Grundbücher in den Mitgliedstaaten

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Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über das deutsche Grundbuch.

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Welche Informationen bietet das Grundbuch?

Im Deutschen Grundbuch werden die privaten Rechtsverhältnisse an Grundstücken erfasst. Dazu gehören Angaben über den Eigentümer und über dingliche Rechte anderer Personen am Grundstück. Das Grundbuch wird meist als elektronisches Register geführt.

Wer kann Einsicht in das Grundbuch nehmen?

Die Einsicht in das Grundbuch ist nur Personen gestattet, die ein berechtigtes Interesse an der Einsicht darlegen können (insbesondere aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen). Dazu muss grundsätzlich das Grundbuchamt in dem Gerichtsbezirk kontaktiert werden, in dem sich das Grundstück befindet. Derjenige, der das Grundbuch einsehen darf, kann auch einen Grundbuchausdruck beantragen.

Ein eingeschränkter Nutzerkreis kann Grundbuchdaten auch über elektronische Portale der jeweiligen Länder abrufen. Zu den Abrufberechtigten zählen insbesondere inländische Gerichte, Behörden, Notare sowie Kreditinstitute und Versorgungsunternehmen. Über die Zulassung zum Abrufverfahren entscheiden die Landesjustizverwaltungen.

Die Notare dürfen demjenigen, der ihnen ein berechtigtes Interesse darlegt, den Inhalt des Grundbuchs mitteilen. Die Mitteilung kann auch durch die Erteilung eines Grundbuchabdrucks erfolgen.

Ist die Einsichtnahme in das Grundbuch kostenlos?

Die Einsichtnahme in das Grundbuch in den Räumen des Grundbuchamts ist kostenlos. Ein einfacher Grundbuchausdruck kostet 10 EUR und ein amtlicher Ausdruck 20 EUR. Wird anstelle eines Ausdrucks die Übermittlung einer Datei beantragt, kostet die Übermittlung einer einfachen Datei 5 EUR und die einer beglaubigten Datei 10 EUR. Der elektronische Zugang und der Grundbuchabruf auf elektronischem Wege sind ebenfalls kostenpflichtig.

Suche im Grundbuch

Im Deutschen Grundbuch kann unter Eingabe der folgenden Angaben gesucht werden:

  • Blattnummer des Grundbuchs
  • Flurstücksbezeichnung
  • Anschrift
  • Name des Eigentümers

Entstehungsgeschichte

Mit Hilfe des Grundbuchs können die Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks regelmäßig bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts zurückverfolgt werden.

Seit Mitte der 1990er Jahre wird das Papiergrundbuch sukzessive durch das elektronische Grundbuch ersetzt. Die Umstellung ist weitgehend abgeschlossen.

Letzte Aktualisierung: 23/06/2021

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