Unternehmensregister in den Mitgliedstaaten

Finlândia

Dieser Abschnitt vermittelt einen Überblick über das finnische Handelsregister.

Conteúdo fornecido por
Finlândia

Welche Informationen bietet das finnische Handelsregister?

Das Nationale Patent- und Registeramt betreibt und führt das Handelsregister.

Das finnische Handelsregister ist ein öffentliches Register, das Informationen über Wirtschaftsbeteiligte (Unternehmen) enthält. Grundsätzlich müssen alle Unternehmen in das Register eingetragen werden. Die Unternehmen müssen dem Register auch jede Änderung ihrer eingetragenen Angaben melden. Die meisten Unternehmen sind ferner verpflichtet, ihren Jahresabschluss bei dem Register einzureichen. Registriert werden jedes Jahr ungefähr

  • 40 000 neue Unternehmen
  • 145 000 Änderungen zu Angaben registrierter Unternehmen
  • 230 000 Jahresabschlüsse

Das Handelsregister und die Steuerverwaltung haben ein gemeinsames Meldeverfahren und einen gemeinsamen Datenservice. Der Business Information Service (BIS) ist ein kostenloser Datenservice, der vom Nationalen Patent- und Registeramt und der Steuerverwaltung gemeinsam angeboten, aber vom Nationalen Patent- und Registeramt betrieben wird. Er enthält Kontaktdaten und Angaben zur Identifizierung von Unternehmen, zum Beispiel:

  • Firma des Unternehmens sowie parallel oder hilfsweise verwendete Firmen
  • Unternehmenskennnummer, Rechtsform und Sitz
  • Anschrift und sonstige Kontaktdaten
  • Hauptgeschäftsbereich
  • Register der Steuerverwaltung und des Nationalen Patent- und Registeramts, in die das Unternehmen eingetragen wurde
  • Angaben zu Geschäftsaufgabe, Betriebsunterbrechung, Insolvenz, Liquidation oder Sanierungsverfahren

Das Netz der Europäischen Unternehmensregister (European Business Register Network – EBR) ist ein Informationsservice für die Mitgliedsländer des Europäischen Verbands der Unternehmensregister (European Business Registry Association – EBRA). Der Informationsservice bietet zuverlässige amtliche Informationen direkt aus den nationalen Handelsregistern der teilnehmenden Länder.

Das System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern (Business Registers Interconnection System – BRIS) vernetzt die Handelsregister der EU-Mitgliedstaaten sowie Islands, Liechtensteins und Norwegens. Über das BRIS können Informationen zu Unternehmen abgefragt werden, die in den Handelsregistern dieser Länder registriert sind.

Ist die Einsichtnahme in das finnische Handelsregister kostenlos?

Die Grunddaten werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Andere Daten, z. B. die Vertretungsberechtigten des Unternehmens, der ins Register eingetragene Geschäftsbereich oder Angaben zum Kapital, sind gebührenpflichtig.

Als Grunddaten werden die folgenden Daten angesehen:

  • Firma
  • Unternehmenskennnummer
  • Sitz
  • Rechtsform
  • Geschäftssprache (Finnisch oder Schwedisch)
  • Datum der Registrierung
  • Datum des jüngsten Eintrags
  • Status des Unternehmens
  • Unternehmenshypotheken
  • Kontaktdaten

Suche im finnischen Handelsregister

Die Einträge über Wirtschaftsbeteiligte beruhen auf Meldungen und Mitteilungen, die bei der Handelsregisterbehörde eingehen. Das Register enthält Informationen, die von den Wirtschaftsbeteiligten selbst sowie von Gerichten und anderen Behörden übermittelt werden.

Nach 21 a § des Handelsregistergesetzes (129/1979) kann das Nationale Patent- und Registeramt seine Einträge aktualisieren und die von Kunden in ihren Meldungen und den dazugehörigen Anlagen gemachten persönlichen Angaben anhand der Informationen im finnischen Bevölkerungsdatensystem überprüfen.

Nach 21 § des Gesetzes über Geschäftsverbote übermittelt das Strafregisterzentrum in Finnland dem Handelsregister Angaben zu geltenden Geschäftsverboten sowie deren Beginn und Ende. Die entsprechenden Angaben im Handelsregister werden dann aktualisiert.

Den Inhalt des finnischen Handelsregisters bestimmt das Gesetz. In den finnischen Rechtsvorschriften über das Handelsregister, die Unternehmensformen und die Geschäftstätigkeiten im Allgemeinen ist festgelegt, welche Angaben für welche Unternehmensform einzutragen sind (siehe zum Beispiel das Handelsregistergesetz, das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung und das Gesetz über Personengesellschaften).

In der Regel werden für jede Unternehmensform mindestens die folgenden Angaben eingetragen:

  • Firma
  • Sitz oder Gemeinde, von der aus das Unternehmen geleitet wird
  • Geschäftsbereich
  • Vertretungsberechtigte(r)
  • Anschrift des Unternehmens

Jeder Eintrag in das Handelsregister wird zeitgleich über den elektronischen Informationsservice veröffentlicht. Dies ist ein kostenloser öffentlicher Dienst, der neben den veröffentlichten Einträgen auch die Grunddaten der Unternehmen umfasst. Mithilfe dieses Service lässt sich zum Beispiel überprüfen, ob ein Unternehmen die Eintragung seines neuen Vorstands beantragt hat oder welche neuen Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum registriert wurden.

Anhand der Unternehmenskennnummer können Informationen über jedes Unternehmen abgefragt werden. Die Unternehmenskennnummer kann bei Bedarf dem BIS entnommen werden. Ein Datum oder ein Zeitraum kann ebenfalls als Suchkriterium verwendet werden. Es ist auch möglich, die Suche auf die Art des Eintrags oder die Gemeinde oder Provinz einzugrenzen. Das Suchergebnis enthält die Grunddaten des Unternehmens wie Firma, Unternehmenskennnummer und Sitz. Zu den allgemein zugänglichen Informationen gehören zum Beispiel Art und Rubrik der Registereinträge.

Je nach Art des Unternehmens werden weitere Angaben ins Register eingetragen. Die Registerauszüge gleichartiger Unternehmen können daher recht unterschiedlich aussehen. Einige Gesellschaften mit beschränkter Haftung nutzen zum Beispiel umfassend die Möglichkeiten, die ihnen das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung bietet; sie gewähren Optionsrechte und andere Sonderrechte oder fusionieren und lassen dann diese Angaben ins Register eintragen. Andere Unternehmen wiederum ziehen es vor, nur die zwingend vorgeschriebenen Mindestangaben zu melden. Auch Gesetzesänderungen schlagen sich in den Registerauszügen nieder. So können zum Beispiel die Registereinträge von Gesellschaften mit beschränkter Haftung sehr unterschiedlich sein, je nachdem, ob eine Angabe aufgrund einer Entscheidung nach dem am 1. September 2006 in Kraft getretenen neuen Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder aufgrund einer Entscheidung nach einer älteren Fassung dieses Gesetzes eingetragen wurde.

Wie vertrauenswürdig sind die im Register enthaltenen Dokumente?

Das Handelsregistergesetz enthält Bestimmungen über die ins Register einzutragenden Angaben und deren Veröffentlichung. Aufgrund dieses Gesetzes hat jedermann Zugang zu Daten, Auszügen und Bescheinigungen aus dem Handelsregister. Ein in gutem Glauben handelnder Dritter kann von der Vertrauenswürdigkeit der ins Register eingetragenen Informationen ausgehen.

Nach 1 a § des Handelsregistergesetzes sind alle ins Register eingetragenen Angaben öffentlich; jedermann ist berechtigt, Daten, Auszüge und Bescheinigungen aus dem Handelsregister abzurufen. Daten dürfen auch elektronisch offengelegt werden. Die einzigen Ausnahmen bilden die persönlichen ID-Nummern natürlicher Personen und die Privatanschriften natürlicher Personen, die im Ausland leben; diese Daten werden nicht veröffentlicht. Die der Identifizierung dienenden letzten Ziffern der Personennummer und die Privatanschrift natürlicher Personen, die im Ausland leben, dürfen nur offengelegt werden, wenn die Offenlegung den Anforderungen an behördliche Verfahren nach 16 § (Absatz 3) des Gesetzes über die Transparenz staatlichen Handelns entspricht. Ist dies nicht der Fall, so wird statt der Privatanschrift nur das Wohnsitzland offengelegt.

Nach 26 § des Handelsregistergesetzes kann sich ein in gutem Glauben handelnder Dritter auf die ins Register eingegebenen und darin veröffentlichten Angaben verlassen. Die Daten werden unmittelbar nach ihrer Eingabe ins Register elektronisch veröffentlicht. Veröffentlichte Daten können kostenlos vom Informationsservice des Handelsregisters bezogen werden.

Entstehungsgeschichte des finnischen Handelsregisters

Das Register enthält Informationen, die bis ins Jahr 1896 zurückreichen.

Links zum Thema

Finnisches Patent- und Registeramt

Finnisches Handelsregister

Business Information System

Europäischer Verband der Unternehmensregister, EBRA

Netz der Europäischen Unternehmensregister (EBR)

System zur Verknüpfung von Handelsregistern (BRIS)

Finnisches Handelsregistergesetz

Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Gesetz über Personengesellschaften

Letzte Aktualisierung: 05/11/2020

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.