Dieser Abschnitt bietet Ihnen einen Überblick über den Insolvenzanzeiger, das rumänische Insolvenzregister, das beim Justizministerium von der rumänischen Handelsregisterbehörde (Oficiul Național al Registrului Comerțului) geführt wird.
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Vorladungen, Mitteilungen, Einberufungen und Bekanntmachungen von Verfahrensschriftstücken, die Gerichte und gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter im Rahmen von Insolvenzverfahren nach dem Gesetz Nr. 85/2014 über Verfahren zur Insolvenzvermeidung und über Insolvenzverfahren ausstellen, werden von der rumänischen Handelsregisterbehörde (Oficiul Național al Registrului Comerțului) im Insolvenzanzeiger (Buletinul procedurilor de insolvență) veröffentlicht.
Das allgemeine Insolvenzverfahren gilt für:
1. Unternehmer (alle Personen, die unternehmerisch tätig sind) ausgenommen Angehörige der Freien Berufe und jene, für die eine besondere Insolvenzregelung gilt.
Das vereinfachte Insolvenzverfahren gilt für:
1. Unternehmer:
2. Schuldner, die folgende besondere Kriterien erfüllen:
Seit Ende Juni 2014 gilt das Gesetz Nr. 85/2014 über Verfahren zur Insolvenzvermeidung und über Insolvenzverfahren für gerichtliche Verfahren, die nach Inkrafttreten dieses Gesetzes eingeleitet worden sind. Für vor Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 85/2014 eingeleitete Verfahren gilt weiterhin das Gesetz Nr. 85/2006 über Insolvenzverfahren.
Im Insolvenzanzeiger werden sämtliche Verfahrensunterlagen der Gerichte und Insolvenzverwalter/Liquidatoren bekanntgemacht, und zwar:
Die Website des Insolvenzanzeigers bietet Zugang zu:
Die Website des Insolvenzanzeigers ist in folgende Abschnitte gegliedert:
Formulare des Insolvenzanzeigers stehen im Portal für Online-Dienste der nationalen Handelsregisterbehörde unter der Rubrik für den Insolvenzanzeiger zur Verfügung. Diese Rubrik ist wie folgt gegliedert:
Der Insolvenzanzeiger erscheint in elektronischer Form. Die elektronische Fassung kann online eingesehen werden auf dem
Die Dienste des Insolvenzanzeigers werden zu unterschiedlichen Konditionen angeboten:
Die Suche im Online-Insolvenzanzeiger ist mit folgenden Indikatoren möglich: Nummer und Jahr der Ausgabe, Name des Schuldners, Steuernummer, Handelsregisternummer, Aktenzeichen des Gerichtsverfahrens und Zeitraum der Veröffentlichung im Insolvenzanzeiger. Abonnenten können im Insolvenzanzeiger Verfahrensunterlagen in Vollform einsehen.
Die „Zusammenfassung der Einzelausgaben des Insolvenzanzeigers“ kann anhand der Nummer und des Datums der betreffenden Ausgabe durchsucht werden. Folgende Informationen sind kostenlos einsehbar:
Das „Verzeichnis der im Insolvenzanzeiger aufgeführten Personen“ kann anhand folgender Indikatoren durchsucht werden: Nummer und Jahr der Ausgabe des Insolvenzanzeigers, Name des Schuldners, Steuernummer, Handelsregisternummer, Aktenzeichen des Gerichtsverfahrens und Zeitraum der Veröffentlichung im Insolvenzanzeiger. Folgende Informationen sind kostenlos einsehbar:
Der Insolvenzanzeiger wurde im Jahr 2006 auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 86/2006 über Insolvenzverfahren eingerichtet.
Der rumänische Insolvenzanzeiger dient in erster Linie dazu, das elektronische System für Vorladungen, Mitteilungen, Einberufungen von Gläubigern oder anderen Betroffenen sowie die Bekanntmachung der veröffentlichten Verfahrensschriftstücke kontinuierlich zu verbessern.
Der Insolvenzanzeiger bringt eindeutige Vorteile mit sich:
Amtliche Website des rumänischen Insolvenzanzeigers
Amtliche Website des rumänischen Handelsregisters
Portal für Online-Dienste der nationalen Handelsregisterbehörde Rumäniens
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