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Öffentlich zugängliche Informationen über Insolvenzen und Insolvenzverfahren tragen wesentlich zu Transparenz und Rechtssicherheit bei. In Spanien sorgt hierfür das Öffentliche Insolvenzregister (Registro Público Concursal), das in Artikel 198 Insolvenzgesetz (Ley Concursal) geregelt ist. Das Öffentliche Insolvenzregister, das dem Justizministerium untersteht, wird laut Königlichem Dekret 892/2013 vom 15. November 2013 zur Durchführung des Insolvenzgesetzes von der Berufskammer der Registerführer (Colegio de Registradores) betreut.
Das Öffentliche Insolvenzregister hat drei Zweckbestimmungen:
Das Öffentliche Insolvenzregister ist über folgendes Internetportal zugänglich: http://www.publicidadconcursal.es/.
Im Öffentlichen Insolvenzregister werden die relevanten Informationen aus einem Insolvenzverfahren ausschließlich zu Informations- und Publizitätszwecken zusammengeführt.
Ja, die Einsichtnahme in das Öffentliche Insolvenzregister ist kostenlos.
Das Öffentliche Insolvenzregister ist in vier Abschnitte gegliedert, in denen die Einträge chronologisch nach Schuldner bzw. der vom Insolvenzverfahren betroffenen Partei gegliedert sind:
Gesucht werden kann im Insolvenzregister mit dem Namen des Insolvenzschuldners oder des Insolvenzverwalters. Dabei werden alle Abschnitte des Registers durchsucht.
Im Insolvenzgesetz von 2003 war kein Register für die Bekanntmachung von Insolvenzen vorgesehen. Hierzu wurde auf die gesellschaftsrechtlichen Publizitätsvorschriften verwiesen, nach denen Bekanntmachungen in den Tageszeitungen mit der höchsten Auflage in der betreffenden Provinz zu veröffentlichen waren. Dies führte dazu, dass Verfahren immer häufiger zum Stillstand kamen, weil die Publizitätskosten aus der Insolvenzmasse bestritten werden mussten und die Insolvenzmasse hierfür nicht immer ausreichte.
Artikel 198 Insolvenzgesetz sah damals ein öffentliches Register nur für Fälle von Insolvenzbetrug sowie für die Bestellung und Entlassung von Insolvenzverwaltern vor. Als Reaktion auf die sich wandelnde Wirtschaftslage wurde das Register mit dem Königlichen Gesetzesdekret 3/2009 vom 29. März 2009 über dringende Maßnahmen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Insolvenz (Real Decreto-ley 3/2009, de 27 de marzo, de medidas urgentes en materia tributaria, financiera y concursal) ausgeweitet und erhielt den Namen „Öffentliches Insolvenzregister“ (Registro Público Concursal). Seitdem ist die Regelung mehrfach geändert worden. Hiervon sind auch andere Rechtsvorschriften betroffen, die eine Bekanntmachung bestimmter Verfahrensschritte im Register vorsehen. Maßgebend für die Durchführung von Artikel 198 Insolvenzgesetz ist zurzeit das Königliche Dekret 892/2013 vom 15. November 2013 über das Öffentliche Insolvenzregister.
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