Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Individual Insolvency Register (Insolvenzregister) von England und Wales
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Der Insolvenzdienst von England und Wales ist gesetzlich zur Führung der Register über Insolvenzen, Veräußerungsbeschränkungen bei Insolvenzen und vereinfachten Privatinsolvenzen verpflichtet. Das Insolvenzregister ist eine Zusammenlegung dieser Register und enthält Angaben zu:
Ja, die Einsichtnahme ist kostenlos.
Das Register befindet sich auf der Website von The Insolvency Service unter der Rubrik „Find someone“. Wenn Sie den Link für Individual Insolvency Register (Insolvenzregister) anklicken, können Sie das Register nach dem Namen einer Person oder einer Firma durchsuchen.
Der Insolvenzdienst ist eine Exekutivagentur des Department for Business, Innovation and Skills (Ministerium für Unternehmen, Innovation und berufliche Qualifizierung). Durch den amtlichen Treuhänder (official receiver):
Weitere Aufgaben des Insolvenzdienstes:
Die Website des Insolvenzdiensts enthält einen Haftungsausschluss mit folgendem Wortlaut:
„Die hier bereitgestellten Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Wenn Sie feststellen, dass bestimmte Informationen unrichtig sind oder fehlen, dann benachrichtigen Sie uns bitte unter Verwendung der Feedback-Funktion auf dieser Website, damit wir der Sache nachgehen und die Datenbank gegebenenfalls berichtigen können.
Der Insolvenzdienst übernimmt keine Verantwortung für falsche oder lückenhafte Angaben, gleich, ob sie auf Nachlässigkeit oder andere Ursachen zurückzuführen sind. Der Insolvenzdienst und die Treuhänder sind nicht befugt, rechtliche oder finanzielle Beratung zu leisten. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an eine Bürgerberatungsstelle (Citizen's Advice Bureau), einen Rechtsberater, einen qualifizierten Rechnungsprüfer, einen zugelassenen Insolvenzverwalter, einen Finanzberater oder ein Finanzberatungszentrum.
Das Individual Insolvency Register ist ein öffentlich zugängliches Register, und der Insolvenzdienst übernimmt keine Haftung für die Verwendung der darin enthaltenen Daten durch Dritte.“
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