In Griechenland gibt es ein als Kataster (κτηματολόγιο) bekanntes elektronisches Grundbuch in den Gebieten, in denen die Grundbesitzeintragungen abgeschlossen sind. Die lokalen Grundschuldregister (υποθηκοφυλακεία) fungieren provisorisch auch als Grundbücher (κτηματολογικά γραφεία). Gemäß Gesetz 2664/1998 zum griechischen Kataster können Grundbuchdaten nur in den Gebieten elektronisch gespeichert und aktualisiert werden, in denen das Kataster seit 2003 in Betrieb ist und das vorherige System der Eigentumsübertragungen und Grundschulden ersetzt hat. Die Grundbuchdaten werden zentral für das ganze Land von dem Unternehmen Ktimatologio (Κτηματολόγιο Α.Ε.) gespeichert und von den örtlichen Grundbuchämtern basierend auf ihren Vorgängen aktualisiert.
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Innerhalb der Zuständigkeit jedes Friedensgerichts (ειρηνοδικείο) gibt es ein oder mehrere Grundbuchämter, die die folgenden gesetzlich vorgeschriebenen Dienstleistungen anbieten:
Es gibt 17 Grundschuldregister, die Gebühren erheben, und 378, die unentgeltlich arbeiten.
Die gebührenpflichtigen Grundschuldregister (έμμισθα υποθηκοφυλακεία) unterstehen dem Ministerium für Justiz, Transparenz und Menschenrechte. Auf den Inseln Rhodos und Kos sind die Grundbuchämter Rhodos und Kos-Leros Dienststellen des Justizministeriums. Hier ist das Eintragungssystem grundstücksorientiert.
Kostenlose Grundschuldregister sind (άμισθα υποθηκοφυλακεία) entweder:
Die Kontaktdaten der oben erwähnten Grundschuldregister finden Sie auf der Website des griechischen Ministeriums für Justiz, Transparenz und Menschenrechte.
Darüber hinaus wurde für die Untersuchung, Entwicklung und Führung des griechischen Katasters (Grundbesitz) (Εθνικό Κτηματολόγιο) ein institutioneller Rahmen geschaffen. Diese Aufgabe wurde dem Privatunternehmen Ktimatologio übertragen.
Das griechische Kataster ist ein einheitliches, vom Staat garantiertes System zur Erfassung rechtlicher, technischer und anderer Informationen über Grundbesitz und diesbezügliche Rechte.
Das griechische Kataster nimmt insbesondere die folgenden Aufgaben wahr:
Die Grundbesitzeintragungen sind bereits in 333 Gebieten des Landes abgeschlossen. 96 örtliche Grundschuldregister (gebührenpflichtig und kostenlos) fungieren vorübergehend als Kataster.
Rechtsdatenbank
Allgemeine Informationen über das griechische Kataster befinden sich auf dessen Website.
In Gebieten, in denen die Grundschuldregister provisorisch als Kataster fungieren, stehen in den jeweiligen Ämtern kostenlos Computer zur Verfügung, an denen die Daten auf elektronischem Weg abgerufen werden können.
Das Unternehmen Ktimatologio wurde im Rahmen des NSRF mit der Entwicklung eines Projekts für die digitale Übermittlung von Dokumenten für Grundschuldregister beauftragt, um die Grundbesitzeintragungen im Rest des Landes abzuschließen. Das Projekt umfasst die Schaffung der Infrastruktur für: a) die Online-Übermittlung von Dokumenten für die Eintragung im Grundbuch und b) die Online-Übermittlung und die Bearbeitung von Anträgen auf Bescheinigungen aus diesen Aufzeichnungen.
Die entsprechenden Bestimmungen sind in der Gesetzesvorlage enthalten, die vom Ministerium für Umwelt, Energie und Klimawandel vorbereitet wurde.
Die Einrichtung des Grundbuchs geht auf das Gesetz 41/1836 zurück. Die vorgenannten Behörden führen Grundbücher seit es Grundbesitzeintragungen gibt.
In Gebieten, in denen die Grundbucheintragungen noch nicht abgeschlossen sind, fungieren örtliche Grundschuldregister provisorisch als Grundbuchämter, seit die Kartographie- und Katasterorganisation Griechenlands (Οργανισμός Κτηματολογίου και Χαρτογραφήσεων Ελλάδος – ΟΚΧΕ) die Erstellung eines Katasters entschieden hat. Seit diesem Zeitpunkt werden die Grundbücher betreffenden Rechtsgeschäfte nur noch elektronisch erfasst.
Im elektronischen Katastersystem kann unter Eingabe der folgenden Angaben gesucht werden: a) personenbezogene Daten; b) Code des griechischen Katasters und/oder c) Anschrift.
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