Gerichtsübersetzer/-dolmetscher

Griechenland

Es gibt in Griechenland keine Website mit einem Verzeichnis ermächtigter Übersetzer oder Dolmetscher. Wir arbeiten derzeit an der Digitalisierung unserer Datenbanken und den damit einhergehenden elektronischen Schnittstellen.

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Griechenland

Wie finde ich einen Gerichtsübersetzer/-dolmetscher in Griechenland?

Das Übersetzen und Dolmetschen vor griechischen Gerichten ist in den Artikeln 233 bis 238 der griechischen Strafprozessordnung geregelt. Übersetzer und Dolmetscher werden vom zuständigen Gericht anhand der jährlich vom Gremium des erstinstanzlichen Gerichts erstellten und vom übergeordneten Gericht endgültig bestätigten Liste bestellt. In äußerst dringenden Fällen können Dolmetscher bestellt werden, die nicht auf dieser Liste geführt sind.

Für Zivilverfahren sieht Artikel 252 der Zivilprozessordnung vor, dass das Gericht einen Dolmetscher bestellt, wenn ein Zeuge, ein Experte oder eine der Parteien des Griechischen nicht mächtig ist. Eine gleichartige Bestimmung enthält Artikel 137 der Verwaltungsverfahrensordnung.

Außerdem sei auf das Register der vom Außenministerium beeidigten Übersetzer hingewiesen. In dieses Register sind Übersetzer eingetragen, die im Einklang mit dem neuen Rechtsrahmen Übersetzungen von öffentlichen Schriftstücken und Privaturkunden erstellen.

Übersetzungen ausländischer öffentlicher Schriftstücke werden gemäß dem Haager Übereinkommen von 1961 nur angefertigt, wenn die Dokumente die Apostille von Ländern tragen, die Parteien des Haager Übereinkommens von 1961 sind, das in Griechenland mit dem Gesetz 1497/1984 (Staatsanzeiger, Serie I, Nr. 188) ratifiziert wurde. Alle anderen ausländischen Schriftstücke sind von einer griechischen konsularischen Stelle im Herkunftsland des Schriftstücks oder von einer konsularischen Stelle des betreffenden Landes in Griechenland zu beglaubigen.

Für die Übersetzung ist eine Gebühr zu entrichten. Die Höhe der Gebühr wird vom stellvertretenden Außenminister festgelegt.

Nach der Rechtsanwaltsordnung (Artikel 36 des Gesetzes Nr. 4194/2013, veröffentlicht im Staatsanzeiger Serie I Nr. 208) umfasst der Tätigkeitsbereich von Rechtsanwälten die Übersetzung ausländischer Schriftstücke sowie die Übersetzung griechischer Schriftstücke in eine Fremdsprache. Die Übersetzung ist vor jedem Gericht und jeder Behörde voll rechtsgültig, sofern ihr eine beglaubigte Kopie des Originals beiliegt und der Rechtsanwalt versichert, über ausreichende Kenntnisse der Ausgangs- und Zielsprache zu verfügen.

Ist die Einsichtnahme in die Datenbank griechischer Übersetzer kostenlos?

In Griechenland gibt es keine zentrale Datenbank griechischer Gerichtsübersetzer/-dolmetscher.

Es gibt jedoch eine Datenbank der Mitglieder der  Panhellenic Association of Translators (Πανελλήνια Ένωση Μεταφραστών - Mitglied der Fédération Internationale des Traducteurs - FIT). Bei diesen handelt es sich um Berufsübersetzer, von denen einige zugleich Dolmetscher sind. Die Datenbank ermöglicht die Dolmetscher-/Übersetzersuche nach Sprachen und Regionen.

Weitere Informationen über Berufsübersetzer in den verschiedenen Regionen Griechenlands finden Sie in der Datenbank der Panhellenic Association of Professional Translators, Graduates of the Ionian University (Πανελλήνια Ένωση Επαγγελματιών Μεταφραστών Πτυχιούχων Ιονίου Πανεπιστημίου – FIT-Mitglied), deren Mitglieder jeweils auf zwei der drei folgenden Sprachen spezialisiert sind: Englisch, Französisch oder Deutsch (Informationen über die Sprachspezialisierung der Mitglieder erteilt der Verband).

Wie finde ich einen Gerichtsübersetzer in Griechenland?

Siehe oben.

Links zum Thema

Register der vom Außenministerium beeidigten Übersetzer

Panhellenic Association of Translators

Panhellenic Association of Professional Translators, Graduates of the Ionian University

Justizministerium (Kontaktdaten der griechischen Staatsanwaltschaften und Gerichte)

Letzte Aktualisierung: 25/04/2023

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