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Grundbücher in den Mitgliedstaaten

Slowakei

Dieser Abschnitt gibt Ihnen einen Überblick über das Grundbuch der Slowakei.

Inhalt bereitgestellt von
Slowakei

Welche Informationen bietet das Grundbuch der Slowakei?

Das Portal zum Grundbuch der Slowakei (Slovenský katastrálny portál) wird von der Behörde der Slowakischen Republik für Geodäsie, Kartografie und Katasterwesen (Úrad geodésie, kartografie a katastra Slovenskej republiky) und einer zentralstaatlichen Grundbuchbehörde gehostet. Betrieben und gepflegt wird es vom Geodätischen und Kartografischen Institut in Bratislava (Geodetický a kartografický ústav Bratislava).

Das Portal bietet rechtliche und faktische Informationen über das Grundeigentum. Es wird anhand der von den Grundbuchämtern gelieferten Daten wöchentlich aktualisiert. Die Suche ist in Slowakisch und in Englisch möglich. Das Portal enthält folgende Informationen:

  • ausgewählte Daten aus dem geografischen Datensatz - Katasterkarten,
  • ausgewählte Daten aus dem beschreibenden Datensatz - Informationen zu Parzellen, Bauten, Wohnungen, Gewerberäumen und Eigentumsurkunden,
  • Register von Kommunen, Register von Katasterbezirken,
  • statistische Berichte,
  • aggregierte Werte nach Grundstücksart,
  • Informationen zum Verfahrensstand beim Grundbuchamt,
  • Bekanntgabe vorliegender Eintragungsanträge.

Eine Eigentumsurkunde (list vlastníctva) enthält Informationen zum Grundstück, zu den Eigentümern und zu den Rechten am Grundstück sowie zusätzliche Informationen zu grundstücksbezogenen Rechten. Sie enthält unter anderem:

  • eine Kennnummer,
  • die Bezeichnung des Bezirks, in dem das betreffende Grundstück belegen ist,
  • die Bezeichnung der betreffenden Kommune,
  • die Bezeichnung des Katasterbezirks.

Sie besteht aus drei Teilen:

Teil A – Physische Angaben, mit einer Auflistung aller Merkmale, auf die sich die Grundstücksrechte beziehen. Im Einzelnen:

  • Größe der Fläche,
  • Art der Parzelle,
  • ein Code zur Kennzeichnung der genehmigten Art der Bodennutzung,
  • Bedeutung für den bebauten Bereich der Kommune,
  • weitere erläuternde Angaben zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit Teil A.

Teil B – Angaben zum Eigentümer oder zu sonstigen berechtigten Personen. Im Einzelnen:

  • Vorname,
  • Nachname,
  • Geburtsname oder Name des Unternehmenseigners oder sonstiger berechtigter Personen,
  • Geburtsdatum,
  • Geburtsnummer oder Unternehmensnummer,
  • Miteigentumsanteile,
  • Erwerbstitel: Erwerb auf der Grundlage eines amtlichen oder sonstigen Dokuments,
  • Anschrift des ständigen Wohnsitzes oder des eingetragenen Sitzes,
  • weitere erläuternde Angaben zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit Teil B.

Teil C – Dingliche Belastungen. Im Einzelnen:

  • Grunddienstbarkeiten (Art der Grunddienstbarkeit, Bezeichnung der Person, zu deren Gunsten die Grunddienstbarkeit besteht, einschließlich der Eintragung der Grunddienstbarkeit in deren Eigentumsurkunde),
  • dingliche Sicherungsrechte (Bezeichnung des Pfandgläubigers) und Vorkaufsrechte, sofern diese wie dingliche Rechte wirken sollen (Angabe der Begünstigten von Vorkaufsrechten),
  • sonstige Rechte, sofern sie als dingliche Rechte vereinbart wurden,
  • weitere erläuternde Angaben zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit Teil C,
  • vorgenommene Änderungen/Berichtigungen.

Teil C enthält keine Angaben zur Höhe der Belastungen.

Ist die Einsichtnahme in das Grundbuch kostenlos?

Die Informationen im Grundbuch-Portal sind für jedermann kostenlos zugänglich.

Entstehungsgeschichte des Grundbuchs der Slowakei

Das Grundbuch-Portal steht seit 2004 zur Verfügung. Seit September 2007 kann nach Maßgabe des Gesetzes kostenlos auf dessen Informationen zugegriffen werden.

Links zum Thema

Website des Grundbuch-Portals, Website der Behörde der Slowakischen Republik für Geodäsie, Kartografie und Katasterwesen

Letzte Aktualisierung: 27/02/2023

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.