Unternehmensregister in den Mitgliedstaaten

Belgien

Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über das belgische Unternehmensregister

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Belgien

Welche Informationen bietet das belgische Unternehmensregister?

Das belgische Unternehmensregister – die sogenannte Zentrale Datenbank der Unternehmen (ZDU bzw. Banque Carrefour des Entreprises – BCE) – wird vom Föderalen Öffentlichen Dienst Wirtschaft geführt. Das Register wurde geschaffen, um Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und Unternehmen eindeutig zu identifizieren. In der ZDU sind alle Unternehmen erfasst, da die Unternehmen verpflichtet sind, sich zu registrieren. Darüber hinaus sind auch die Niederlassungseinheiten erfasst. Dabei handelt es sich um die Firmenanschrift, an der bzw. von der aus ein Unternehmen tätig ist. Die ZDU ist ferner mit anderen Datenbanken verlinkt. In ihr sind nicht nur Unternehmen erfasst, sondern auch andere juristische Personen. In der Datenbank sind ferner Unternehmen natürlicher Personen, die öffentlichen Einrichtungen und in bestimmten Fällen auch Unternehmen aus anderen Ländern registriert.

Ist die Einsichtnahme in das belgische Unternehmensregister kostenlos?

Jeder darf die Public Search-Funktion der Website kostenfrei nutzen und die öffentlichen Daten von Unternehmen konsultieren.

Über die Suchfunktion kann anhand verschiedener Suchkriterien nach Unternehmen oder Niederlassungseinheiten gesucht werden. Darüber hinaus wird registrierten Personen kostenfrei eine Open Data-Datei angeboten, die auch weiterverwendet werden kann. Mit der Public Search-Funktion können große Teile öffentlicher Daten in die Anwendungen des Nutzers integriert werden. Dieser Dienst ist jedoch nicht kostenfrei.

Suche im belgischen Unternehmensregister

Mit der Public Search-Funktion kann nach Daten aller Unternehmen gesucht werden. Dabei ist es unerheblich, ob diese aktiv oder stillgelegt sind, ob es sich um juristische Personen oder Unternehmen natürlicher Personen und ihre Niederlassungseinheiten handelt.

Welche Daten sind zugänglich?

Auf Unternehmensebene:

  1. Unternehmensnummer
  2. Zustand
  3. Rechtslage
  4. Anfangsdatum
  5. Gesetzlicher Name
  6. Firmensitz
  7. Telefonnummer
  8. Fax
  9. E-Mail-Adresse
  10. Internetadresse
  11. Rechtsform
  12. Anzahl der Niederlassungseinheiten
  13. Gesetzliche Funktionen
  14. Nachweis der beruflichen Fähigkeiten und Grundkenntnisse der Unternehmensführung
  15. Kennzeichen
  16. Zulassungen
  17. Tätigkeiten des Unternehmens (mehrwertsteuerpflichtige und LSS-Tätigkeiten)
  18. Finanzielle Informationen
  19. Verbindungen zwischen Unternehmen
  20. Externe Links (Bekanntmachungen im Staatsblatt,
    Bekanntmachungen der Belgischen Nationalbank
    und Arbeitgeberrepertorium des LSS)

Auf Ebene der Niederlassungseinheit:

  1. Unternehmensnummer
  2. Zustand des Unternehmens
  3. Nummer der Niederlassungseinheit
  4. Anfangsdatum
  5. Name der Niederlassungseinheit
  6. Adresse der Niederlassungseinheit
  7. Telefonnummer
  8. Fax
  9. E-Mail-Adresse
  10. Internetadresse
  11. Zulassungen
  12. LSS-Tätigkeiten und (nicht-)kommerzielle Tätigkeiten

Wie zuverlässig sind die Daten des Registers?

Die Unternehmen sind verpflichtet, bestimmte Angaben und Urkunden zu veröffentlichen. Damit soll gewährleistet werden, dass bei Geschäften mit Dritten verlässliche Daten zur Verfügung stehen. In Belgien werden dazu die Urkunden und Angaben zum Unternehmen im Belgischen Staatsblatt sowie die bei der Bilanzzentrale der Belgischen Nationalbank hinterlegten Jahresabschlüsse veröffentlicht. In Artikel 76 des Gesellschaftsgesetzbuchs sind die Bestimmungen zur Wirksamkeit von Urkunden und Angaben gegenüber Dritten nach deren Offenlegung festgelegt.

Dieser besagt, dass die Urkunden und Angaben, deren Offenlegung vorgeschrieben ist, Dritten gegenüber erst ab dem Tag wirksam sind, an dem sie auszugsweise oder in Form eines Vermerks in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt bekannt gemacht worden sind, es sei denn, die Gesellschaft beweist, dass diese Dritten bereits vorher davon Kenntnis hatten.

Dritte können jedoch Urkunden geltend machen, die noch nicht bekannt gemacht worden sind.

Für Handlungen, die vor dem sechzehnten Tag nach der Bekanntmachung vorgenommen worden sind, sind diese Urkunden Dritten gegenüber, die beweisen, das sie unmöglich davon Kenntnis haben konnten, nicht wirksam.

Bei Unstimmigkeiten zwischen dem hinterlegten Text und dem in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt bekanntgemachten Text, ist Letzterer Dritten gegenüber nicht wirksam. Diese Dritten können ihn jedoch geltend machen, es sei denn, die Gesellschaft beweist, dass sie von dem hinterlegten Text Kenntnis hatten.

Bei Unstimmigkeiten zwischen den in einer Amtssprache abzufassenden Dokumenten und den in einer oder mehreren Amtssprachen der Europäischen Union freiwillig hinterlegten Übersetzungen, sind freiwillig hinterlegte Übersetzungen gegenüber Dritten nicht wirksam. Dennoch können Dritte freiwillig veröffentlichte Übersetzungen geltend machen, es sei denn, die Gesellschaft beweist, dass sie von der in Artikel 67 § 1 Absatz 2 des Gesellschaftsgesetzbuchs genannten Fassung Kenntnis hatten, d. h. von den beim Handelsgericht [nicht nur in elektronischer Form] hinterlegten Ausfertigungen authentischer Urkunden, Duplikaten oder Originalen von privatschriftlichen Urkunden und Auszügen.

Die auf der Website „Public Search“ veröffentlichten Angaben zu den Unternehmen haben einen direkten Link zu den Veröffentlichungen im Belgischen Staatsblatt und der Bilanzzentrale der Belgischen Nationalbank.

Suche

Über diesen Link gelangen Sie zur Website Public Search der ZDU.

Folgende vier Suchoptionen sind über separate Registerkarten möglich:

  • Suche nach Nummer (sofern die Identifikationsnummer des Unternehmens oder die Identifikationsnummer der Niederlassungseinheit bekannt ist)
  • Suche nach Namen
  • Suche nach Adresse
  • Suche nach Tätigkeit

Die Website steht in vier Sprachen zur Verfügung: Deutsch, Englisch, Französisch und Niederländisch.

Allgemeine Informationen über die ZDU erhalten Sie über die Website (Registerkarte „Unternehmen und Selbstständige“, Rubrik „Zentrale Datenbank der Unternehmen“).

Links zum Thema

Europäisches Unternehmensregister, Föderaler Öffentlicher Dienst Justiz, Föderaler Öffentlicher Dienst Wirtschaft, KMU, Mittelstand und Energie

Letzte Aktualisierung: 18/01/2017

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