenhilfe gewährt wird, das Justizministerium (bzw. die Autonomen Gemeinschaften mit Zuständigkeiten in Justizangelegenheiten) die Kosten für Übersetzungs- oder Dolmetschleistungen, während in Zivilverfahren ohne Prozesskostenhilfe die antragstellende Partei die Kosten für den Übersetzer oder Dolmetscher tragen muss. Darüber hinaus kommen Übersetzer oder Dolmetscher in einigen verwaltungsrechtlichen Verfahren, wie etwa bei Asylanträgen, zum Einsatz.

II. Ermächtigte Übersetzer und Dolmetscher:

Die Qualifikation als ermächtigter Übersetzer oder Dolmetscher setzt die erfolgreiche Teilnahme an einer vom Außenministerium organisierten Prüfung voraus. Inhaber dieser Qualifikation sind dazu befähigt, beglaubigte Übersetzungs- und Dolmetschleistungen zu erbringen.

Ist der Zugang zur Übersetzerdatenbank in Spanien kostenlos?

In Spanien gibt es keine Datenbank mit Informationen über Gerichtsdolmetscher und -übersetzer.

Wie finde ich einen Gerichtsdolmetscher/-übersetzer in Spanien?

Das Link öffnet neues FensterMinisterium für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit veröffentlicht eine Link öffnet neues FensterListe der Personen, die die Prüfung zum ermächtigten Übersetzer bzw. Dolmetscher bestanden haben.

Der Zugang zu diesem Verzeichnis ist kostenlos. Das Verzeichnis ist alphabetisch nach Sprachen und den ermächtigten Übersetzern bzw. Dolmetschern für die jeweilige Sprache geordnet.

Letzte Aktualisierung: 26/02/2024

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Gerichtsübersetzer/-dolmetscher - Frankreich

Hier finden Sie - gegebenenfalls über die jeweilige offizielle Website - Informationen zur Suche nach einem für den Einsatz in Gerichtsverfahren geeigneten Dolmetscher oder Übersetzer.

Wie finde ich einen Übersetzer in Frankreich?

Der Dokumentations- und Recherchedienst des Kassationsgerichtshofs (Cour de cassation) veröffentlicht auf seiner Internetseite:

  • das Verzeichnis der am Kassationsgerichtshof zugelassenen Sachverständigen im pdf-Format. Dort finden Sie auch Links zu den Internetseiten einzelner Berufungsgerichte. Die Geschäftsstelle des Gerichts gibt das Verzeichnis der am Kassationsgerichtshof zugelassenen Sachverständigen jährlich neu heraus.
  • von den einzelnen Berufungsgerichten erstellte Listen der gerichtlich bestellten Sachverständigen, in denen unter der Rubrik „Übersetzen“ und „Dolmetschen“ auch die gerichtlich bestellten Übersetzer und Dolmetscher aufgeführt sind. Die von den Berufungsgerichten geführten Verzeichnisse der gerichtlich bestellten Sachverständigen werden bei Änderungen aktualisiert und in unregelmäßigen Abständen an den Kassationsgerichtshof übermittelt.

Am Kassationsgerichtshof wird dagegen keine Datenbank im eigentlichen Sinne geführt, in der alle Dolmetscher und Übersetzer verzeichnet sind.

Die Sachverständigenverzeichnisse mit Namen, Kontaktdaten, Geburtsjahr und jeweiligem Fachgebiet liegen für 36 Berufungsgerichte vor.

Ist die Suche nach einem Übersetzer-/ Dolmetscher kostenpflichtig?

Nein, der Zugang zu den Internetseiten unterliegt keinen Beschränkungen.

Übersetzerverzeichnisse in Frankreich: Hintergrund und Entstehungsgeschichte

Hintergrund

Erste offizielle Sachverständigenverzeichnisse im französischen Rechtssystem entstanden mit dem Gesetz vom 30. November 1892 für Strafsachen.

Parallel dazu kursierten halbamtliche Listen von den Sachverständigen und Gutachtern, die am häufigsten zu Zivilprozessen hinzugezogen wurden.

Mit dem Gesetz Nr. 71-498 vom 29. Juni 1971 wurde ein einheitliches Verzeichnis für Zivil- und Strafsachen an jedem Berufungsgericht eingeführt, in dem die zugelassenen Sachverständigen nach Fachgebiet geordnet eingetragen waren. Das Verzeichnis wurde alljährlich ergänzt und überarbeitet. Eigentlich sollte die Zulassung jedes Jahr neu beantragt werden, in der Praxis wurde sie aber für alle Sachverständigen verlängert, gegen die keine schwerwiegende Beschwerde vorlag. Daneben wurde ein von der Geschäftsstelle des Kassationsgerichtshofs erstelltes landesweites Sachverständigenverzeichnis geschaffen, das unter vergleichbaren Bedingungen geführt wurde.

Voraussetzungen für die Eintragung

Die Aufnahme in die Verzeichnisse für gerichtlich bestellte Sachverständige wurde durch das Gesetz Nr. 2004-130 vom 11. Februar 2004 und das Dekret Nr. 2004-1463 vom 23. Dezember 2004 von Grund auf neu geregelt. Was die Verzeichnisse der Berufungsgerichte betrifft, so sind die Anträge vor dem 1. März jedes Jahres an den Staatsanwalt der Republik beim Tribunal de Grande Instance am Sitz des Berufungsgerichts zu richten. Der Staatsanwalt prüft die Aufnahmeanträge und leitet sie dem Generalstaatsanwalt weiter, der den ersten Präsidenten des Berufungsgerichts anruft.

Die Verzeichnisse werden jährlich in der ersten Novemberhälfte von der Richterhauptversammlung am Sitz des Berufungsgerichts unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Gerichte in ihrem Zuständigkeitsbereich erstellt.

Die Ersteintragung in das Verzeichnis eines Berufungsgerichts erfolgt in einer besonderen Rubrik auf Probe und gilt für einen Zeitraum von drei Jahren; mit Ende der Probezeit werden die Berufserfahrung des Betreffenden und die Aneignung der für die ordnungsgemäße Ausführung seiner Aufträge erforderlichen Rechtskenntnisse im Hinblick auf eine mögliche Wiederzulassung – nur nach erneuter Bewerbung – bewertet. Nach erneuter Prüfung seiner Antragsunterlagen und Stellungnahme einer aus Sachverständigen und Richtern bestehenden Kommission wird der Sachverständige dann für weitere fünf Jahre zugelassen.

Mit dem Dekret Nr. 2012-1451 vom 24. Dezember 2012 wurden die im Dekret 2004-1463 vom 23. Dezember 2004 festgelegten Eintragungsvoraussetzungen konkretisiert. Bei der Prüfung der Anträge stehen Qualifikation und Berufserfahrung der Bewerber im Vordergrund; es kommt aber auch darauf an, welche Befähigungen sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (außerhalb Frankreichs) erworben haben und ob sie genügend Interesse für eine Zusammenarbeit mit der öffentlichen Rechtspflege zeigen.

Nur Sachverständige, die seit fünf aufeinanderfolgenden Jahren in der Liste eines Berufungsgerichts geführt sind oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union als Frankreich anerkannte Kompetenzen nachweisen können, die insbesondere dadurch erworben wurden, dass in diesem Staat mindestens fünf Jahre lang Tätigkeiten ausgeübt wurden, die geeignet sind, den Gerichten im Rahmen ihrer Rechtsprechungstätigkeit technische Informationen zu liefern, können in das nationale Verzeichnis aufgenommen werden.

Die Aufnahme in das nationale Verzeichnis erfolgt für einen Zeitraum von sieben Jahren.

Im Eintragungs- bzw. Wiedereintragungsverfahren für dieses Verzeichnis sind die Anträge beim Generalstaatsanwalt am Kassationsgerichtshof vor dem 1. März zu stellen, der eine Stellungnahme des ersten Präsidenten und des Generalstaatsanwalts des Berufungsgerichts, an dem der Betreffende zugelassen ist, einholt. Anschließend erstellt die Geschäftsstelle des Kassationsgerichtshofs in der ersten Dezemberhälfte das nationale Verzeichnis, ohne dass die Generalstaatsanwaltschaft erneut damit befasst wird.

Einheitliche Bezeichnungen für die Rubriken in Sachverständigenverzeichnissen

In Anwendung von Artikel 1 des Dekrets Nr. 2004-1463 vom 23. Dezember 2004 wurden per Erlass des Justizministers vom 10. Juni 2005 landesweit einheitliche Sachbezeichnungen für die Rubriken in Sachverständigenverzeichnissen eingeführt. Das Verzeichnis ist in Wirtschaftsbereiche unterteilt (z. B.: Landwirtschaft, Gesundheit, Industrie usw.), Rubriken (z. B.: Medizin, Chirurgie) und Fachgebiete (zur Feinabstimmung der Fachgebiete: Allergologie, Verdauungschirurgie usw.). So gibt es eine Rubrik H für „Dolmetschen – Übersetzen“ und darin die Teilrubrik H1 „Dolmetschen und H2 „Übersetzen“, die nach Sprachgruppen (romanische, germanische, slawische Sprachen usw.) in Spezialgebiete untergliedert sind. Die Überschriften der Spezialgebiete sind so gewählt, dass sie alle gesprochenen Sprachen oder Schriftsprachen erfassen. Sie enthält auch eine Rubrik „Gebärdensprache und ergänzte Laut-Sprache“ („H3“).

Übersetzer und Dolmetscher werden also seit Erstellung der neuen einheitlichen Sachbezeichnungen für die Spezialgebiete weiterhin in den Verzeichnissen der gerichtlich bestellten Sachverständigen geführt, sind allerdings jetzt unter einer eigenen Rubrik zu finden. Zwar sind sie fachlich nicht für eine Gutachtertätigkeit im eigentlichen Sinne zuständig, doch sie stehen genauso wie gerichtlich bestellte Sachverständige zeitweise im Dienst der öffentlichen Rechtspflege und können daher nach Maßgabe von Artikel 232 der Zivilprozessordnung im Bedarfsfall als Sachverständige hinzugezogen werden, die auf Antrag des Gerichts Ermittlungsmaßnahmen, wie insbesondere Konsultationen, durchführen.

In Anbetracht vorstehender Ausführungen erachtete man es bei der Reform von 2004 nicht für sinnvoll, besondere Zulassungsvorschriften für öffentlich bestellte Übersetzer und Dolmetscher (durch eigene Verzeichnisse) zu schaffen.

Letzte Aktualisierung: 08/12/2021

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Gerichtsübersetzer/-dolmetscher - Kroatien

Der Status beamteter Gerichtsdolmetscher (Stalni sudski tumači) wird im Allgemeinen durch das Gerichtsgesetz (Zakon o sudovima) geregelt, veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Kroatien (Narodne novine, NN) Nrn. 28/13, 33/15, 82/15, 82/16 und 67/18, sowie durch die Vorschriften über beamtete Gerichtsdolmetscher (Pravilnik o stalnim sudskim tumačima) (NN Nrn. 88/08 und 119/08), während ihre Rechte und Pflichten in den einzelnen Verfahren in besonderen Verfahrensgesetzen geregelt sind, dem Zivilprozessgesetz (Zakon o parničnom postupku) und dem Strafprozessgesetz (Zakon o kaznenom postupku).

Um als beamtete Gerichtsdolmetscher in Betracht zu kommen, müssen Bewerber die allgemeinen Voraussetzungen für die Zulassung zum öffentlichen Dienst und zusätzlich die folgenden besonderen Voraussetzungen erfüllen:

  • Neben der Kenntnis der kroatischen Sprache die volle Beherrschung einer Fremdsprache sowie der Sprache einer ethnischen oder nationalen Gemeinschaft oder Minderheit, wenn diese Sprache neben Kroatisch eine Amtssprache im Zuständigkeitsbereich des Gerichts ist
  • Kenntnisse der Organisation der Justiz, der staatlichen Verwaltung und der Rechtsterminologie
  • Hochschulabschluss

Eine Person darf nicht zum beamteten Gerichtsdolmetscher bestellt werden, wenn ihre Aufnahme in den öffentlichen Dienst nach Artikel 49 Buchstabe a des Beamtengesetzes (Zakon o državnim službenicima) nicht zulässig ist, wenn sie rechtskräftig für eine Straftat verurteilt wurde, die der Rolle eines beamteten Gerichtsdolmetschers unwürdig ist – solange die rechtlichen Folgen der Verurteilung fortbestehen – oder wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung für die Bestellung zum beamteten Gerichtsdolmetscher einem Berufsverbot unterliegt.

Eine Person, die Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaats oder Ausländer ist, kann ebenfalls als beamteter Gerichtsdolmetscher bestellt werden, wenn sie über Kenntnisse der Justiz, der staatlichen Verwaltung und der Rechtsterminologie verfügt, einen Hochschulabschluss erworben hat und neben der Kenntnis der Sprache ihres Heimatlandes auch Kroatisch oder die Sprache einer ethnischen oder nationalen Gemeinschaft oder Minderheit umfassend beherrscht.

Link öffnet neues FensterBeamtete Gerichtsdolmetscher

Verband der Gerichtsdolmetscher und -übersetzer (Udruga sudskih tumača i prevoditelja)

Der Verband wurde im Jahr 2000 mit den Zielen gegründet, die Geschäftstätigkeit und den Beruf von Gerichtsdolmetschern und -übersetzern zu fördern, weiterzuentwickeln und zu schützen und aktiv zum Funktionieren des Rechtsstaats und zum Schutz der Menschenrechte beizutragen.

Udruga sudskih tumača i prevoditelja
Vrazova 15
HR-42000 Varaždin

Tel.: +385 955654350

E-Mail: Link öffnet neues Fensterinfo@ustip.hr

Verbände beamteter Gerichtsdolmetscher (Udruge stalnih sudskih tumača)

In Kroatien gibt es sechs Verbände beamteter Gerichtsdolmetscher, deren Ausbildungsprogramme für künftige beamtete Gerichtsdolmetscher vom Justizministerium genehmigt wurden.

Kroatischer Berufsverband der Gerichtsdolmetscher (Hrvatska strukovna udruga sudskih tumača, HSUST)

Der Verband wurde 2007 gegründet und ist einer von sechs kroatischen Berufsverbänden, die für die Ausbildung künftiger beamteter Gerichtsdolmetscher zugelassen sind. Neben der Ausbildung hilft der Verband Gerichtsdolmetschern in der Republik Kroatien und in ganz Europa, sich zu vernetzen.

Bei den Ausbildern handelt es sich um Gerichtsdolmetscher, die gleichzeitig Juristen und Professoren sind und diese Tätigkeit in der jeweiligen Sprache des Bewerbers ausüben.

Hrvatska strukovna udruga sudskih tumača
Draškovićeva 25
HR-10000 Zagreb

Tel.: +385 995021926

E-Mail: Link öffnet neues Fensterhrsust@gmail.com

Verband der beamteten Gerichtsdolmetscher (Udruga stalnih sudskih tumača, USST)

Der Verband wurde am 19. Februar 2010 gegründet und hat seinen Sitz in Zagreb. Es handelt sich um einen Berufsverband ohne Erwerbscharakter, der ausschließlich beamtete Gerichtsdolmetscher als ordentliche Mitglieder akzeptiert – ein Alleinstellungsmerkmal unter vergleichbaren Verbänden.

Zu den Haupttätigkeiten des Verbands gehören die berufliche Vernetzung und Weiterentwicklung der Mitglieder, die Organisation von Konferenzen, Vorträgen, Seminaren, Kongressen, Tagungen und sonstigen beruflichen Zusammenkünften zu einschlägigen Themen und die Zusammenarbeit mit anderen vergleichbaren Verbänden und Organisationen im Ausland sowie mit allen Organisationen, die die Arbeit des Verbands unterstützen.

Am 8. Juni 2012 wurde der USST als Mitglied der European Legal Interpreters and Translators Association (EULITA) zugelassen, einer internationalen Gerichtsdolmetscher-Vereinigung ohne Erwerbscharakter. Durch einstimmigen Beschluss am 1. August 2013 wurde der USST Vollmitglied.

Udruga stalnih sudskih tumača (USST)
Alberta Fortisa 15A
HR-10090 Zagreb

Tel./Fax: +385 13864043

E-Mail: Link öffnet neues Fensterinfo@usst.hr
Link öffnet neues Fensterhttp://www.usst.hr/

Gesellschaft für Gerichtsdolmetscher und -übersetzer (Društvo sudskih tumača i prevoditelja)

Die Gesellschaft für Gerichtsdolmetscher und -übersetzer ist eine 1989 gegründete Berufsorganisation mit dem Status einer juristischen Person, die im Vereinsregister der Republik Kroatien eingetragen ist.

Sie konzentriert sich auf die Förderung und Verbesserung des Übersetzerberufs, die Organisation von Konferenzen, Vorträgen, Seminaren, Kongressen, Tagungen und anderen Zusammenkünften zu einschlägigen Themen, die Vernetzung und berufliche Weiterentwicklung der Mitglieder und die aktive Beteiligung an der Ausarbeitung von Rechtsakten, die mit dem Profil von Übersetzern/Gerichtsdolmetschern im Zusammenhang stehen.

Društvo sudskih tumača i prevoditelja
Bijenička cesta 144
HR-10000 Zagreb

Tel.: +385 98454007
Tel./Fax: +385 16153385

E-Mail: Link öffnet neues Fensterirena.gizdavcic@gmail.comLink öffnet neues Fensterinfo@dstip.hr
Link öffnet neues Fensterhttps://www.dstip.hr/

Gerichtsdolmetscherverband TEMPUS (Udruga sudskih tumača TEMPUS)

Diese Organisation hat den Status einer juristischen Person und ist im Vereinsregister der Republik Kroatien eingetragen.

Zu den Tätigkeiten von TEMPUS gehören die Verbesserung des Übersetzerberufs, die Organisation von Konferenzen, Vorträgen, Seminaren und Kongressen sowie die berufliche Bildung und die Vernetzung von Übersetzern und beamteten Gerichtsdolmetschern.

Udruga sudskih tumača TEMPUS
Maksimirska 103
HR-10000 Zagreb

Tel.: +385 98421848, +385 915161664

E-Mail: Link öffnet neues Fenstertumaci.tempus@gmail.com
Link öffnet neues Fensterhttps://www.tempus-obuka.hr/

Verband der Gerichtsdolmetscher und -übersetzer (Udruga sudski tumači i prevoditelji, STIP)

Rendićeva 7a
HR-21000 Split

Tel.: +385 98473470, +385 21783422

E-Mail: Link öffnet neues Fensterinfo@tumac-prevoditelj.com
Link öffnet neues Fensterhttp://www.tumac-prevoditelj.com/

Podružnica Rijeka
Prolaz Marije Krucifikse Kozulić 2
HR-51000 Rijeka

Tel.: +385 989438974, +385 989426580

E-Mail: Link öffnet neues Fensterinfo-ri@tumac-prevoditelj.com

Berufsverband der beamteten Gerichtsdolmetscher (Strukovna udruga stalnih sudskih tumača)

Čučerska cesta 11
HR-10000 Zagreb

Tel.: +385 12983147

Verband der Gerichtsdolmetscher und -übersetzer (Udruga sudskih tumača i prevoditelja)

Der Verband wurde im Jahr 2000 mit den Zielen gegründet, die Geschäftstätigkeit und den Beruf von Gerichtsdolmetschern und -übersetzern zu fördern, weiterzuentwickeln und zu schützen und aktiv zum Funktionieren des Rechtsstaats und zum Schutz der Menschenrechte beizutragen.

Vrazova 15
HR-42000 Varaždin

Tel.: +385 955654350

E-Mail: Link öffnet neues Fensterinfo@ustip.hr

Letzte Aktualisierung: 18/04/2023

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Gerichtsübersetzer/-dolmetscher - Italien

Italien hat keine nationale Datenbank für Übersetzer oder Dolmetscher eingerichtet, damit die Gerichte unabhängig die Übersetzer oder Dolmetscher auswählen können, die sie für geeignet halten.

Letzte Aktualisierung: 24/02/2020

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Gerichtsübersetzer/-dolmetscher - Zypern


Seit dem 1. Juli 2019 unterliegen beglaubigte Übersetzungen in Zypern den Bestimmungen des Gesetzes 45(I)/2019 über die Registrierung und Regulierung der Dienstleistungen beeidigter Übersetzer.

In diesem Gesetz ist vorgesehen, dass sich private oder öffentliche Einrichtungen, die eine beglaubigte Übersetzung benötigen, direkt an einen beeidigten Übersetzer wenden, der im Link öffnet neues FensterRegister der beeidigten Übersetzer des Link öffnet neues FensterRates beeidigter Übersetzer (Συμβούλιο Εγγραφής Ορκωτών Μεταφραστών) eingetragen ist.

In dem Gesetz ist eine „beglaubigte Übersetzung“ definiert als eine richtige und genaue Übersetzung eines schriftlichen Textes oder Schriftstücks – aus einer Fremdsprache ins Griechische oder Türkische und umgekehrt oder aus dem Griechischen ins Türkische und umgekehrt –, die ordnungsgemäß gestempelt ist und das öffentliche Siegel der Republik Zypern trägt.

Beeidigte Übersetzer übersetzen Schriftstücke, die für den amtlichen öffentlichen Gebrauch in Zypern oder im Ausland bestimmt sind, wie Bildungsnachweise, Eheurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Führungszeugnisse, Pässe, Personalausweise, Bankkonten, Eigentumsurkunden, Unternehmensunterlagen, medizinische Berichte und rechtliche Dokumente.

Abgedeckte Sprachen: Arabisch, Armenisch, Bosnisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Französisch, Georgisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Mazedonisch, Niederländisch, Norwegisch, Persisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch und Ukrainisch, jeweils ins Griechische und umgekehrt.

ZU ÜBERSETZENDE SCHRIFTSTÜCKE

  1. Alle Schriftstücke, die zur Übersetzung vorgelegt werden, müssen echt sein und entweder durch eine Apostille oder durch das Siegel eines Außenministeriums (Legalisation) ordnungsgemäß beglaubigt sein. Die Beglaubigung muss vor der Übersetzung erfolgen. In EU-Ländern obliegt es nach der Verordnung (EU) 2016/1191 der Partei, die das Schriftstück vorlegt, ob sie eine Apostille anbringen lässt oder nicht. Der Newsletter des Ministeriums für Justiz und öffentliche Ordnung (Ministry of Justice and Public Order) enthält weitere Informationen über die Link öffnet neues FensterBeglaubigung von Schriftstücken und eine Liste der Staaten, die Vertragsparteien des Link öffnet neues FensterApostilleübereinkommens sind.
  2. Bei Schriftstücken, für die keine Apostille erforderlich ist, die aber durch das Siegel einer diplomatischen Vertretung legalisiert werden müssen, sollte die Partei, die das Dokument zur Übersetzung vorlegt, zusätzliche Informationen bei der zuständigen Abteilung ihres Außenministeriums erfragen.
  3. Informationen über die Übersetzung von Schulabschlusszeugnissen der Sekundaroberstufe finden Sie Link öffnet neues Fensterhier.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Presse- und Informationsbüro unter +357 22801105 oder +357 22801133 oder per E-Mail an: Link öffnet neues Fenstertranslations@pio.moi.gov.cy.

Informationen über die Übersetzungsgebühren finden Sie Link öffnet neues Fensterhier.

Das Gesetz von 2019 über die Registrierung und Regulierung von Dienstleistungen beeidigter Übersetzer in Zypern ist Link öffnet neues Fensterhier abrufbar.

Informationen über den Rat beeidigter Übersetzer finden Sie Link öffnet neues Fensterhier.

Letzte Aktualisierung: 11/03/2024

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Gerichtsübersetzer/-dolmetscher - Lettland

In Lettland gibt es keine Datenbank für Übersetzer/Dolmetscher.

Das Gericht sieht vor, dass in Link öffnet neues FensterZivilverfahren die Parteien, die Prozesskostenhilfe erhalten oder von der Zahlung der Gerichtskosten befreit sind, berechtigt sind, Einsicht in die Verfahrensakte zu nehmen und mithilfe eines Dolmetschers am Verfahren teilnehmen können, sollten sie die Verfahrenssprache nicht beherrschen.

Das Gericht sieht vor, dass Parteien in Link öffnet neues Fensterverwaltungsrechtlichen Verfahren Einsicht in die Verfahrensakte nehmen und einen Dolmetscher zu Hilfe nehmen können, sollten sie die Verfahrenssprache nicht beherrschen (ausgenommen sind Vertreter juristischer Personen).

Ein Gericht kann auch im eigenen Ermessen beschließen, einen Dolmetscher für eine juristische Person zu bestellen.

Personen, die ein Recht auf Verteidigung haben, Opfer und ihre Vertreter, Zeugen, Sachverständige, Rechnungsprüfer und andere zum Verfahren geladene Personen sind in Link öffnet neues FensterStrafverfahren berechtigt, während des Verfahrens eine ihnen geläufige Sprache zu verwenden und zur Unterstützung kostenfrei einen Dolmetscher anzustellen, dessen Dienste von der Verfahrensleitung bereitgestellt werden, sollten die geladenen Personen die Amtssprache nicht beherrschen. In vorgerichtlichen Verfahren wird ein Dolmetscher bei Entscheidungen über Angelegenheiten, die in der Entscheidungsgewalt eines Ermittlungsrichters oder Gerichts liegen, durch einen Ermittlungsrichter oder durch das Gericht bestellt.

Letzte Aktualisierung: 30/03/2023

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Gerichtsübersetzer/-dolmetscher - Litauen

In Litauen existiert keine Datenbank, in der Übersetzer und Dolmetscher verzeichnet sind.

Suche nach Gerichtsübersetzern und Gerichtsdolmetschern in Litauen

In einem Gerichtsverfahren stellt das Gericht den Übersetzer bzw. Dolmetscher.

Übersetzer und Dolmetscher für sonstige Aufträge finden Sie hier:

Letzte Aktualisierung: 07/04/2023

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Gerichtsübersetzer/-dolmetscher - Luxemburg

Diese Seiten des Portals helfen Ihnen bei der Suche nach einem Gerichtsübersetzer oder –dolmetscher in Luxemburg.

Wie finde ich einen Gerichtsübersetzer/-dolmetscher in Luxemburg?

Das Justizministerium führt eine aktuelle Link öffnet neues FensterListe vereidigter Dolmetscher und Übersetzer, die über die Internetsite des Justizministeriums abgefragt werden kann; auch allgemeine Hinweise finden sich hier.

Ist der Zugang zur Übersetzerdatenbank in Luxemburg kostenlos?

Der Zugang zur Übersetzerdatenbank in Luxemburg ist kostenlos.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterJustizministerium

Letzte Aktualisierung: 20/11/2020

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Gerichtsübersetzer/-dolmetscher - Ungarn

Ungarn verfügt über keine zentrale Datenbank für Rechtsübersetzer und Gerichtsdolmetscher.

Wie finde ich in Ungarn einen Übersetzer oder Dolmetscher?

Professionelle oder mit einem anderen arbeitsrechtlichen Status gegen Entgelt angebotene Übersetzungs- und Dolmetschleistungen können prinzipiell von Personen erbracht werden, die über eine Übersetzer- oder Dolmetscherqualifikation verfügen.

Beglaubigte Übersetzungen, beglaubigte Abschriften von in ausländischer Sprache verfassten Dokumenten und die Beglaubigung bereits angefertigter Übersetzungen darf mit Ausnahme der unten genannten Fälle nur das Ungarische Übersetzungs- und Beglaubigungsbüro (Országos Fordító és Fordításhitelesítő Iroda Zrt. - OFFI) erstellen.

Nach Maßgabe des Gesetzes XLI aus dem Jahr 1991 über das Notariatswesen (a közjegyzőkről szóló 1991. évi XLI. törvény) dürfen zur Erstellung von Urkunden in einer Fremdsprache befugte Notare beglaubigte Übersetzungen von Schriftstücken anfertigen, die in ihren Tätigkeitsbereich fallen, und überdies Übersetzungen in ausgewählten Sprachen beglaubigen. In einer Klausel am Ende der betreffenden Übersetzung wird notariell beglaubigt, dass die Übersetzung mit dem Original übereinstimmt.

Konsularische Vertretungen können nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften und internationalen Verträge beglaubigte Abschriften und Beglaubigungen fremdsprachlicher Schriftstücke erstellen.

Beglaubigte Übersetzungen von Auszügen aus dem Unternehmensregister sowie von Unternehmensdaten und Firmenunterlagen, die ins Unternehmensregister aufzunehmen sind, in eine EU-Amtssprache der Wahl des jeweiligen Unternehmens können auch von Personen angefertigt werden, die über eine Übersetzer- oder Lektorqualifikation verfügen.

Bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden mit Sitz in Budapest werden die Dolmetschaufgaben vom OFFI wahrgenommen. Kann bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden mit anderem Sitz als Budapest für einen Dolmetscheinsatz kein qualifizierter Dolmetscher oder keine sonstige geeignete Person bestellt werden, so muss das OFFI die entsprechenden Dolmetschaufgaben wahrnehmen.

Link und Adresse zum Thema

Link öffnet neues FensterUngarisches Übersetzungs- und Beglaubigungsbüro (OFFI)

Adresse: Bajza utca 52, 1062 Budapest

Letzte Aktualisierung: 06/04/2017

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Gerichtsübersetzer/-dolmetscher - Malta

Malta verfügt nun über eine Datenbank der Gerichtsübersetzer und ‑dolmetscher.

Für Strafsachen steht den Gerichten eine Liste von Übersetzern und Dolmetschern zur Verfügung. Die Liste wird von der Geschäftsstelle des Strafgerichts geführt. Im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren wurde diese Liste kürzlich zu den online verfügbaren Gerichtsdiensten hinzugefügt.

Link öffnet neues Fensterhttps://justice.gov.mt/en/COJ/Pages/Interpreters_and_Translators.aspx

Wenn in einem Strafverfahren die Dienstleistungen eines Dolmetschers oder Übersetzers benötigt werden, wird ein solcher durch das Gericht bestellt. Das Gericht kann dafür eine Person aus der zuvor genannten Liste auswählen oder aber eine andere Person bestellen, die es für geeignet hält. Diese Person wird anschließend in die Liste aufgenommen. Weitere Auskünfte erteilt der Criminal Court Registrar, Courts of Justice, Valletta, Malta.

In Zivilsachen können die Parteien einen Übersetzer oder Dolmetscher ihrer Wahl beauftragen. Für die Kosten kommt die Partei auf, die die Dienstleistung anfordert. Dies geschieht ohne das Zutun der Gerichtsverwaltung. Das Zivilgericht kann jedoch auch die oben angegebene im Internet veröffentlichte Liste der Strafgerichte heranziehen.

Die Liste der Übersetzer und Dolmetscher in Malta ist auch im elektronischen Fall-Management-System der Gerichte (LECAM) gespeichert. Dieses steht normalerweise ausschließlich den Gerichtsbediensteten und Angehörigen der Rechtsberufe zur Verfügung. Die Öffentlichkeit hat jedoch über die Computer in den Geschäftsstellen der Gerichte Zugang zu den im LECAM-System erfassten Zivilsachen.

Die Gerichtsbeamten, die die Datenbank verwalten, tragen neue Übersetzer und Dolmetscher in die Liste ein. Die Einträge der einzelnen Übersetzer und Dolmetscher werden mit dem Fall verlinkt, bei dem sie übersetzt oder gedolmetscht haben.

Letzte Aktualisierung: 21/11/2022

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Hinweis: Die ursprüngliche Sprachfassung dieser Seite Niederländisch wurde unlängst geändert. Die Sprachfassung, die Sie ausgewählt haben, wird gerade von unserer Übersetzungsabteilung erstellt.

Gerichtsübersetzer/-dolmetscher - Niederlande

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Registrierung und die Verlängerung der Registrierung von beeidigten Dolmetschern und Übersetzern in den Niederlanden.

Gesetz über beeidigte Gerichtsdolmetscher und ‑übersetzer

In den Niederlanden gilt das Link öffnet neues FensterGesetz über beeidigte Gerichtsdolmetscher und ‑übersetzer (Wet beëdigde tolken en vertalers, Wbtv). Es enthält die Vorschriften und Regelungen für beeidigte Dolmetscher, die gesprochene Texte mündlich aus einer anderen Sprache übertragen, sowie für beeidigte Übersetzer, die geschriebene Texte schriftlich aus einer anderen Sprache übertragen.

Dolmetschen und Übersetzen sind freie Berufe. Das bedeutet, dass grundsätzlich jede Person, unabhängig von ihrer Ausbildung oder ihrem Hintergrund als unabhängiger Dolmetscher oder Übersetzer tätig werden kann. Eine Eintragung im Link öffnet neues FensterRegister der beeidigten Dolmetscher und Übersetzer (Register beëdigde tolken en vertalers, Rbtv) ist dafür nicht erforderlich. Das Rbtv ist eine Datenbank, die Angaben zu beeidigten Dolmetschern und Übersetzern in den Niederlanden enthält. Sie wird vom Link öffnet neues FensterBüro beeidigter Dolmetscher und Übersetzer (Bureau beëdigde tolken en vertalers) verwaltet. Die Eintragung in das Rbtv ist Voraussetzung für die Arbeit als beeidigter Dolmetscher oder beeidigter Übersetzer.

Welche Informationen enthält das niederländische Übersetzerregister?

Im Einklang mit Link öffnet neues FensterArtikel 2 des Gesetzes über beeidigte Gerichtsdolmetscher und ‑übersetzer enthält das Register der beeidigten Dolmetscher und Übersetzer folgende Angaben zu jedem eingetragenen Dolmetscher oder Übersetzer:

  1. Kontaktdaten,
  2. ob es sich bei der Person um einen Dolmetscher oder Übersetzer handelt,
  3. Ausgangs- oder Zielsprache(n), mit der/denen der Dolmetscher oder Übersetzer arbeitet,
  4. sonstige spezifische Fähigkeiten, deren Registereintragung der Dolmetscher oder Übersetzer für hilfreich hält.

Wer ist für das Übersetzerregister verantwortlich?

Die oberste Verantwortung für das Register liegt beim Minister für Justiz und Sicherheit; für Entscheidungen über Eintragungen in das Register ist jedoch das Büro beeidigter Dolmetscher und Übersetzer zuständig.

Ist die Einsichtnahme in das niederländische Übersetzerverzeichnis kostenlos?

Ja, die Einsichtnahme ist kostenlos.

Wie finde ich in den Niederlanden einen Gerichtsübersetzer?

Die Datenbank kann nach Name oder Sprachkombination(en) durchsucht werden.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterBüro beeidigter Dolmetscher und Übersetzer

Link öffnet neues FensterRegister der beeidigten Dolmetscher und Übersetzer

Letzte Aktualisierung: 21/11/2022

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Gerichtsübersetzer/-dolmetscher - Österreich

Diese Seite des Portals hilft bei der Suche nach einer bzw. einem Gerichtsübersetzer*in oder -dolmetscher*in in Österreich.

Wie finde ich eine*n Gerichtsübersetzer*in oder -dolmetscher*in in Österreich?

Das österreichische Bundesministerium für Justiz unterhält eine Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher*innen (Gerichtsdolmetscherliste), in die nur Personen aufgenommen werden, die bestimmte nachzuweisende gesetzliche Voraussetzungen (wie insbesondere hinreichende Sachkunde) erfüllen.

Auf diese Liste kann über die Website JustizOnline, dem digitalen Informations- und Serviceangebot der österreichischen Justiz (justizonline.gv.at), zugegriffen werden. Dort ist auch eine spezifische Suche nach Dolmetscher:innen anhand bestimmter Auswahlkriterien möglich.Ist der Zugang zur Gerichtsdolmetscherliste kostenlos?

Die Webseite JustizOnline ist für die Öffentlichkeit frei und kostenlos zugänglich.

Wie suche ich nach einer bzw. einem Gerichtsübersetzer*in in Österreich

Auf JustizOnline können Übersetzer*innen und Dolmetscher*innen nach den folgenden Auswahlkriterien gesucht werden:

  • Sprache
  • Bundesland
  • Gerichtsbezirk

Eine Volltextsuche ermöglicht ferner eine spezifischere Suche in der Liste, etwa nach von den Gerichtsdolmetscher:innen angegebene Spezialisierungen.

Ist der Zugang zur Übersetzerdatenbank kostenlos?

Die Webseite ist für die Öffentlichkeit frei und kostenlos zugänglich.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterListe der Gerichtsübersetzer*innen und -dolmetscher*innen

Link öffnet neues FensterDolmetscher:innen Suche (justizonline.gv.at)

Letzte Aktualisierung: 06/04/2023

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Gerichtsübersetzer/-dolmetscher - Polen

Diese Seite hilft Ihnen bei der Suche nach einem Gerichtsübersetzer/–dolmetscher in Polen.

Welche Informationen bietet die polnische Übersetzerdatenbank?

Polen verfügt über

  • eine vom polnischen Justizministerium geführte Liste der Link öffnet neues Fensterbeeidigten Übersetzer und Dolmetscher,
  • eine vom polnischen Übersetzer- und Dolmetscherverband (Stowarzyszenia Tlumaczy Polskich) verwaltete Datenbank der Link öffnet neues FensterÜbersetzer und Dolmetscher,
  • eine Liste von Link öffnet neues FensterÜbersetzern und Dolmetschern, die von der Polnischen Gesellschaft der beeidigten Übersetzer und Fachübersetzer (Polskie Towarzystwo Tłumaczy Przysięgłych i Specjalistycznych, TEPIS) geführt wird,
  • eine Datenbank der Link öffnet neues FensterDolmetscher und Übersetzer der Baltischen Gesellschaft der Übersetzer und Dolmetscher (Bałtyckie Stowarzyszenie Tłumaczy, BST),
  • eine Liste von Link öffnet neues FensterÜbersetzern und Dolmetschern, die vom Lubliner Verband der Übersetzer und Dolmetscher (Lubelskie Stowarzyszenie Tłumaczy, LST) geführt wird.

Ist der Zugang zur polnischen Übersetzerdatenbank kostenlos?

Ja, der Zugang zu den Datenbanken ist kostenlos.

Wie suche ich nach einem Gerichtsübersetzer/-dolmetscher in Polen?

Datenbank der beeidigten Übersetzer und Dolmetscher

In der Datenbank der beeidigten Übersetzer und Dolmetscher können Sie über folgende Kriterien nach einem Übersetzer oder Dolmetscher suchen:

  • Nachname
  • Art der Übersetzung
  • Ort
  • Sprache

Datenbank der Dolmetscher und Übersetzer

Sie können in der Datenbank der Dolmetscher und Übersetzer nach folgenden Kriterien suchen:

  • Nachname
  • Ort
  • Sprache
  • Spezialisierung (Dolmetschen, Literaturübersetzung, Übersetzung von Rechtstexten)
Letzte Aktualisierung: 07/12/2023

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Gerichtsübersetzer/-dolmetscher - Portugal

In Portugal gibt es keine Datenbank der Gerichtsübersetzer oder Gerichtsdolmetscher.

Letzte Aktualisierung: 28/03/2023

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Gerichtsübersetzer/-dolmetscher - Rumänien

Diese Seite hilft Ihnen bei der Suche nach einem Gerichtsübersetzer oder Gerichtsdolmetscher in Rumänien.

Wie finde ich einen Gerichtsübersetzer/-dolmetscher in Rumänien?

Die Link öffnet neues FensterDatenbank der zugelassenen Übersetzer und Dolmetscher in Rumänien wird vom Rumänischen Justizministerium verwaltet und geführt. Sie enthält Informationen über Übersetzer und Dolmetscher, die vom Justizministerium zugelassen wurden.

Zugelassene Übersetzer und Dolmetscher werden von folgenden Einrichtungen angefordert:

  • Oberster Rat der Magistratur
  • Justizministerium
  • Oberster Gerichts- und Kassationshof
  • Staatsanwaltschaft
  • Nationale Direktion für Korruptionsbekämpfung
  • Strafermittlungsbehörden
  • Gerichte
  • Notare
  • Rechtsanwälte und
  • Gerichtsvollzieher.

Das Gesetz Nr. 178/1997 regelt die Bestellung und Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern bei Strafermittlungsbehörden, Gerichten, Notaren, Rechtsanwälten, dem Justizministerium und den anderen obengenannten Stellen.

In der Übersetzerdatenbank sind Informationen ab dem Jahr 2002 erfasst.

Ist der Zugang zur rumänischen Übersetzerdatenbank kostenlos?

Folgende Informationen werden der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung gestellt:

  • Name des zugelassenen Übersetzers oder Dolmetschers,
  • Sprache oder Sprachen, für die der Übersetzer oder Dolmetscher zugelassen ist,
  • Zulassungsnummer,
  • Telefonnummer.

Außerdem enthält die Datenbank folgende Informationen, die für die Öffentlichkeit nicht einsehbar sind:

  • Personenkennzahl,
  • postalische Anschrift.

Wie finde ich einen zugelassenen Gerichtsübersetzer in Rumänien

Die Datenbank kann anhand folgender Kriterien durchsucht werden:

  1. Name des zugelassenen Übersetzers oder Dolmetschers;
  2. Name des betreffenden Berufungsgerichts (Jedes Berufungsgericht trägt den Namen der Stadt, in der es seinen Sitz hat. Da es in Rumänien 15 Berufungsgerichte gibt, deren Zuständigkeit sich auf die Rechtssachen in ihren jeweiligen Verwaltungsbezirken erstreckt, können mit Hilfe dieser Suchkategorie sämtliche Übersetzer im örtlichen Zuständigkeitsbereich eines bestimmten Gerichts ausfindig gemacht werden.);
  3. Sprachenkombination (die angegebenen Fremdsprachen sind immer mit Rumänisch kombiniert);
  4. Zulassungsnummer;
  5. Ende der Gültigkeitsdauer der Zulassung (diese Suche erfolgt durch Eingabe des Wortes „Ordin“ – ein Rechtsinstrument, mit dem der Justizminister die Zulassung suspendiert oder aufhebt).
Letzte Aktualisierung: 23/10/2020

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Gerichtsübersetzer/-dolmetscher - Slowenien

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur slowenischen Übersetzer- und Dolmetscherdatenbank.

Welche Informationen bietet das slowenische Verzeichnis beeidigter Übersetzer und Dolmetscher?

Das slowenische Ministerium der Justiz führt ein Link öffnet neues FensterVerzeichnis beeidigter Übersetzer und Dolmetscher. Die slowenische Rechtsordnung unterscheidet nicht zwischen Gerichtsdolmetschern und -übersetzern. Alle beeidigten Personen müssen sowohl dolmetschen als auch übersetzen können.

Der öffentlich zugängliche Teil des Verzeichnisses beeidigter Übersetzer und Dolmetscher enthält:

  • Nachname
  • Vorname(n)
  • Anschrift
  • Postleitzahl
  • Ort/Stadt
  • Telefon
  • E-Mail
  • Sprache(n)

Das Verzeichnis enthält ferner auch einige Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind:

  • Berufsbezeichnung
  • Datum der Ernennung
  • Beruf
  • Ort und Datum der Geburt
  • Personalausweisnummer
  • Angaben zur Beschäftigung oder zu einem anderen Status

Ist der Zugang zur slowenischen Übersetzerdatenbank kostenlos?

Ja, der Zugang zur Datenbank ist kostenlos.

Wie suche ich nach einem Gerichtsübersetzer/-dolmetscher in Slowenien?

Die Datenbank Link öffnet neues Fensterbeeidigter Übersetzer und Dolmetscher verfügt über eine integrierte Suchmaschine mit Zugang zu allen öffentlich zugänglichen Daten, sodass die Datenbank anhand folgender Parameter durchsucht werden kann:

  • Vorname(n)
  • Nachname
  • Ort/Stadt
  • Telefon
  • Sprache(n)

Die Suchergebnisse können nach (einer einzigen) Sprache gefiltert werden.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterVerzeichnis beeidigter Übersetzer und Dolmetscher

Letzte Aktualisierung: 08/12/2021

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Gerichtsübersetzer/-dolmetscher - Slowakei

Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die Liste der Übersetzer und Dolmetscher in der Slowakei.

Welche Informationen enthält die Liste der slowakischen Übersetzer und Dolmetscher?

Die vom slowakischen Justizministerium (Ministertvo spravodlivosti Slovenskej republiky) geführte Liste der Sachverständigen, Dolmetscher und Übersetzer umfasst Angaben zu 1341 Übersetzern und 1240 Dolmetschern, die nach dem Gesetz Nr. 382/2004 über Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer sowie zur Änderung bestimmter anderer Rechtsakte zur Durchführung von Übersetzungs- oder Dolmetschtätigkeiten ermächtigt sind und in die Liste der Sachverständigen, Dolmetscher und Übersetzer aufgenommen wurden.

Dolmetscher und Übersetzer sind in der Liste der Sachverständigen, Dolmetscher und Übersetzer separat voneinander aufgeführt. Diese Datenbank ist nur in slowakischer Sprache verfügbar.

Alle Dolmetscher und Übersetzer, die unter ihren Arbeitssprachen in die Liste der Sachverständigen, Dolmetscher und Übersetzer aufgenommen wurden, sind befugt, die vom slowakischen Justizministerium ausgegebenen Identifikationsmittel, d. h. den Dolmetscher-/Übersetzerausweis und den offiziellen Dolmetscher-/Übersetzerstempel, zu verwenden.

Ist die Einsichtnahme in die Liste der Übersetzer und Dolmetscher kostenlos?

Ja, die Einsichtnahme in die Liste und die Suche nach Übersetzern und Dolmetschern sind kostenlos.

Wie finde ich einen Gerichtsübersetzer/-dolmetscher in der Slowakei?

Informationen über Gerichtsdolmetscher und ‑übersetzer finden Sie auf der Website des Link öffnet neues FensterJustizministeriums der Slowakischen Republik in der Rubrik Registre, wo Sie die Option Übersetzer (Prekladatelia) oder Dolmetscher (Tlmočníci) auswählen können.

Auf der Website können Sie die Kontaktdaten von Übersetzern und Dolmetschern (sowie gegebenenfalls weitere Informationen) ausfindig machen. Die Suche nach einem bestimmten Übersetzer oder Dolmetscher ist über die Registrierungsnummer, Sprache, Vor- und Nachname, Gemeinde, Bezirk, Region oder eine beliebige Kombination dieser Felder möglich. Wenn Sie eine Person aus den Suchergebnissen auswählen, werden detaillierte Informationen angezeigt, z. B. ihre Kontaktdaten, der Umfang ihrer Ermächtigung zur Durchführung von Dolmetsch- oder Übersetzungstätigkeiten, das Anfangsdatum (und ggf. auch das Ablaufdatum) dieser Ermächtigung sowie etwaige Sanktionen, die in den letzten drei Jahren im Zusammenhang mit der Durchführung von Dolmetsch- oder Übersetzungstätigkeiten gegen die Person verhängt wurden. Im Falle eines Tätigkeitsverbots wird in dem Eintrag der Zeitraum des Verbots angegeben. Weiterhin werden Informationen über eine etwaige vorübergehende Aussetzung der Dolmetsch- oder Übersetzungstätigkeiten angezeigt, einschließlich der Rechtsgrundlage und des Anfangs- und Enddatums der vorübergehenden Aussetzung, Informationen über eine etwaige Unterbrechung der Dolmetsch- oder Übersetzungstätigkeiten, einschließlich des Anfangs- und Enddatums der Unterbrechung, die Registrierungsnummer und aktuelle Informationen darüber, ob eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterDolmetscherliste

Link öffnet neues FensterÜbersetzerliste

Link öffnet neues FensterJustizministerium der Slowakischen Republik

Letzte Aktualisierung: 21/11/2022

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Gerichtsübersetzer/-dolmetscher - Finnland

Hier erhalten Sie Hilfe bei der Suche nach einem Gerichtsübersetzer oder -dolmetscher in Finnland.

Beim nationalen Bildungsrat wird ein Register der Gerichtsdolmetscher geführt. Darin werden die Gerichtsdolmetscher aufgenommen, die vom Ausschuss des Registers der Gerichtsdolmetscher ermächtigt sind. Das öffentliche Register enthält lediglich Daten der Dolmetscher, die der Veröffentlichung ihrer Daten zugestimmt haben.

Der Prüfungsausschuss der ermächtigten Übersetzer führt ein Register der ermächtigten Übersetzer.

Welche Angaben enthalten die finnischen Datenbanken über Dolmetscher und Übersetzer?

Link öffnet neues FensterDas Register der Gerichtsdolmetscher enthält den Namen, die Sprachenkombination und den geografischen Tätigkeitsbereich eines Dolmetschers. Das öffentliche Register der Gerichtsdolmetscher enthält lediglich Daten der Dolmetscher, die der Veröffentlichung ihrer Daten im Internet zugestimmt haben.

Link öffnet neues FensterDas Register der ermächtigten Übersetzer enthält den Namen des Übersetzers, dessen Wohnort und die Ausgangs- und Zielsprachen, für die er ermächtigt ist.

Ist die Einsichtnahme in das Dolmetscher- oder Übersetzerregister kostenlos?

Ja, der Zugang zum Register der Gerichtsdolmetscher und zum Register der zugelassenen Übersetzer ist kostenlos.

Wie suche ich nach einem Gerichtsübersetzer/-dolmetscher in Finnland?

Sie können Dolmetscher und Übersetzer anhand folgender Kriterien in den Registern suchen:

  • Sprachenkombination
  • Name des Übersetzers oder Dolmetschers

Sie können auch anhand der Provinz im Register der Gerichtsdolmetscher suchen.

Links zum Thema:

Register der Gerichtsdolmetscher: Link öffnet neues Fensterhttps://oikeustulkkirekisteri.opintopolku.fi

Register der ermächtigten Übersetzer: Link öffnet neues Fensterhttps://akr.opintopolku.fi/akr/etusivu

Letzte Aktualisierung: 08/12/2021

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Gerichtsübersetzer/-dolmetscher - Schweden

Dieser Abschnitt hilft bei der Suche nach einem Gerichtsübersetzer oder -dolmetscher in Schweden.

Welche Informationen bietet das schwedische Übersetzer- und Dolmetscherregister?

Die Link öffnet neues FensterDatenbank der beeidigten Übersetzer und Link öffnet neues FensterDolmetscher wird vom schwedischen Amt für Rechts-, Finanz- und Verwaltungsdienste (Link öffnet neues FensterKammarkollegiet) geführt und gepflegt.

Die Datenbank enthält eine Liste aller beeidigten Dolmetscher und Übersetzer, die für die Verdolmetschung oder Übersetzung aus der schwedischen und in die schwedische Sprache zugelassen sind. Ein- und dieselbe Person kann sich auch für mehrere Sprachen beeidigen lassen. Ein beeidigter Dolmetscher kann für einen bestimmten Fachbereich, z. B. als Gerichtsdolmetscher und/oder als Dolmetscher im medizinischen Bereich, zugelassen sein.

- Ist die Einsichtnahme in das Dolmetscher- oder Übersetzerregister kostenlos?

Ja, das elektronische Verzeichnis der beeidigten Dolmetscher und Übersetzer kann kostenlos abgefragt werden.

- Suche nach einem beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer in Schweden

Dolmetscher können über die Sprache, ihr Fachgebiet, den Bezirk oder ihren Nachnamen gesucht werden. Übersetzer können über die Sprache, ihren Nachnamen, den Bezirk oder die Registriernummer gesucht werden.

Letzte Aktualisierung: 01/09/2021

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Hinweis: Die ursprüngliche Sprachfassung dieser Seite Englisch wurde unlängst geändert. Die Sprachfassung, die Sie ausgewählt haben, wird gerade von unserer Übersetzungsabteilung erstellt.

Gerichtsübersetzer/-dolmetscher - England und Wales

Diese Seite hilft Ihnen bei der Suche nach einem Gerichtsübersetzer oder -dolmetscher in England und Wales.

Es gibt für England und Wales noch keine zentrale Datenbank für Dolmetscher und Übersetzer. Sie können jedoch in einer Reihe dezentraler Register und Verzeichnisse suchen:

Links zum Thema:

Link öffnet neues FensterNational Register of Public Service Interpreters,
Link öffnet neues FensterAssociation of Police and Court Interpreters,
Link öffnet neues FensterInstitute of Translation and Interpreting,
Webseite des Justizministeriums Link öffnet neues FensterGerichtsdolmetscher

Letzte Aktualisierung: 13/06/2017

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Gerichtsübersetzer/-dolmetscher - Nordirland

In diesem Abschnitt finden Sie Hilfe bei der Suche nach einem gerichtlich beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher in Nordirland.

Derzeit gibt es in Nordirland keine zentrale Datenbank für Dolmetscher und Übersetzer. Sie können jedoch eine Suche in verschiedenen dezentralen Verzeichnissen und Listen starten; dazu gehören:

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterNational Register of Public Service Interpreters

Link öffnet neues FensterAssociation of Police and Court Interpreters

Link öffnet neues FensterInstitute of Translation and Interpreting

Letzte Aktualisierung: 16/01/2019

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Gerichtsübersetzer/-dolmetscher - Schottland

Es gibt für Schottland derzeit noch keine zentrale Datenbank für Dolmetscher und Übersetzer. Sie können jedoch in folgenden dezentralen Registern und Verzeichnissen suchen:

Benötigen Sie finanzielle Unterstützung, um in einem Rechtsstreit Übersetzungs- oder Dolmetschleistungen in Anspruch nehmen zu können, sollten Sie das Link öffnet neues FensterSLAB-Register konsultieren.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterScottish Legal Aid BoardLink öffnet neues FensterNational Register of Public Service Interpreters, Link öffnet neues FensterAssociation of Police and Court Interpreters, Link öffnet neues FensterInstitute of Translation and Interpreting

Letzte Aktualisierung: 04/05/2020

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