Dieser Abschnitt gibt einen kurzen Überblick über das niederländische Insolvenzregister.
In den Niederlanden sind drei Formen der Insolvenz möglich:
Für alle Insolvenzverfahren sind die Bezirksgerichte (rechtbanken) zuständig, die Register mit den relevanten Daten führen. Die Bezirksgerichte sind auch für die (automatisierte) Übermittlung der Insolvenzanmeldungen an den Rat für das Justizwesen (Raad voor de rechtspraak) zuständig. Der Rat für das Justizwesen zieht diese Anmeldungen heran oder nutzt das Zentrale Insolvenzregister (Centraal Insolventieregister – CIR)
Das CIR enthält alle Informationen aus veröffentlichten Insolvenzanmeldungen, z. B.:
Das Zentrale Insolvenzregister enthält Daten aus den bei den Bezirksgerichten geführten Registern über Konkurse, Vergleiche und Privatinsolvenzverfahren.
Ja, die Einsichtnahme ist kostenlos.
Für die Online-Abfrage des CIR bestehen keine Beschränkungen.
Es gibt einen Online-Dienst für gewerbliche Nutzer, über den sich diese schneller über die neuesten Veröffentlichungen informieren können.
Die Suche nach natürlichen Personen kann nur erfolgen mit:
Nach Unternehmen und juristischen Personen kann gesucht werden mit:
Gesucht werden kann auch anhand des Datums, Bezirksgerichts, der Art der Veröffentlichung, der Nummer der Veröffentlichung oder der Insolvenznummer.
Das CIR besteht seit dem 1. Januar 2005. Alle nach diesem Datum eröffneten oder angemeldeten Insolvenzvorgänge sind im CIR zu finden.
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