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Unternehmensregister in den Mitgliedstaaten

Slowenien

Dieser Abschnitt gibt Ihnen einen Überblick über das slowenische Unternehmensregister.

Inhalt bereitgestellt von
Slowenien

Welche Informationen bietet das slowenische Unternehmensregister (Poslovni register Slovenije)?

Das slowenische Unternehmensregister (PRS) wird von der Agentur der Republik Slowenien für die Verwaltung amtlicher Register und damit verbundene Dienstleistungen (Agencija Republike Slovenije za javnopravne evidence in storitve – AJPES) geführt.

Das slowenische Unternehmensregister ist die zentrale öffentliche Datenbank, in der sämtliche Unternehmen mit Sitz in Slowenien aufgeführt sind, die Tätigkeiten mit Erwerbszweck oder nicht gewinnorientierten Tätigkeiten nachgehen. Es enthält zudem Angaben zu Tochterunternehmen und anderen Unternehmensteilen sowie Angaben zu den Tochterunternehmen ausländischer Unternehmen, die in Slowenien tätig sind. Es ist in folgende Abschnitte gegliedert:

  • Unternehmen (Personen- und Kapitalgesellschaften)
  • Einzelunternehmer
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • juristische Personen des Privatrechts
  • Vereine
  • natürliche Personen, die registrierte oder regulierte Tätigkeiten ausüben
  • Tochtergesellschaften und andere Unternehmensteile
  • Zentralen ausländischer Unternehmen
  • Sonstige

Für jeden Eintrag im slowenischen Unternehmensregister sind eine Reihe von Daten abrufbar (Identifikationsnummer, Firmenname, Steuernummer, Angaben zu Vertretungsbefugten und Gründern etc.).

  • direkter Zugang zu Informationen über die Anwendung ePRS, und
  • Bereitstellung von Informationen für die Weiterverwendung.

Was umfasst es?

ePRS-Anwendung

Die ePRS-Anwendung ermöglicht den Zugriff auf einzelne Einträge im slowenischen Unternehmensregister zu Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit in der Republik Slowenien ausüben.

Ist die Einsichtnahme in das slowenische Unternehmensregister kostenlos?

Ja, die Einsichtnahme ist kostenlos. Um Zugang zu erhalten, müssen Sie sich jedoch im Portal anmelden (neue Nutzer müssen sich erst registrieren).

Suche im slowenischen Unternehmensregister

Um das Register durchsuchen zu können, müssen Sie sich im Portal anmelden. Durch die Eingabe von Suchkriterien in ein oder mehrere Felder oder durch die Auswahl von Suchkriterien aus dem Dropdown-Menü kann auf die Daten zugegriffen werden. Als Suchkriterien können Datenelemente, Teile von Datenelementen (Wörter) und Wortanfänge verwendet werden. Mögliche Suchkriterien: Identifikationsnummer, Steuernummer, Firmenname, Straße und Hausnummer, Stadt, etc.

Aktualisierung

Die Daten werden täglich aktualisiert.

Bereitstellung von Informationen zur Weiterverwendung:

AJPES bietet die folgenden Dienstleistungen für die Weiterverwendung von Daten aus dem Unternehmensregister:

  • tägliche, wöchentliche oder monatliche Übermittlung von Unternehmensdaten (Lang- oder Kurzformat)
  • monatliche Übermittlung von Daten zu im Gerichtsregister (Sodni register) aufgeführten Unternehmen (Lang- oder Kurzformat)
  • monatliche Übermittlung von Daten zu Einzelunternehmern (Lang- oder Kurzformat)
  • Übermittlung von Daten über einen Internetdienst (Lang-, Kurz- oder Mindestformat)
  • Übermittlung von Daten auf Bestellung (Lang- oder Kurzformat)
  • Verarbeitung erhobener Daten entsprechend den vom Nutzer festgelegten Kriterien (numerische Daten)

Die AJPES bietet vierteljährlich einen kostenlosen Überblick im XML-Format über das gesamte slowenische Unternehmensregister mit einer festgelegten Auswahl an Daten für die Weiterverwendung.


Preise

Die Gebühren, die die AJPES für die Weiterverwendung öffentlicher Informationen aus dem slowenischen Unternehmensregister erhebt, richten sich nach den
Gebührensätzen für die Weiterverwendung öffentlicher Informationen aus dem slowenischen Unternehmensregister (Tarifa nadomestil za ponovno uporabo informacij javnega značaja Poslovnega registra Slovenije) (Link zur Datenbank slowenischer Rechtsvorschriften).

Wie zuverlässig sind die Urkunden im Register?

Dritte können Informationen und alle Arten Urkunden, die in Artikel 2 der Richtlinie 2009/101/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Artikels 48 Absatz 2 des Vertrags im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter vorgeschrieben sind, um diese Bestimmungen gleichwertig zu gestalten, auf der Grundlage der folgenden Gesetze zitieren:

- Unternehmensgesetz (Zakon o gospodarskih družbah) (Uradni list RS (Amtsblatt der Republik Slowenien (UL RS), Nr. 65/09 - offizielle konsolidierte Fassung , 33/11, 91/11, 32/12, 57/12, 44/13 - Entscheidung des Verfassungsgerichts und 82/13; nachfolgend ZGD-1). Dies ist das systemische Gesetz, das die Grundregeln der Rechtsstellung von Kapitalgesellschaften für die Gründung und Geschäftstätigkeit von Unternehmen, Einzelunternehmern und mit Einzelunternehmern verbundenen Personen, wirtschaftlichen Interessenvereinigungen und Tochterunternehmen ausländischer Unternehmen sowie alle Änderungen ihrer Rechtsstellung regelt.

-Gerichtsregistergesetz (Zakon o sodnem registru) (UL RS, Nr. 54/07 - offizielle konsolidierte Fassung, 65/08, 49/09 und 82/13 - ZGD-1H, nachfolgend: ZSReg). Dieses Gesetz regelt das Gerichtsregister, und in ihm ist festgelegt, welche Informationen in das Gerichtsregister eingetragen werden, anhand welcher Verfahrensregeln das zuständige Gericht über Einträge im Gerichtsregister entscheidet und nach welchen Regeln die AJPES das Gerichtsregister führt. Dieses Gesetz regelt auch Verfahren, die Teil des Vse na enem mestu (One-Stop Shop) Systems einer einzigen Anlaufstelle sind.

- Gesetz über das slowenische Unternehmensregister (Zakon o Poslovnem registru Slovenije) (UL RS, Nr. 49/06 und 33/07 - ZSReg-B, nachfolgend: ZPRS-1). Es regelt die Führung und Pflege des slowenischen Unternehmensregisters (PRS) und legt Folgendes fest: die Einträge ins Unternehmensregister, die Form der Identifizierung und die zwingende Nutzung der Identifikationsnummer, den Inhalt des Unternehmensregisters und die Datenerfassung zur Führung des Registers sowie das Verfahren für Eintragungen ins Unternehmensregister, die Angaben, die der Betreiber des Registers bei der Eintragung hinzufügt oder festlegt, die Nutzung der Daten des Unternehmensregisters und die Aufbewahrung der Urkunden.

Ist die Einsichtnahme in das slowenische Unternehmensregister kostenlos?

Ja, die Einsichtnahme ist kostenlos. Um Zugang zu erhalten, müssen Sie sich jedoch im Portal anmelden.

Links zum Thema

Unternehmensregister (in slowenischer Sprache) Unternehmensregister (in englischer Sprache)

Letzte Aktualisierung: 23/03/2018

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