Dieser Abschnitt gibt Ihnen einen Überblick über das zentrale elektronische Grundbuch Lettlands.
In Lettland gibt es zwei Register:
Das zentrale elektronische Grundbuch Lettlands wird von der Gerichtsverwaltung (Tiesu administrācija) geführt.
Das Grundbuch dient der Eintragung von Immobilien und der Feststellung der diesbezüglichen Rechte. Es ist öffentlich einsehbar und genießt öffentlichen Glauben. Grundbücher werden von den Grundbuchämtern der Bezirks- oder Stadtgerichte (rajona tiesa oder pilsētas tiesa) verwaltet.
Das zentrale elektronische Grundbuch ist eine elektronische Datenbank, in der Grundbücher, Datensätze und alphabetische Verzeichnisse dauerhaft ohne Änderungen gespeichert werden und die es möglich macht, dass diese Daten auf einem Computerbildschirm angezeigt und von einem Rechner aus ausgedruckt werden können.
Das zentrale elektronische Grundbuch konzentriert sich auf die rechtlichen und tatsächlichen Aspekte der Immobilien und enthält Angaben unter anderem zu:
Das Grundbuch besteht aus Grundbuchblättern, die in vier Teile gegliedert sind.
Der erste Teil enthält Angaben zu:
Der zweite Teil enthält Angaben zu:
Der dritte Teil enthält Angaben zu:
Der vierte Teil enthält Angaben zu:
Die Suchfunktion für registrierte Immobilien ist kostenlos. Für die Anzeige eines Grundbuchblatts wird jedoch eine Gebühr in Höhe von 4,27 EUR erhoben.
Die monatliche Abonnementgebühr beträgt 49,80 EUR, die Gebühr für die Anzeige eines Grundbuchblatts im Rahmen des Abonnements beträgt 2,85 EUR.
Registrierte Immobilien können im zentralen elektronischen Grundbuch nach folgenden Kriterien gesucht werden:
Informationen über Immobilien sind bei der Gerichtsverwaltung erhältlich, die das zentrale elektronische Grundbuch führt, bei den Grundbuchabteilungen der Bezirks- und Stadtgerichte und im Internet.
Die nationalen Behörden und Beamten, denen die Gerichtsverwaltung Auskünfte aus den elektronischen Datensätzen, aus Verfahren im Zusammenhang mit Immobiliensachen und alphabetischen Personenverzeichnissen erteilt, werden durch Kabinettsverordnung festgelegt.
Mit der Informatisierung der Grundbücher und der Einführung eines zentralen elektronischen Grundbuchs hat sich die Grundbuch-Tätigkeit in Lettland grundlegend gewandelt. Der Übergang zu einem modernen elektronischen Grundbuch erfolgte gezielt Schritt für Schritt vom Erwerb der ersten Computer, die als Schreibmaschinen verwendet wurden, bis zur elektronischen Immobilienregistrierung. Sämtliche auf Papier vorliegende Grundbuchinformationen wurden digitalisiert und in Datenbanken erfasst. Anschließend wurden die Datenbanken aller 27 Grundbuchabteilungen der Bezirks- und Stadtgerichte zu einer einzigen nationalen Grundbuchdatenbank zusammengefasst, die als einzige Datenbank rechtsgültige, amtliche Informationen enthält.
Für den Informatisierungsprozess war 1998 ein wichtiges Jahr, da das Grundbuchgesetz durch ein neues Kapitel über das elektronische Grundbuch ergänzt wurde. Die sich daraus ergebenden Änderungen hatten einen erheblichen Arbeitsaufwand zur Folge, bis schließlich in der ersten Hälfte des Jahres 2001 alle Grundbücher im zentralen elektronischen Grundbuch zusammengeführt waren. Parallel zur Einführung des elektronischen Grundbuch-Registrierungssystems wurde an der Verbesserung der Informationsverbreitung und der Website gearbeitet.
Das elektronische Grundbuch wird mit dem Ziel geführt, sämtliche Grundbuchdaten in einer einzigen Datenbank zu speichern. Rechtsverbindlich sind nur die in dieser zentralisierten Datenbank enthaltenen Daten. Der Zugang zu diesen Daten ist ausschließlich Bediensteten der Grundbuchabteilungen vorbehalten. Die Grundsätze, nach denen Grundbücher organisiert werden, haben sich durch die Einführung des EDV-gestützten Systems nicht geändert: Die örtliche Zuständigkeit wurde beibehalten, und nach wie vor nehmen die Grundbuchabteilungen Eintragungsanträge an und entscheiden über die Registrierung von Liegenschaften und die Eintragung der diesbezüglichen Rechte im Grundbuch.
Der 5. Juli 2001 gilt als der Tag, an dem das elektronische Grundbuch in Dienst gestellt wurde. An diesem Tag wurde auch die Website http://www.zemesgramata.lv/ für jedermann geöffnet. Über die Website kann auf folgende Informationen zugegriffen werden: Informationen zu Statistiken der Grundbuchabteilungen, Neuigkeiten, Veröffentlichungen von Grundbuchdaten, Anschriften und Öffnungszeiten der Grundbuchabteilungen, Gebühren, Informationen über die den Grundbuchabteilungen vorzulegenden Dokumente und – am allerwichtigsten –Informationen zu jeder im Grundbuch eingetragenen Immobilie, deren Eigentümer, Dienstbarkeiten, Belastungen und Hypotheken.
Seit dem 1. April 2004 ist die Gerichtsverwaltung voll und ganz für die organisatorische und technische Verwaltung des zentralen elektronischen Grundbuchs zuständig.
Bis zum 1. Dezember 2012 sind 1,2 Millionen Grundbuchblätter eingesehen worden. Jeden Monat werden im zentralen elektronischen Grundbuch durchschnittlich 145 000 Grundbuchblätter konsultiert.
Das lettische Katasterinformationssystem ist ein vereinheitlichtes Immobilien-Buchführungssystem, in dem amtliche, aktuelle textliche und räumliche Daten zu in der Republik Lettland gelegenen Immobilien, zu Grundstücken, Bauten, einzelnen Gebäuden und Parzellen, die zu einer Liegenschaft gehören, sowie zu deren Eigentümern, rechtmäßigen Besitzern und Nutzern erfasst, verwaltet und verarbeitet werden.
Es wird gepflegt vom staatlichen Katasteramt (Valsts zemes dienests).
Es gibt in Lettland vier Arten von Immobilien:
Der Begriff Grundstück umfasst als Immobilienkategorie Immobilien im umfassendsten Sinn des Wortes, d. h. Grundstücke mit Bauwerken, die dem Grundstückseigentümer gehören, sowie Liegenschaften, die lediglich aus unbebauten Grundstücken bestehen. Als Gebäude wird eine Immobilie bezeichnet, die lediglich aus einem Bauwerk besteht, das sich auf einem Grundstück befindet, das einem anderen Eigentümer gehört. Bei einer Wohnung handelt es sich um eine Immobilie in einem Gebäude, das aus mehreren Wohnungen bestehen, die jeweils mehreren Eigentümern gehören. Die Wohnung steht im Sondereigentum des jeweiligen Eigentümers, der darüber hinaus einen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum besitzt.
Katasterinformationen bestehen aus:
Katasterdaten werden zu folgenden Zwecken verwendet:
Das Datenveröffentlichungsportal des staatlichen Katasteramts bietet kostenlosen Zugang zu Informationen, wie zum Beispiel der Katasternummer einer Liegenschaft, der Katasterbeschreibung einer Parzelle, eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, der Anschrift einer Parzelle, eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, dem Eigentumstitel, der Nummer des Grundbuchblatts (wenn Eigentumsrechte im Grundbuch eingetragen worden sind) oder eine visuelle Darstellung des Standorts einer Parzelle oder eines Gebäudes mithilfe eines Symbols auf einer Satellitenkarte (M 1:50 000).
Die Gebühr für die Anzeige ausführlicherer Katasterinformationen (ohne Abonnement) beträgt 2,85 EUR für jede eingesehene Liegenschaft, einschließlich ihrer Katasterbestandteile.
Die Informationen auf dem Portal stehen auch autorisierten Nutzern zur Verfügung, die einen Abonnementvertrag unterzeichnet haben. Informationen über Abonnements beim staatlichen Katasteramt sind hier verfügbar.
Im Katasterinformationssystem kann man Liegenschaften, Parzellen, Gebäude und Gebäudegruppen suchen. Weitere Informationen zur Nutzung der Suchfunktion finden sich hier.
Das heutige Katasterinformationssystem geht auf die Bodenreform im Jahr 1992 zurück. Die Bodenreform war nach der Unabhängigkeit Lettlands und des Übergangs zur Marktwirtschaft notwendig geworden. Das Recht auf Grundbesitz natürlicher Personen ist offiziell im Jahr 1993 wiederhergestellt worden.
Das lettische Katasterinformationssystem ist nach und nach erweitert worden. In den ersten vier Jahren nach der Unabhängigkeit Lettlands im Jahr 1990 wurden lediglich Parzellen, Grundstücke und Grundstücksnutzungen registriert. Seit 1996 werden Angaben zu Gebäuden registriert und seit 2000 Wohnungseigentum.
In den ersten acht Jahren seines Betriebs diente das Katasterinformationssystem hauptsächlich der Erfassung von Daten und der ersten Registrierung dieser Daten. Seit dem Jahr 2001 hat die Aktualisierung der Daten und ihre Qualität oberste Priorität.
Das lettische Hoheitsgebiet ist im Katasterinformationssystem inzwischen zu 100 % digital erfasst.
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