Gerichtsübersetzer/-dolmetscher

Zypern

Inhalt bereitgestellt von
Zypern

Seit dem 1. Juli 2019 unterliegen beglaubigte Übersetzungen in Zypern den Bestimmungen des Gesetzes 45(I)/2019 über die Registrierung und Regulierung der Dienstleistungen beeidigter Übersetzer.

In diesem Gesetz ist vorgesehen, dass sich private oder öffentliche Einrichtungen, die eine beglaubigte Übersetzung benötigen, direkt an einen beeidigten Übersetzer wenden, der im Register der beeidigten Übersetzer des Rates beeidigter Übersetzer (Συμβούλιο Εγγραφής Ορκωτών Μεταφραστών) eingetragen ist.

In dem Gesetz ist eine „beglaubigte Übersetzung“ definiert als eine richtige und genaue Übersetzung eines schriftlichen Textes oder Schriftstücks – aus einer Fremdsprache ins Griechische oder Türkische und umgekehrt oder aus dem Griechischen ins Türkische und umgekehrt –, die ordnungsgemäß gestempelt ist und das öffentliche Siegel der Republik Zypern trägt.

Beeidigte Übersetzer übersetzen Schriftstücke, die für den amtlichen öffentlichen Gebrauch in Zypern oder im Ausland bestimmt sind, wie Bildungsnachweise, Eheurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Führungszeugnisse, Pässe, Personalausweise, Bankkonten, Eigentumsurkunden, Unternehmensunterlagen, medizinische Berichte und rechtliche Dokumente.

Abgedeckte Sprachen: Arabisch, Armenisch, Bosnisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Französisch, Georgisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Mazedonisch, Niederländisch, Norwegisch, Persisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch und Ukrainisch, jeweils ins Griechische und umgekehrt.

ZU ÜBERSETZENDE SCHRIFTSTÜCKE

  1. Alle Schriftstücke, die zur Übersetzung vorgelegt werden, müssen echt sein und entweder durch eine Apostille oder durch das Siegel eines Außenministeriums (Legalisation) ordnungsgemäß beglaubigt sein. Die Beglaubigung muss vor der Übersetzung erfolgen. In EU-Ländern obliegt es nach der Verordnung (EU) 2016/1191 der Partei, die das Schriftstück vorlegt, ob sie eine Apostille anbringen lässt oder nicht. Der Newsletter des Ministeriums für Justiz und öffentliche Ordnung (Ministry of Justice and Public Order) enthält weitere Informationen über die Beglaubigung von Schriftstücken und eine Liste der Staaten, die Vertragsparteien des Apostilleübereinkommens sind.
  2. Bei Schriftstücken, für die keine Apostille erforderlich ist, die aber durch das Siegel einer diplomatischen Vertretung legalisiert werden müssen, sollte die Partei, die das Dokument zur Übersetzung vorlegt, zusätzliche Informationen bei der zuständigen Abteilung ihres Außenministeriums erfragen.
  3. Informationen über die Übersetzung von Schulabschlusszeugnissen der Sekundaroberstufe finden Sie hier.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Presse- und Informationsbüro unter +357 22801105 oder +357 22801133 oder per E-Mail an: translations@pio.moi.gov.cy.

Informationen über die Übersetzungsgebühren finden Sie hier.

Das Gesetz von 2019 über die Registrierung und Regulierung von Dienstleistungen beeidigter Übersetzer in Zypern ist hier abrufbar.

Informationen über den Rat beeidigter Übersetzer finden Sie hier.

Letzte Aktualisierung: 11/03/2024

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.