Dieser Abschnitt bietet einen kurzen Überblick über das Grundbuch in Estland.
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Das estnische Grundbuch ist ein Verzeichnis von Eigentumsrechten und Belastungen auf Grundstücken und bietet Dritten Informationen über eingetragenen Immobilienbesitz.
In das Grundbuch werden sowohl rechtserhebliche als auch sachbezogene Informationen eingetragen. Falls im Gesetz nichts anderes bestimmt ist, wird jedes Grundeigentum im Grundbuch erfasst. Jedes Grundstück erhält einen eigenen Eintrag und eine eigene Nummer (eingetragene Grundstücksnummer).
Das Grundbuch besteht aus vier Teilen:
Teil 1 enthält zu jedem eingetragenen Grundstück folgende Angaben:
Teil 2 enthält zu jedem eingetragenen Grundstück folgende Angaben:
Teil 3 enthält zu jedem eingetragenen Grundstück folgende Angaben:
Teil 4 enthält zu jedem eingetragenen Grundstück folgende Angaben:
Die einzelnen Teile des Grundbuchs sind öffentlich und können von jedermann eingesehen werden. Die Angaben zu einem bestimmten eingetragenen Grundstück können von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Grundstückseigentümer, Notare, Gerichtsvollzieher, Gerichte und Aufsichtsbehörden brauchen kein berechtigtes Interesse nachzuweisen.
Die einzelnen Teile des Grundbuchs und die Angaben zu den eingetragenen Grundstücken können in den Geschäftsräumen des Grundbuchamts, bei einem Notar oder über die Suchmaschine eingesehen werden. Die Einsichtnahme in das Grundbuch ist im Grundbuchamt kostenlos. Grundstückseigentümer können die sie betreffenden Eintragungen auch über das Landesportal kostenlos einsehen. Die Konsultation des Grundbuchs beim Notar oder über die Suchmaschine ist kostenpflichtig.
Darüber hinaus kann das Grundbuch mittels der vom Zentrum für Register und Informationssysteme zur Verfügung gestellten Suchmaschine konsultiert werden. Die Nutzung der Suchmaschine ist kostenlos. Das Suchergebnis zeigt alle in Teil 1 des Grundbuchs enthaltenen Informationen an (Grundbuchnummer, Nutzung, Fläche und Anschrift). Der Zugang zu spezifischeren, im Grundbuch verzeichneten Angaben ist kostenpflichtig.
Unter einem Suchvorgang ist die Suche nach folgenden Informationen in einer für ein eingetragenes Grundstück angelegten Datei zu verstehen:
Digitale Daten in Teil 1 (Anordnung des Grundstücks)
Digitale Daten in Teil 2 (Eigentümer)
Digitale Daten in Teil 3 (Dienstbarkeiten, sonstige Belastungen und Beschränkungen) und 4 (Hypotheken)
Die Gebühr umfasst den Zugang zu offenen Grundstücksdateien und die Ausstellung der darin enthaltenen Unterlagen.
Für die Einsichtnahme in detailliertere Informationen der einzelnen Grundbuchteile fallen folgende Gebühren an. Auf diese Gebühren wird keine MwSt. erhoben.
Die Abfrage der Datenbank kann anhand folgender Kriterien erfolgen:
Darüber hinaus ist es möglich, die Datenbank nach unberechtigten Eigentümern und bevollmächtigten Personen abzufragen.
Die elektronische Fassung des Grundbuchs enthält den Datenbestand seit 1994. Die Umstellung auf das elektronisch geführte Grundbuch begann im Sommer 2010.
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