Dieser Abschnitt bietet einen kurzen Überblick über die Insolvenzabteilung des estnischen Handelsregisters.
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Es gibt in Estland kein eigenständiges Insolvenzregister. Das estnische Handelsregister und das Register gemeinnütziger Vereine und Stiftungen enthalten jedoch Angaben zu Unternehmen und Selbständigen, die Insolvenz angemeldet haben. Informationen zu Insolvenzen von Unternehmen und natürlichen Personen finden sich außerdem in den elektronischen amtlichen Bekanntmachungen (Ametlikud Teadaanded); darin wird auch bekanntgegeben, wenn Insolvenz angemeldet und ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
In das estnische Handelsregister und das Register gemeinnütziger Vereine und Stiftungen werden folgende, auf einem gerichtlichen Beschluss basierende Vorgänge eingetragen:
Nicht in das Register eingetragen werden die Einzelheiten eines Handelsverbots oder Verbots der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit, die einem Schuldner oder die zu seiner Vertretung bevollmächtigten Person auferlegt werden.
Das estnische Handelsregister enthält folgende Informationen zu insolventen Unternehmen:
Registerdaten können bei den Registerabteilungen, online und in Notarkanzleien eingesehen werden. Bei den Registerabteilungen ist der Zugang zu den im Handelsregister und im Register gemeinnütziger Vereine und Stiftungen vorgehaltenen Daten und zu Aktenunterlagen kostenlos.
Für die Online-Suche nach juristischen Personen, Selbstständigen und Niederlassungen ausländischer Unternehmen, nach Informationen zu Gerichtsverfahren oder den Zugang zu Registerkartendaten (einschließlich zu archivierten Daten) wird keine Gebühr erhoben. Alle anderen Abfragen, einschließlich nach archivierten Registerkartendaten, sowie der Zugriff auf Jahresberichte, Satzungen und andere Dokumente hingegen sind gebührenpflichtig. Die Gebührensätze für die Verwendung der Computerdaten im Handelsregister sind in einer Verordnung des Justizministers festgelegt.
Für die Einsichtnahme in Registerdaten und Aktenunterlagen in einer Notarkanzlei wird eine Gebühr erhoben. Die Gebühren sind im Gesetz über Notargebühren festgelegt.
Der Zugang zu den elektronischen amtlichen Bekanntmachungen Ametlikud Teadaanded ist kostenlos.
Einzelheiten zu Handelsverboten werden dort veröffentlicht und können online kostenlos abgefragt werden.
Nach einem Unternehmen oder Selbständigen kann im Handelsregisterinformationssystem mittels des Firmennamens, des Eigennamens oder der Handelsregisternummer gesucht werden. Dem Status des Unternehmens oder des Selbständigen ist zu entnehmen, ob diese Person bzw. das Unternehmen insolvent ist oder nicht.
Die estnische Insolvenzabteilung steht seit dem 1. September 1995 zur Verfügung.
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